Sachsen-Anhalt kann wichtige Justizposten nicht besetzen

(ots) - Schwerwiegende Formfehler führen dazu, dass Sachsen-Anhalt mehrere seiner wichtigsten Justizposten nicht besetzen kann. Gleich drei Auswahlentscheidungen mit besonderer Bedeutung wurden von Gerichten gestoppt, wie die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe) berichtet. Die Staatsanwaltschaften Halleund Dessau-Roßlau sowie das Landgericht Stendal sind dadurch ohne Spitze. Der Richterbund Sachsen-Anhalt zeigt sich besorgt."Solche Vakanzen haben natürlich negative Folgen für die Strafverfolgung", sagte Verbandschef Christian Löffler.
Bereits seit Oktober 2019 muss das Stendaler Landgericht ohne einen Präsidenten auskommen. Dabei wird es auch noch längere Zeit bleiben."Ein Termin für den Verfahrensabschluss kann gegenwärtig nicht genannt werden", sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Die Leitungspositionen der Staatsanwaltschaften Halle und Dessau-Roßlau sind seit Juli 2024 unbesetzt. Auch hier sei eine Entscheidung"nicht absehbar", erklärte das Ministerium.
In jedem der Fälle hatte das Land aus den Bewerbern eine Auswahl getroffen, die dann von Konkurrenten gerichtlich angegriffen wurde. In allen drei Fällen entschieden Gerichte, dass die im Besetzungsverfahren genutzten Beurteilungen rechtswidrig sind.
Das Justizministerium erklärte, die gerichtlich gekippten Besetzungen seien keineswegs typisch. So habe man in den vergangenen fünf Jahren bei Richtern und Staatsanwälten 250 Auswahlentscheidungen getroffen."Nur fünf davon waren streitbefangen und führten zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren", sagte ein Sprecher. Das entspreche einem Anteil von zwei Prozent. In einem Fall habe sich zudem das Ministerium durchgesetzt.
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Datum: 14.01.2026 - 18:00 Uhr
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