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Ansprüche vor dem 31.12.2025 sichern: Güteantrag stoppt Verjährungsfrist

ID: 2219226

Güteantrag bietet außergerichtliche Möglichkeit zur Fristwahrung vor Jahresende: Bereits mit Eingang des Güteantrags wird die Verjährung gehemmt und der weitere Ablauf der Frist rechtlich gestoppt.


(IINews) - Staatlich anerkannte Gütestelle informiert über rechtssichere Fristwahrung nach § 204 BG

_Karlsruhe. (bid)_ Zum Jahresende 2025 droht für viele zivilrechtliche Ansprüche der Eintritt der Verjährung. Forderungen, Schadensersatzansprüche oder vertragliche Ansprüche können mit Ablauf des 31. Dezember 2025 unwiederbringlich verloren gehen, wenn keine rechtzeitigen Maßnahmen zur Fristwahrung ergriffen werden.

Eine Möglichkeit zur rechtssicheren Fristwahrung bietet die Einleitung eines Güteverfahrens bei einer staatlich anerkannten Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung. Nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB wird die Verjährung bereits mit Eingang des Güteantrags bei der Gütestelle gehemmt und der weitere Ablauf der Frist rechtlich gestoppt. Eine Zustimmung der Gegenseite ist hierfür nicht erforderlich.

Frank Armbruster, der eine staatlich anerkannte Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung betreibt, weist darauf hin, dass das Güteverfahren insbesondere zum Jahresende eine praxisnahe und außergerichtliche Alternative zur Klageerhebung darstellt. Ziel ist es, Zeit zu gewinnen, Fristen zu sichern und zugleich eine sachliche Einigung außerhalb des Gerichtsverfahrens zu ermöglichen.

Die Hemmung der Verjährung wirkt für die Dauer des Güteverfahrens und endet frühestens sechs Monate nach dessen Abschluss, etwa bei Scheitern oder Nichtteilnahme der Gegenseite. Damit verschafft das Verfahren den Beteiligten zusätzlichen Handlungsspielraum, ohne sofort gerichtliche Schritte einleiten zumüssen.

_"Viele Menschen merken erst im Dezember, oft kurz vor den Feiertagen, dass ihre Ansprüche zum Jahresende verjähren. Ein geordneter Güteantrag schafft sofort Rechtssicherheit und stoppt die Verjährungsfrist. Wir sind deshalb bewusst auch über die Feiertage, zwischen den Jahren und am 31.12.2025 erreichbar, damit niemand seine Forderungen allein aus Zeitgründen verliert."(Frank Armbruster, staatlich anerkannte Gütestelle)_





Der Güteantrag kann von Privatpersonen, Unternehmen oder Rechtsanwälten gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag vollständig und fristgerecht bei der Gütestelle eingeht. Entscheidend ist dabei nicht der Erfolg des Verfahrens, sondern allein die ordnungsgemäße Antragstellung.

Die Gütestelle ist bundesweit tätig, die Antragstellung ist unabhängig vom Wohn- oder Geschäftssitz der Beteiligten möglich.

Weitere Informationen zum Ablauf des Güteverfahrens, zur Antragstellung sowie zu den formalen Voraussetzungen sind unterwww.gueteantrag.deabrufbar.


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Staatlich anerkannte Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung - Frank Armbruster

Die staatlich anerkannte Gütestelle für außergerichtliche Streitbeilegung von Frank Armbruster bietet strukturierte und rechtssichere Güteverfahren zur außergerichtlichen Klärung von Konflikten. Zielist es, Streitigkeiten effizient, vertraulich und lösungsorientiert beizulegen und insbesondere Fristen rechtssicher zu wahren.

Die Gütestelle ist bundesweit tätig. Güteanträge können unabhängig vom Wohn- oder Geschäftssitz der Beteiligten gestellt werden. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen sowie Rechtsanwälte, die eine sachliche und rechtlich fundierte Alternative zum gerichtlichen Verfahren suchen. Weitere Informationen unter: www.gueteantrag.de



Leseranfragen:

Bahnhofplatz 2, 76137 Karlsruhe



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Datum: 16.12.2025 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Telefon: 0721 603200-10

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



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