Deutsche Umwelthilfe legt Beschwerde gegen sofortige Freigabe des hochgiftigen Glyphosat-Pestizids Roundup Future ein

(ots) -
- DUH hält Sofortvollzug der Zulassung von Pestizid"Roundup Future"für rechtswidrig
- Verwaltungsgericht Braunschweig hatte Anwendung des glyphosathaltigen Pestizids freigegeben, obwohl die Zulassung auf veralteter Datenbasis erfolgte
- DUH fordert Anwendungsstopp und umfassende Prüfung der Zulassung unter Einbezug aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und EU-Regelungen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt gegen die sofortige Freigabe der Anwendung des glyphosathaltigen Pestizids"Roundup Future". Nach Auffassung der DUH war das Totalherbizid durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rechtswidrig zugelassen worden, da aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Prüfung nicht ausreichend berücksichtig wurden. Die DUH hatte deshalb im März 2025 Widerspruch gegen die Zulassung eingereicht. Obwohl das BVL zunächst eingeräumt hat, dass bei Heranziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse bestimmte Anwendungen voraussichtlich nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, hat es dennoch unter Verweis auf eine Zulassungsentscheidung der Niederlande die sofortige Vollziehung der gesamten Zulassung angeordnet.
Die DUH hat im Juli 2025 Untätigkeitsklage und im Oktober 2025 einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag der DUH im Dezember 2025 zurückgewiesen mit dem Argument, dass Deutschland an die Risikobewertung der niederländischen Zulassungsbehörde, die nochauf älteren Daten beruhte, gebunden sei. Ziel der nun eingereichten Beschwerde ist es, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der DUH wiederherzustellen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Es ist nicht hinnehmbar, dass ein glyphosathaltiges Mittel wie Roundup Future weiter eingesetzt werden darf, obwohl aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und EU-Vorgaben bei der Zulassung offenkundig nicht sauber geprüft wurden. Aus einem uns vorliegenden Schriftsatz wurde ersichtlich, dass das zuständige Bundesamt in internen Vermerken sogar selbst festgestellt hatte, dass bestimmte Anwendungen aufgrund voraussichtlich unannehmbarer Grundwasserbelastungen nicht zulässig seien. Trotzdem wurde durch dasVerwaltungsgericht Braunschweig jetzt ein Freifahrtschein für jegliche Anwendungsform ausgestellt. Das ist fahrlässig gegenüber Gesundheits- und Umweltschutz. Wir fordern: Roundup Future darf dieses Jahr nicht auf unseren Äckern landen und die Zulassung muss rechtssicher neu bewertet werden - nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und EU-Recht."
Besonders schwerwiegend ist aus Sicht der DUH, dass die Erkenntnisse der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2023 nicht berücksichtigt wurden. Aus den neuen Daten ergibt sich u.a. ein höheres Risiko für das Grundwasser. Außerdem fehlt aus Sicht der DUH eine umfassende Bewertung, ob das Mittel"Roundup Future"langfristig gesundheitsschädlich ist.
Caroline Douhaire, Rechtsanwältin, die die DUH in dem Verfahren vertritt:"Gerichte und Behörden ziehen sich auf eine Zulassung für Roundup Future in den Niederlanden zurück, an die sie nach EU-Recht gebunden seien. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist jedoch eine gerichtliche Kontrolle und die Berücksichtigung der zuverlässigsten wissenschaftlichen Daten auf nationaler Ebene möglich und erforderlich."
Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Totalherbizid. Eine wachsende Zahl von wissenschaftlichen Gutachten geht mittlerweile von gesundheitlichen Gefahren wie Karzinogenität, neurotoxischen Effekten und Störungen des Mikrobioms aus - selbst bei niedriger Dosierung. Auch die Umweltrisiken sind gravierend: Glyphosat gelangt über Oberflächenabfluss in Gewässer und überschreitet teilweise den für Pestizidwirkstoffe geltenden Grenzwert im Grundwasser. Die Rückstände des Pestizids lassen sich mittlerweile selbst in menschlichem Urin nachweisen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
douhaire(at)geulen.com
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