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Zeit des Gebens und Steuernsparens

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(IINews) - Trotz wirtschaftlicher Belastungen zeigt Deutschland weiterhin starke Solidarität. Im vergangenen Jahr blieb die Hilfsbereitschaft auf einem beeindruckend hohen Niveau: Laut Deutschem Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wurden in Deutschland 12,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Zwecke gespendet, das ist leicht weniger als im Rekordjahr der Ukraine-Hilfe. Obwohl die Zahl der Spender zurückgeht, steigt die Intensität an. Traditionell gehören die Wochen vor Weihnachten zu den spendenstärksten Zeiten des Jahres. Wer seine Großzügigkeit geltend macht, kann damit gleichzeitig seine eigene steuerliche Belastung senken.



Weniger Menschen spenden, dafür häufiger und mehr



Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) haben nur noch 45 Prozent der Erwachsenen gespendet. Das sind sechs Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Spendenhöhe derjenigen, die aktiv sind, auf 402 Euro pro Person. Die Gruppe der 18- bis 29-Jährigen spendete mit über 600 Euro pro Jahr überdurchschnittlich viel, während die Generation 70+ weiterhin die größte Spendergruppe stellt."Diese Zahlen geben nicht nur einen gesellschaftlichen Einblick, sondern sie zeigen auch, wie groß das steuerliche Potenzial ist", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Denn Spenden lassen sich bis zu 20 Prozent der eigenen Einkünfte als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung ist, dass die Spende freiwillig erfolgt, keine Gegenleistung verlangt wird und das Geld an eine anerkannte, steuerbegünstigte Organisation fließt.



Einfache Nachweise für Kleinspenden



Die durchschnittliche Spendenhöhe stieg gemäß dem Deutschen Spendenrat durchschnittlich von 40 auf 43 Euro je Spende. Gleichzeitig tätigten Spender so häufig wie nie Spenden. Aktuell kommt ein Spender im Schnitt auf 7,3 Spenden im Jahr. Da kommt es sehr gelegen, dass die Hürden für das steuerliche Absetzen von Kleinspenden gering sind. Für Spenden bis 300 Euro pro Einzelzuwendung genügt ein einfacher Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis für das Finanzamt. Gerade in der Weihnachtszeit, wenn viele kleine Beträge an verschiedene Organisationen fließen und junge Spenderzunehmend mit PayPal oder Online-Formularen spenden, ist dies ein großer bürokratischer Vorteil. Leider wissen viele Spender aber nicht, dass sie einen Teil davon vom Fiskus mit der Steuererklärung wieder zurückbekommen.







Großspenden brauchen eine Spendenquittung



Beträgt eine Einzelspende mehr als 300 Euro, ist eine Zuwendungsbestätigung notwendig. Diese muss vom Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellt werden. Der Steuererklärung ist sie zwar nicht mehr beizulegen, jedoch muss sie für Nachfragen von Seiten des Finanzamts vorgehalten werden. Nach Erhalt des Steuerbescheids sollten Spendennachweise noch mindestens ein Jahr, idealerweise vier Jahre aufbewahrt werden. Übersteigt die Spendensumme in einem Jahr die 20-Prozent-Grenze der Einkünfte, geht der steuerliche Vorteil nicht verloren. Der überschüssige Betragwird automatisch und zeitlich unbegrenzt ins Folgejahr übertragen und somit als Spendenvortrag komplett berücksichtigt. Das Steuerrecht macht es warmherzigen Menschen also leicht, Solidarität und steuerliche Vernunft miteinander zu verbinden.



www.steuertipps.de


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach§4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 5040147
www.lohi.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.12.2025 - 17:45 Uhr
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Ansprechpartner: Tobias Gerauer
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Politik & Gesellschaft



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