InternetIntelligenz 2.0 - Drogenbeauftragte begrüßt Ergebnis des Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz i

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Drogenbeauftragte begrüßt Ergebnis des Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz in B

ID: 222685

Drogenbeauftragte begrüßt Ergebnis des Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz in Bayern


(pressrelations) - - Nach dem erfolgreichen Ausgang des Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz in Bayerns Gastronomie zeigt sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, erfreut darüber, dass der Nichtraucherschutz in Bayern einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung hat:"Ich begrüße den Ausgang des Volksentscheids. Er bestätigt, dass ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung zum Nichtrauchen stattgefunden hat und klare Regeln zum Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen von einer großen Mehrheit gewünscht werden. Eine breite Akzeptanz für die Regeln ist notwendig, um den Nichtraucherschutz zum Schutze der Gesundheit von Gästen, Mitarbeitern und Wirten effektiv umzusetzen."

Aktuelle Bevölkerungsumfragen bestätigen, dass auch deutschlandweit die Akzeptanz der Nichtraucherschutzgesetze seit ihrer Einführung gewachsen ist. 2010 befürworten 74,4 % der Bevölkerung die Nichtraucherschutzgesetze, 2005 waren es nur 52,9 %. Bei den Nichtrauchern ist die Akzeptanz von 92 % (2007) auf 94,1 % (2010) gestiegen.Bei den Rauchern ist
die Zustimmung noch stärker gewachsen: Während 2007 noch 63 % der Gelegenheitsraucher und 26,4 % der regelmäßigen Raucher die rauchfreien Gaststätten begrüßten, ist der Anteil bei den Gelegenheitsrauchern auf 69 % und bei den regelmäßigen Rauchern auf 40,5 % gestiegen.

"Es ist im Interesse des Gesundheitsschutzes, wenn die neue Regelung konsequent umgesetzt wird", so Mechthild Dyckmans. "Auf diese Weise gelten gleiche Bedingungen für alle Gastronomen. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern mit Rauchverboten in der Gastronomie ohne Ausnahmen haben gezeigt, dass die befürchteten wirtschaftlichen Nachteile für die Gastwirte kaum eingetreten sind und die Zufriedenheit der Gäste gestiegen ist."

Hintergrund:
Aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 geht hervor, dass auch Rauchverbote in der Gastronomie ohne Ausnahmemöglichkeit zulässig sind, weil sie gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Gastronomen unabhängig von der Größe und Art ihrer Gaststätte schaffen. Ausnahmeregelungen müssen dagegen strenge Anforderungen erfüllen, damit kein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Wettbewerbern entsteht. Seit 2008 hat sich die Mehrheit der Bundesländer dafür entschieden, Ausnahmen in ihren Nichtraucherschutzgesetzen zuzulassen.





Weitere Informationen unter http://www.drogenbeauftragte.deRubrik Tabak


Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Tel.: 030-18 441- 4412
Fax: 030-18 441- 4960
E-Mail: drogenbeauftragte(at)bmg.bund.de
http://www.drogenbeauftragte.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Grundsteinlegung für neues Forschungsgebäude von MDC und Charité auf dem Campus Berlin-Buch PHOENIX-Pressemitteilung: Dobrindt (CSU): Gabriel ging's nicht um Gauck, sondern um Klaumauk/ Lötzsc
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 05.07.2010 - 21:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 222685
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 156 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Drogenbeauftragte begrüßt Ergebnis des Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz in B"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesministerium für Gesundheit (BMG)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.219
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 89


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.