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Übernahme von Patientinnen und Patienten aus der Schweiz

ID: 2221726

(ots) - Deutschland nimmt schwerverletzte Patientinnen und Patienten nach Brandkatastrophe in der Schweiz auf. Die Verteilung erfolgt nach dem sogenannten Kleeblattkonzept, welches Bund und Länder während der Corona-Pandemie entwickelt haben.

Bislang wurden bereits vier Patientinnen und Patienten im Rahmen bilateraler Vereinbarungen nach Deutschlandübernommen. Für heute ist die Übernahme von sieben weiteren Patientinnen und Patienten über den Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union (UCPM) geplant. Die Patientinnen und Patienten werden luftgebunden via Flugzeug und Hubschrauber transportiert.

Die Schweiz hatüber den UCPM bereits weitere Übernahmeanfragen angekündigt. Deutschland wird hierüber weitere Transport- und Behandlungsmöglichkeiten anbieten.

Kleeblatttransporte entlasten Krankenhäuser

Der Kleeblattmechanismus wurde während der Corona-Pandemie von Bund und Ländern gemeinsam entwickelt, um bei außergewöhnlichen Lagen eine koordinierte, länderübergreifende Verteilung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.

Partner im Kleeblattmechanismus sind Vertreterinnen und Vertreter der Länder, des Arbeitskreises für Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung der Innenministerkonferenz (AK V), des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesministerium des Innern, des Bundesministeriums der Verteidigung, des BBK, des Robert-Koch-Institutsund der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden.

Schutz der Privatsphäre

Wir bitten, die Privatsphäre der Beteiligten zu respektieren und von direkten Anfragen an die aufnehmenden Kliniken abzusehen. Aus diesem Grund wird das BBK keine persönlichen Informationen zu den Patientinnen und Patienten veröffentlichen.

Weitere Informationen zu Abläufen des Kleeblattkonzeptes finden Sie hier: https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Internationale-Angelegenheiten/Kleeblatt-Mechanismus/kleeblatt-mechanismus_node.html





Über das BBK

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und das zentrale Organisationselement für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Es wurde am 1. Mai 2004 errichtet und hat seinen Hauptdienstsitz seitJuli 2006 in Bonn-Lengsdorf mit weiteren Standorten in Bonn, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Berlin. Präsident ist seit dem 15. Juni 2022 Ralph Tiesler, Vizepräsident ist seit dem 16. Oktober 2023 Dr. René Funk. An den fünf Standorten beschäftigt die Behörde aktuell rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das BBK ist dafür zuständig, den zivilen Bevölkerungsschutz neben Polizei, Bundeswehr und Nachrichtendiensten als vierte Säule im nationalen Sicherheitssystem zu verankern. Die zentralen Aufgaben sind es, den Schutz für die Bevölkerung für einen Spannungs-oder Verteidigungsfall zu organisieren, Bürgerinnen und Bürger für Vorsorge und Selbstschutz zu sensibilisieren sowie die Zivile Verteidigung auszubauen und das nationale Krisenmanagement zu stärken. Das BBK berät und unterstützt die anderen Bundes- und Landesbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Mehr Informationen finden Sie unter www.bbk.bund.de.

Pressekontakt:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Pressestelle
Telefon: +49 228 99 550 -1180
E-Mail: pressestelle(at)bbk.bund.de
https://www.bbk.bund.de


Original-Content von: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, übermittelt durch news aktuell


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