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Verbrauchertipp | Wintercamping: Das gilt für Gasgeräte in Wohnmobil und Wohnwagen

ID: 2226938

(ots) -
- Start in die Winterferien: Urlaub mit Wohnmobil und Wohnwagen hat seinen besonderen Reiz - und stellt ganz eigene Anforderungen an eingebaute Gasgeräte und Equipment.
- Crash-Sensor, Schlauchbruchsicherung, Frostwächter&Co.: Diese Ausstattung sollte unterwegs nicht fehlen.
- Auch wichtig: Die Sicherheitsbelüftung im Dachbereich darf nicht zuschneien.
- Worauf es sonst noch bei der Winterauszeit mit dem Freizeitfahrzeug ankommt und wie lange der Gasvorrat reicht, verrät Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Strahlende Wintersonne, gefrorene Seen, schneebedeckte Berge: Wintercamping ist die entspannte Alternative zum Urlaub in Hotel und Hütte."Mit dem richtigen Know-how und Equipment an Bord des Wohnmobils oder Wohnwagens können Camper jetzt entspannt in die Winterferien starten", sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Tipp 1: Heizen während der Fahrt - mit Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung

Beim Wintercamping besonders angenehm: Am Urlaubsziel ankommen und im Wohnmobil oder Wohnwagen ist es bereits wohlig warm. Mit dem entsprechenden Equipment darf die Heizung schon während der Fahrt laufen."Dafür sind in der Regel zwei Sicherheitseinrichtungen an der Flüssiggasanlage erforderlich: Crash-Sensor und Schlauchbruchsicherung", sagt Markus Lau."Der Crash-Sensor verhindert, dass bei einem Unfall unkontrolliert Gas austritt. Bei einem Leck an der Schlauchleitung stoppt die Schlauchbruchsicherung den Gasfluss."Mittlerweile gibt es auf dem Markt auch Crash-Sensoren, die direkt an die Gasflasche angeschlossen werden. Eine zusätzliche Schlauchbruchsicherung ist bei diesen Modellen nicht mehr notwendig. Wichtig: Flüssiggasgeräte wie die Heizung dürfen nur betrieben werden, wenn das Fahrzeug im Freien ist. In Parkhäusern oder Garagen sowie während des Tankens ist die Nutzung tabu.

Tipp 2: Gasverbrauch im Blick behalten





Der Gasverbrauch beim Wintercamping hängt von zahlreichen Faktoren ab - etwa Außentemperatur, Wärmedämmung des Fahrzeugs oder dem persönlichen"Wärmebedarf". Als Faustregel für den Betrieb von Heizung, Kocher, Warmwasserboiler und Kühlschrank gilt: Bei winterlichen Temperaturen zwischen minus fünf und plus fünf Grad Celsius hält eine 11-Kilogramm Gasflasche dafür etwa drei bis fünf Tage. Füllstandsanzeiger sorgen für Klarheit, wie viel Gas sich noch in der Betriebsflasche befindet. Ein weiteres nützliches Tool ist ein Gasdruckregler mit Umschaltautomatik. Bei leerer Betriebsflasche schaltet er automatisch auf die Reserveflasche um."So geht die Heizung nicht plötzlich aus - und niemand muss etwa nachts bei klirrender Kälte erst einmal die Gasflasche wechseln", sagt Markus Lau.

Tipp 3: Leitungen und Boiler vor Frostschäden schützen

Auch beim Winterurlaub mit Wohnmobil oder Wohnwagen gilt: Energiesparen rechnet sich. Camper sollten daher die Temperatur der Heizung bei Abwesenheit herunterdrehen - beispielsweise während eines langen Skitages auf der Piste. Ganz ausschalten sollten sie die Heizung jedoch nicht."Bei Frost kann ansonsten Wasser in den Leitungen gefrieren und sich ausdehnen", sagt Markus Lau."Typische Folgen sind Frostschäden, wie geplatzte Leitungen oder beschädigte Ventile und Armaturen."Zudem hilft ein sogenannter Frostwächter, um den Boiler vor Schäden zu schützen. Ab einer Umgebungstemperatur von drei Grad leert er den Boiler automatisch und leitet das Wasser über ein Ablaufrohr nach draußen.

Tipp 4: Verschneite Sicherheitsbelüftung vermeiden

Die wichtigste Zutat beim Kochen im Freizeitfahrzeug: Frischluft. Daher muss auch im Winter gelüftet werden, wenn das eingebaute Gaskochfeld verwendet wird. Denn die offene Flamme entzieht der Luft Sauerstoff. Zur Unterstützung sind Sicherheitsbelüftungen im Boden- und Dachbereich eingebaut, die permanent für Frischluft sorgen - das Lüften beim Kochen jedoch nicht ersetzen."Camper sollten im Winter darauf achten, dass die Sicherheitsbelüftung im Dachbereich nicht zuschneit, da sie sonst ihre wichtige Funktion nicht erfüllen kann", sagt Markus Lau. Generell gilt: Niemals das eingebaute Gaskochfeld zum Heizen des Innenraums verwenden. Das wäre lebensgefährlich. Da die offene Flamme den Sauerstoffgehalt der Luft verringert, könnte dadurch eine Kohlenmonoxidvergiftung drohen.

Extra-Tipp Gasprüfung: Seit vergangenem Jahr ist die Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen Pflicht. Das heißt: Wer ein Freizeitfahrzeug mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese alle zwei Jahre prüfen lassen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 60 Euro. Die verpflichtende Prüfungregelt § 60 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:

Olaf Hermann
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
Mobil: 0170 / 457 80 72
E-Mail: presse(at)dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.


Original-Content von: Deutscher Verband Flüssiggas e.V., übermittelt durch news aktuell


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