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vfdb: Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung korrekturbedürftig

ID: 2221934

(ots) - Das für den Rettungsdienst zuständige Referat der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) hält den Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung für einen ersten guten und diskutablen Vorschlag, in einigen Teilen jedoch für dringend korrekturbedürftig. Der Entwurf zielt grundsätzlich auf eine umfassende Modernisierung der unterschiedlichen deutschen Notfallstrukturen ab. So sollen beispielsweise Rettungsdienst (112) und ärztlicher Bereitschaftsdienst (116117) digital vernetzt werden, um Patienten besser zu steuern und die Qualitätzu erhöhen.

Kritisch sieht die vfdb die Rolle eines möglichen künftigen, namentlich noch nicht benannten Gremiums, das bei der Qualitätssicherung eine zentrale Rolle einnehmen und Rahmenempfehlungen beschließen und fortentwickeln soll. Die Bezeichnung"Rahmenempfehlung", so die vfdb in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium, sei irreführend. Die Regelung der Notfallrettung müsse auch künftig ausschließlich in der Hand der Länder liegen und dürfe nicht durch Vorgaben des Bundes festgelegt werden. Das Gremium dürfe in der medizinischen Notfallversorgung keine verbindliche Gestaltungsrolle einnehmen.

Beanstandet wird, dass die Leistungserbringer der medizinischen Notfallversorgung - Feuerwehren, Hilfsorganisationen und andere - neben den paritätisch vertretenden Experten der Kostenträger und der Länder in dem Gremium kein Stimmrecht haben sollen. Dies sei jedoch notwendig, um den Rettungsdienst im Dreiklang der Durchführung, nämlich Kommunen, Leistungserbringer und Kostenträger, abzubilden.

Pressekontakt:

vfdb-Pressesprecher
Tim Spießberger
Tel. +49 (0)15224093133
presse(at)vfdb.de


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Datum: 05.01.2026 - 09:00 Uhr
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