Beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2025: +15,2 % zum Vorjahresmonat / Oktober 2025: 4,8 % mehr Unternehmens- und 7,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat

(ots) - Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2025 um 15,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
4,8 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2025 als im Oktober 2024
Für Oktober 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen insgesamt 2 108 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 4,8 % mehr als im Vorjahresmonat. Die Forderungen der Gläubiger aus den vom Oktober 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,6 Milliarden Euro. Im Oktober 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Oktober 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Oktober 2025.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Oktober 2025 in Deutschland insgesamt 6,1 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 12,3 Fällen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 10,5 Fällen sowie das Baugewerbe mit 8,5 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
7,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2025 als im Vorjahresmonat
Im Oktober 2025 gab es insgesamt 6 709 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 7,6 % mehr als im Vorjahresmonat.
Einstellung der Veröffentlichung vorläufiger Ergebnisse
Mit dem Berichtsmonat Dezember 2025 stellt das Statistische Bundesamt die Veröffentlichung vorläufiger Angaben zu den Regelinsolvenzen auf Basis der Insolvenzbekanntmachungen der Amtsgerichte ein. Die endgültigen Ergebnisse werden auch weiterhin in der bisherigen Form veröffentlicht.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Dezember 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellenDaten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einerKapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich"Methoden"auf der Themenseite"Gewerbemeldungen und Insolvenzen"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite"Gewerbemeldungen und Insolvenzen"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen
Telefon: +49 611 75 4592
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Original-Content von: Statistisches Bundesamt,übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.01.2026 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2223203
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
WIESBADEN
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Dieser Fachartikel wurde bisher 5 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Beantragte Regelinsolvenzen im Dezember 2025: +15,2 % zum Vorjahresmonat / Oktober 2025: 4,8 % mehr Unternehmens- und 7,6 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Statistisches Bundesamt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




