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Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Neues Informationsangebot stärkt deutschen Kulturgutschutz

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Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Neues Informationsangebot stärkt deutschen Kulturgutschutz


(pressrelations) -
Ein neuer Internetauftritt www.kulturgutschutz-deutschland.de informiert seit heute über den Kulturgutschutz in Deutschland. Mit der Website soll national wie international mehr Transparenz bei bedeutenden Kulturgütern geschaffen und mittelbar auch das öffentliche Bewusstsein für Kulturgutschutz gestärkt werden. Die Entwicklung der Website haben Bund und Länder gemeinsam übernommen

Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dazu: "Bereits vor zwei Jahren haben wir mit der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Kulturgutschutz in deutsches Recht einen wichtigen Fortschritt für den Kulturgutschutz in Deutschland erzielt.
Mit der neuen Website wird der bereits bestehende gesetzliche Rahmen des Kulturgutschutzes durch ein Informationsangebot ergänzt. Künftig soll sich jeder im In- und Ausland über den deutschen Kulturgutschutz informieren können. Vor allem sollen auch diejenigen, die professionell mit Kultur handeln, mit den verfügbaren Informationen wertvolles Kulturgut leichter erkennen und bestimmen können."

Ziel der neuen, auf die Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingerichteten Website ist es, über die Aufgaben und rechtlichen Grundlagen des Kulturgutschutzes in Deutschland zu informieren und auf die zuständigen Ansprechpartner bei Bund und Ländern zu verweisen. Darüber hinaus sind in einer Datenbank die Länderverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes sowie national wertvoller Archive online abrufbar. Die Website und die Datenbank leisten ein Beitrag zur E-Government-Initiative der Bundesregierung und sollen zum Bürokratieabbau beitragen. Die Verwaltung und Pflege der Website obliegt der vom Bund und den Ländern getragenen Koordinierungsstelle für Kulturgutdokumentation und Kulturgutverluste beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg.

Mit dem Beitritt zum UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgutschutz aus dem Jahre 1970 hat Deutschland seinen Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Kulturgüterhandels bekräftigt. Mit dem 2008 in Kraft getretenen Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen hat der Bund neue Rahmenbedingungen für einen besseren nationalen und internationalen Kulturgutschutz geschaffen. Dazu gehört auch ein aktuelles, zentrales und weltweit verfügbares Auskunftsmedium zum deutschen Kulturgutschutz, das auch die Arbeit von Bundes- und Länderbehörden effizienter gestaltet.






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Datum: 05.07.2010 - 21:47 Uhr
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