Reimann zur Primärversorgung: Spätestens im Sommer muss die Gesetzgebung starten

(ots) - Zum heutigen Auftaktgespräch zur Reform der Primärversorgung mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, an dem auch der AOK-Bundesverband teilnimmt, äußert sich dessen Vorstandsvorsitzende, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
"Vor einem dreiviertel Jahr hat die Bundesregierung die Einführung eines Primärversorgungssystems angekündigt. Gute Konzepte liegen bereits auf dem Tisch. Nun muss es spätestens nach der Sommerpause endlich von der Diskussion in die Umsetzung gehen, damit die Reform noch in dieser Legislatur verwirklicht werden kann. Dabei wünschen wir uns auch Mut zum Pragmatismus und kein endloses Herumdoktern an Details.
Die AOK-Gemeinschaft plädiert in ihrem Positionspapier zur Primärversorgung für den Einsatz einer verbindlichen, standardisierten Ersteinschätzung. Gleichzeitig setzen wir auf interdisziplinäre Praxisteams, die eine umfassende Grundversorgung übernehmen und bei Bedarf zum richtigen Facharzt überweisen. Flankierend sollen auch die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen angesiedelten Leitstellen unter der Rufnummer 116 117 die Behandlungsdringlichkeit beurteilen und Patientinnen und Patienten in die passende Versorgung vermitteln.
Leistungen, die dann aber von Versicherten womöglich ohne Überweisung oder Ersteinschätzung in Anspruch genommen werden, sollten künftig nicht mehr über die GKV abgerechnet werden können - mit Ausnahmen etwa für Gynäkologie, Pädiatrie und Früherkennung.
Gleichzeitig braucht es klare Regeln für die Ärzteschaft. So schlagen wir eine Begrenzung von IGeL-Leistungen auf ausgewiesene Sprechstunden vor, damit wieder mehr Zeit für die vertragsärztliche Versorgung aufgewendet wird. Zudem gilt es, die fachärztlichen Versorgungsaufträge weiterzuentwickeln, zum Beispiel durch verbindliche Mindestanteile konservativer Leistungen zur langfristigen Sicherung der Grundversorgung. Und um die langen Wartezeiten auf Facharzttermine zu verkürzen, sollten die Praxen verpflichtet werden, freie Termine in relevantem Umfang an ein zentrales Portal zu melden, über welches diese dann bedarfsgerecht abgerufen werden können.
Die zuletzt viel diskutierte Frage nach Anreizsystemen wie Einschreibemodelle, Boni, Zuzahlungen oder Wahltarife halten wir für verfehlt. Diese Instrumente würden allesamt zu noch mehr Bürokratie führen, soziale Schieflagen verstärken und hätten letztlich auch keine wirklich gute Steuerungswirkung.
Der wirksamste Steuerungsansatz hingegen liegt gerade in der verbindlichen Einführung der Primärversorgung als Regelversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte hierfür einheitliche Mindestvorgaben definieren, die gleichzeitig genügend regionalen Gestaltungsspielraum für Unterschiede in der Versorgung in der Großstadt und auf dem Land zulassen."
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Datum: 27.01.2026 - 13:48 Uhr
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