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Bürgergeld: Widersprüche und Klagen im Jahr 2025 / BA-Presseinfo Nr. 3

ID: 2223259

(ots) - ·
2025 stieg die Zahl der Widersprüche
und Klagen an

·
Widerspruchsquote in Jobcentern in gemeinsamer
Einrichtung (gE) liegt bei 2,1 Prozent

Im Jahr 2025 gingen 501.667
Widersprüche in den Jobcentern ein - das sind 78.310
mehr als im Vorjahr. Im selben Zeitraum stieg die Zahl der Klagen um 4.379 von 48.785
auf 53.164.

Am häufigsten betrafen Widersprüche die
Entscheidungen zur Berechnung der Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und
Erstattung von Bürgergeld sowie die Anrechnung von Einkommen bzw. Vermögen. Die
meisten Widersprüche fielen unter die Kategorie"Sonstiges", in der beispielsweise
das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen oder die fehlende Mitwirkung zusammenfasst
sind.

Bei den Klagen bezogen sich die
meisten Fälle auf die Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung sowie
die Zugangsvoraussetzungen zum SGB II.

Erledigte Widersprüche und Klagen

2025 haben die Jobcenter 476.728
Widersprüche bearbeitet und entschieden. 61,14 Prozent davon wurden
zurückgewiesen oder durch die Leistungsberechtigten selbst zurückgezogen. Bei 147.213
Widersprüchen wurde die zuvor ergangene Entscheidung revidiert. Bei knapp der
Hälfte der Entscheidungen konnte erst im Widerspruch neu entschieden werden,
weil fehlende Unterlagen nachgereicht oder Mitwirkungspflichten nachgeholt
wurden. Eine fehlerhafte Rechtsanwendung vonseiten der Jobcenter lag in 42.303 Fällen
vor.

Insgesamt 52.858 Klagen konnten die
Gerichte im vergangenen Jahr abschließen. Bei zwei Dritteln der Fälle wurde das
Vorgehen der Jobcenter bestätigt, bei knapp einem Drittel der Fälle führten die
Klagen zu einer neuen Entscheidung.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern
in gemeinsamer Einrichtung

Die Widerspruchs- und Klagequoten
können nur für die gemeinsamen Einrichtungen* - also Jobcenter, die von der Bundesagentur




für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden, - berechnet werden. Diese versandten 2025 rund 21,2 Millionen Leistungsbescheide, gegen die 434.033
Widersprüche und 43.169 Klagen eingereicht worden sind. Die Widerspruchsquote
stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte von 1,8 auf 2,1 Prozent,
während die Klagequote unverändert bei 0,2 Prozent blieb. Die Quoten sind
Schätzwerte, da gegen denselben Bescheid auch mehrfach Widerspruch eingelegt
werden kann.

*Hinweise für Redaktionen

- Für
die Jobcenter gibt es zwei
unterschiedliche Organisationsmodelle. In sog."gemeinsamen Einrichtungen (gE)"arbeiten Bundesagentur für Arbeit
(BA) und die jeweilige Kommune zusammen und betreiben die Jobcenter gemeinsam.
2025 wurden 300 von 404 Jobcentern in dieser Form organisiert. Bundesweit betrieben
104 zugelassene kommunale Träger (zKTs)
die Jobcenter in kommunaler Eigenverantwortung, also ohne Beteiligung der BA.

- Die
in dieser Presseinformation genannten Zahlen werden für beide Organisationsformen
zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft der Statistik
der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und Klagen liefern.
Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und Klagequote: Die BA kennt
die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für die gemeinsamen
Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur die
eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsamen Einrichtungen berücksichtigt.

-
Statistische Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524068&topic_f=wuk-wuk)

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse(at)arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2217
Fax: 0911/179-1487


Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell


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Datum: 12.01.2026 - 10:00 Uhr
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