Kein Platz für Hass- und Gewaltaufrufe auf Facebook: Bundesgerichtshof sollüber Klage des DUH-Bundesgeschäftsführers entscheiden

(ots) -
- Berliner Kammergericht erkennt die Verletzung der Persönlichkeitsrechte als"schwerwiegend"an
- Klage richtete sich gegen zwei Facebook-Gruppen, in denen seit Jahren zu Gewalt gegen Umweltschützer aufgerufen wird
- DUH kritisiert Bundesregierung für fehlenden Opferschutz durch eine Gesetzeslücke und einen dringenden Handlungsbedarf des Staates, um Opfer von Hetze und Gewaltdrohungen besser zu schützen
Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch prüft weitere rechtliche Schritte gegen Hass-Gruppen auf Facebook, nachdem heute das Kammergericht Berlin seine Grundsatzklage abgewiesen hat. Auch zwei Jahre nach der ersten mündlichen Verhandlung gegen den Meta-Konzern waren Kommentare wie"Henkt ihn","Sniper und weg","eine Kugel kann er von mir bekommen","der gehört halt einfach erschossen"noch in den Gruppen zu finden. Weder die bisherigen Kontakte zu Meta und Facebook noch mehrere hundert Strafanzeigen hatten zu einer grundlegenden Veränderung der Situation geführt. Jürgen Resch fordert deshalb die Schließung der Gruppen. Das Kammergericht sah dafür keine ausreichende zivilrechtliche Anspruchsgrundlage.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Ständige und systematische Gewaltdrohungen gegen Umweltschützer und andere gesellschaftlich Aktive sind nicht hinnehmbar. Stellvertretend für alle zivilgesellschaftlich engagierten Menschen prüfe ich deshalb, den Bundesgerichtshof über eine Nichtzulassungsbeschwerde anzurufen. Es kann nicht sein, dass Betroffene von Hass- und vor allem ihre Gesundheit oder das Leben bedrohenden Nachrichten selbst jede Äußerung dokumentieren, in jedem Einzelfall straf- bzw. zivilrechtliche Verfahren und dann auch noch bei Meta einen Antrag auf Löschung stellen müssen."
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hatte auf Schließung der Facebook-Gruppe"Stoppt die Deutsche Umwelthilfe (DUH)!"geklagt. Der Meta-Konzern verlangt, dass Opfer jede einzelne Hass- und Bedrohungsnachricht selbst aufspüren und den Strafverfolgungsbehörden oder Meta melden. Erst dann könne das Unternehmen aktiv werden.
Juliane Schütt, Rechtsanwältin, die das Verfahren führt:"Gruppenschließungen sollten bereits heute aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Anspruchsgrundlagen durchsetzbar sein. Dass das Kammergericht der Klage nicht stattgeben konnte, bedauern wir sehr. Denn die Situation ist für von digitaler Gewalt Betroffene unzumutbar.
Hintergrund:
Die Grundsatzklage wird von einem breiten Bündnis und zahlreichen Prominenten unterstützt, darunter:
- Katja Diehl, Autorin und Aktivistin
- Sawsan Chebli, Politikerin und Autorin
- Natascha Strobl, Politikwissenschaftlerin
- Carola Rackete, Aktivistin
- Ali Can, Aktivist
- Carla Reemtsma, Fridays for Future Aktivistin
- Charlotte Schüler, Creatorin und Autorin
- Charlotte Weise, Creatorin und Model
- Lijana Kaggwa, Creatorin
Weitere Bündnispartner sind die Organisationen Hate Aid, Goodbye Hate Speech, WEISSER RING e. V., Love Storm, SOS Humanity, Foodwatch, Ichbinhier und die Amadeu Antonio Stiftung.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
Juliane Schütt, LUMENS Rechtsanwälte Berlin
030 800 937 290, mail(at)lumens.de
www.lumens.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 23.12.2025 - 13:31 Uhr
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