InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Wie man PKV-Beiträge von der Steuer absetzt

ID: 2225167

(ots) - Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung können bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das Gute daran: Die Hauptaufgabe leisten die Versicherungsunternehmen und Behörden. Ein paar wichtige Dinge sollten die Versicherten jedoch beachten.

PKV-Beiträge zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt für die eigenen Versicherungsbeiträge sowie für die der privatversicherten Familienangehörigen.

Das Finanzamt unterscheidet zwischen Basis- und Mehrleistungen

Die Finanzverwaltung berücksichtigt nur die Beiträge für eine Basiskrankenversicherung mit Leistungen, die dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Von der Steuerminderung ausgenommen sind deshalb PKV-typische Mehrleistungen wie Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer im Krankenhaus, Heilpraktikerbehandlung und bestimmte Zahnleistungen.

Im Bereich der Pflege ist der Versicherungsschutz in beiden Systemen identisch. Deshalb werden die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung vollständig berücksichtigt.

Ihre PKV berechnet die abzugsfähigen Beitragswerte

Die meisten Privatversicherten haben eine Absicherung, dieüber den Umfang der Basiskrankenversicherung hinausgeht. Ihr PKV-Beitrag ist deshalb nicht identisch mit dem Beitrag, den sie von der Steuer absetzen können. Mit der Berechnung der abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge müssen sich die Versicherten aber nicht befassen: Dies übernehmen ihre Versicherer. Tarifliche Mehrleistungen werden dabei unter Anwendung der Rechenformel aus der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO) vom gezahlten Versicherungsbeitrag abgezogen.

Die PKVübermittelt die errechneten Beiträge digital über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) an die Finanzverwaltung. Diese stellt sie im elektronischen Steuererklärungssystem ELSTER für die Anlage Vorsorgeaufwand (Anlage VOR) bereit.





Das ist zu beachten


- Eigenbeteiligungen wie Selbstbehalte müssen bei der Steuer nicht angegeben werden. Sie spielen allenfalls eine Rolle bei der Frage, ob selbstgetragene Gesundheitskosten über die Basiskrankenversicherung hinaus als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes anzuerkennen sind. Dies ist der Fall, wenn dieseitens der Finanzverwaltung verbindlich festgelegten Schwellenwerte überschritten sind (je nach Familiensituation 1 bis 7 Prozent der Gesamteinkünfte).
- Beitragsrückerstattungen verringern die absetzbaren Versicherungsbeiträge in dem Jahr, in dem sie von der PKV ausgezahlt werden. Versicherte müssen sie deshalb bei der Einkommensteuererklärung angeben.
- Werden durch die berücksichtigungsfähigen Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung nicht bereits die Höchstgrenzen der Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft, können auch Beiträge zu Beitragsentlastungstarifen, Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherungenals sonstige Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer angegeben werden. Die Höchstgrenzen liegen für abhängig Beschäftige und Beamte bei 1.900 Euro und für Selbstständig bei 2.800 Euro pro Jahr. Gerade bei Beamten mit hohen Beihilfesätzen oder Selbstständigen, die aufgrund hoher Selbstbehalte niedrige Beiträge zahlen, sind diese Grenzen oftmals noch nicht überschritten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Serviceportal (https://www.privat-patienten.de/pkv-beitrag/kann-ich-pkv-beitraege-von-der-steuer-absetzen/).

Pressekontakt:

Dominik Heck
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Heidestraße 40
10557 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 - 44
E-Mail: dominik.heck(at)pkv.de
Internet: www.pkv.de
X: www.x.com/pkv_verband


Original-Content von: PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Dem Winterblues entkommen: hygge Auszeit in der Caravanserei WEF Davos 2026: Exclusive Opportunities for Accompanying Guests
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.01.2026 - 11:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2225167
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Urlaub & Reisen



Dieser Fachartikel wurde bisher 7 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wie man PKV-Beiträge von der Steuer absetzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Dasändert sich 2026 für Privatversicherte ...

Höhere Zuschüsse, geänderte Pflegeleistungen, erweiterte Funktionen der ePA: 2026 bringt wichtige Neuerungen für Privatversicherte. Wir geben einen Überblick.Neue Grenzen für den Wechsel in die PKVBeschäftigte müssen ab 2026 ein Einkommen von ...

Alle Meldungen von PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.289
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 50


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.