Reform der Anerkennungsverfahren: Beschleunigung und Vereinfachung müssen mit Qualität und Patientensicherheit in Einklang gebracht werden

(ots) - Die Bundesregierung will die Anerkennung ausländischer ärztlicher Berufsabschlüsse beschleunigen. Vor der morgigen Anhörung des entsprechenden Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt die Bundesärztekammer diese Zielsetzung. Sie mahnt jedoch die Einhaltung hoher Sorgfaltsmaßstäbe an. Außerdem fordert sie ein deutschlandweites ärztliches Approbationsregister.
"Die Bundesärztekammer unterstützt alle Initiativen, die darauf abzielen, Anerkennungsverfahren unter Wahrung der Patientensicherheit zügiger zu gestalten. Eine substanzielle Verbesserung lässt sich jedoch nur erreichen, wenn der gesamte Prozess in den Blick genommen wird", erklärt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Dazu gehörten eine frühzeitige und verlässliche Information der antragstellenden Ärztinnen und Ärzte bereits im Herkunftsland, ein transparentes und qualitätsgesichertes Anerkennungsverfahren sowie eine strukturierte Unterstützungbei der beruflichen Integration auch über die Anerkennung hinaus.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme begrüßt die Bundesärztekammer ausdrücklich die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzentwurfs. Positiv bewertet sie insbesondere Ansätze für eine verbindliche und bundesweit vergleichbare Feststellung der Qualifikation sowie die vorgesehenen rechtlichen Möglichkeiten zur teilweisen Zentralisierung der Verfahren.
Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Kenntnisprüfung als Regelfall kann aus Sicht der Bundesärztekammer ebenfalls einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung leisten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Regelfall-Kenntnisprüfung als echte Zugangsprüfung ausgestaltet wird und nicht lediglich dem Ausgleich festgestellter Defizite dient. Kritisch sieht die Bundesärztekammer daher, dass zentrale Fragen zur Ausgestaltung der Kenntnisprüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt werden sollen."Ohne diese Konkretisierungen ist eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf Qualität und Patientensicherheit nicht möglich", stellt die Bundesärztekammer klar.
Weiteren Handlungsbedarf sieht dieÄrzteschaft beim Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen. Zwar sei es zu begrüßen, dass künftig neben der schriftlichen auch eine elektronische Warnmitteilung vorgesehen ist. Darüber hinaus fordert die Bundesärztekammer jedoch die konsequente Weiterentwicklung hin zueinem bundesweiten"Ärztlichen Approbationsregister Deutschland", auf das neben den Approbationsbehörden auch die für die Berufsausübung zuständigen Stellen, insbesondere die Ärztekammern, Zugriff haben sollten.
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/Beschleunigung_Anerkennungsverfahren_GE_SN_BAEK_26012026_final.pdf)
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Datum: 27.01.2026 - 12:23 Uhr
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