Greenwashing-Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Kosmetik-Riese Coty erfolgreich: Verbrauchertäuschung mit Begriff"ozeanfreundlich"gestoppt

(ots) -
- Einigung: Coty muss bisherige Werbung mit"Ozeanfreundlichkeit"unterlassen
- DUH leitet 19 neue Verfahren gegen Bayer, Hyundai, McDonald s, zahlreiche Stadtwerke und andere ein
Der Kosmetik-Riese Coty darf zukünftig von ihm vertriebene Sonnencreme nicht wie bisher als"ozeanfreundlich"bewerben, wie im Falle seiner Marke Lancaster. Das konnte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) durch eine Einigung vor Gericht mit der Coty Beauty Germany GmbH erreichen (Az.: 14 O 16/25). Nachdem das Landgericht deutlich gemacht hatte, dass die Unterlassungsklage der DUH erfolgreich sein werde, hat der Kosmetikkonzern eine Vereinbarung unterzeichnet und sich dazu verpflichtet, nicht mehr in dieser Form zu werben.
Coty hatte die Aussage"ozeanfreundlich"uneingeschränkt getroffen. Im Verfahren konnte die DUH allerdings aufdecken, dass sich die behauptete Umwelteigenschaft allein auf Untersuchungen zu den verwendeten UV-Filtern stützte und nicht alle Inhaltsstoffe einbezog. Zudem wurden die Filter nur an drei Tier- beziehungsweise Pflanzenarten getestet.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Der Kosmetikkonzern Coty verwendet das Trendthema Ozeanschutz im Kosmetikbereich zum eigenen Werbevorteil. Doch für sein Umweltversprechen hat das Unternehmen den Mund zu voll genommen. Wer mit überzogenen Umweltversprechen wirbt, täuscht Kundinnen und Kunden - und das ist schlicht illegal. Das musste der Konzern wie weit über hundert vor ihm in unseren Rechtsverfahren einsehen. Wieder und wieder zeigen wir mit unseren Verfahren, dass Unternehmen umweltbezogene Aussagen transparent aufklären und belegen müssen - alles andere ist Greenwashing."
Die DUH leitet zudem neue Verfahren wegen intransparenter, nicht nachvollziehbarer Zukunftsversprechen gegen den Chemiekonzern Bayer (Netto-Null-Emissionen bis 2050) und die Fast-Food-Kette McDonald s (Klimaneutralität bis 2050) ein. Zudem geht sie gegen 17 Unternehmen vor, die ihre Websites als vermeintlich CO2-neutral bewerben und dabei auf untaugliche Kompensation setzen. Damit erhöht die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation den Druck gegen Greenwashing.
Agnes Sauter, BereichsleiterinÖkologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung bei der DUH:"Mit unseren neuen Verfahren machen wir deutlich: Die Werbung mit zukünftigen wie auch aktuellen Umweltleistungen muss richtig, eindeutig und klar sein. Wer sich mit Schlagworten wie nachhaltig , ozeanfreundlich oder CO2-neutral brüstet, muss sich an diesen strengen Anforderungen messen lassen. Denn nur wenn umweltbezogene Werbeaussagen glaubwürdig begründet und nachvollziehbar dargestellt werden, können Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen."
Hintergrund:
Gegen folgende Unternehmen geht die die DUH wegen angeblich CO2-neutraler Websites vor: Beko Germany GmbH (Eschborn), Berliner Stadtwerke Energie Partner GmbH (Berlin), Energieversorgung Offenbach AG (Offenbach), Erdgas Südwest GmbH (Ettlingen), Flughafen Dortmund GmbH (Dortmund), Hyundai Motor Deutschland GmbH (Offenbach), Kvik A/S (Vildberg, DK), Möbel Martin B.V.&Co. KG (Saarbrücken), Perrigo Deutschland GmbH (Stuttgart), Stadtwerke Ahrensburg GmbH (Ahrensburg), Stadtwerk am See GmbH&Co. KG (Überlingen), Stadtwerke Bad Nauheim GmbH (Bad Nauheim), Stadtwerke Bochum Holding GmbH (Bochum), Stadtwerke Soest GmbH (Soest), Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH (Stuttgart), swb AG (Bremen), Webedia GmbH (Berlin).
Um die unnötige Vernichtung von bereits gedrucktem Verpackungsmaterial zu vermeiden, hat die DUH sich mit dem Kosmetikkonzern Coty auf eine Aufbrauchfrist für bereits im Handel befindliche Produkte geeinigt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
resch(at)duh.de, 0171 3649170
Agnes Sauter, BereichsleiterinÖkologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
sauter(at)duh.de, 0175 5724833
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de
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Datum: 05.12.2025 - 09:59 Uhr
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