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SWR Rundfunkrat fasst Beschlüsse zu Dreistufentest- Bestandsverfahren

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SWR Rundfunkrat fasst Beschlüsse zu Dreistufentest- Bestandsverfahren


(pressrelations) -
Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2010 beschlossen, dass die Telemedienangebote ARD.de, einsplus.de, SWR.de, SWR3.de, DASDING.de, kindernetz.de, planet-schule.de und SWR2 Archivradio vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind. Grundlage der Entscheidung waren die vom Intendanten vorgelegten Telemedienkonzepte in der Fassung vom 18. Juni 2010.

Der Vorsitzende des SWR-Rundfunkrates, Dr. Harald Augter führte hierzu aus: "Wir haben bei der Bestandsprüfung insbesondere die Qualität der Angebote auf den Prüfstand gestellt und sind davon überzeugt, dass der Bestand ins Internet gehört."

Im Rahmen der Dreistufentests im Sinne des 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrags hatte der Rundfunkrat zu prüfen, inwieweit die Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, in welchem Umfang diese in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und welcher finanzielle Aufwand für die Angebote erforderlich ist.

Vorbereitet wurden die Beschlüsse durch den Dreistufentest- Ausschuss des Rundfunkrates. Dessen Vorsitzender, Prof. Hans- Peter Mengele betont: "Der Rundfunkrat hat mit großer Sorgfalt abgewogene Entscheidungen getroffen, die sowohl Stellungnahmen anderer Marktteilnehmer als auch die von Nutzern und gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt. Die Entscheidungen waren vor dem Hintergrund erheblicher Umbrüche in den Medienmärkten zu treffen. Wir haben einbezogen, dass es im Netz eine Vielzahl qualitativ hochwertiger kommerzieller und nicht-kommerzieller Angebote gibt. In der Gesamtabwägung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die genehmigten Angebote einen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten."

In die Entscheidung sind neben den Stellungnahmen Dritter Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen der Angebote sowie zu ihrem publizistischen Beitrag eingeflossen.

In den vorangegangenen 16 Monaten hatten sich der Dreistufentest-Ausschuss des SWR in 17 Sitzungen und 9 Workshops und der Rundfunkrat in 7 Sitzungen mit den Verfahren befasst. Im Zuge der Beratung waren mehre Punkte in den Telemedienkonzepten aufgegriffen worden, die aus Sicht des Rundfunkrates als erläuterungsbedürftig bzw.




kritisch eingestuft wurden. Dies hat dazu geführt, dass die Konzepte entsprechend verändert wurden.

So wurde die Verweildauer von Serien und Reihen ohne feststehendes Ende begrenzt. Der Auftritt auf Drittplattformen sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zur Förderung der Medienkompetenz und zur Qualitätssicherung wurden in den Telemedienkonzepten konkretisiert. Um Ergänzung des Konzepts hatte der Rundfunkrat auch hinsichtlich der journalistisch-redaktionellen Begleitung von interaktiven Elementen und der Ausweisung des Sendungsbezugs bei Spielen gebeten.
Bei SWR.de war aus Sicht des Rundfunkrates stärker klarzustellen, dass die Schwelle zur Presseähnlichkeit nicht überschritten wird. Daraufhin wurde die Verknüpfung von Textelementen mit Audios und Videos vor allem im Nachrichtenbereich konkretisiert. Schließlich wurde bei ARD.de und SWR.de die Darstellung der Ratgeberrubrik in den Telemedienkonzepten mit Blick auf das Verbot von Ratgeberportalen ohne Sendungsbezug präzisiert.

Dr. Augter hebt hervor: "Gegenstand der Entscheidungen sind die Angebotskonzepte. Die Inhalte des Angebots unterliegen der laufenden Überwachung auf der Grundlage der Telemedienkonzepte und der gesetzlichen Vorgaben."

Zur Prüfung der Kosten hat sich der Rundfunkrat die in den Telemedienkonzepten pauschal ausgewiesenen Kosten aufschlüsseln lassen und darauf hingewirkt, dass in den Konzepten nicht nur Durchschnittskosten, sondern die Kosten per annum angegeben werden. Außerdem wurde in den Telemedienkonzepten festgeschrieben, dass der Rundfunkrat bei einer Überschreitung des finanziellen Aufwands um preisbereinigt zehn Prozent informiert werden muss. Dies dient der zukünftigen Prüfung, ob neue oder wesentlich veränderte Angebote vorliegen, die ein neues Testverfahren durchlaufen müssen.

Prof. Mengele: "Die heutigen Beschlüsse eröffnen für die zu bewertenden Angebote einen angemessenen Entwicklungskorridor, der gleichzeitig die Wettbewerbschancen der privaten Angebote wahrt."

Der SWR wird der Rechtsaufsicht die geänderten Telemedienkonzepte, die Beschlüsse des Rundfunkrates sowie alle erforderlichen Dokumente zur Prüfung vorlegen. Die Rechtsaufsicht für die Bestandsverfahren liegt beim Staatsministerium Baden-Württemberg.

Die Beschlüsse zu den SWR-Bestandsverfahren werden zusammen mit den marktökonomischen und publizistischen Gutachten im Internet unter www.swr.de/dreistufentest veröffentlicht.

Eine Gesamtbetrachtung aller ARD-Verfahren wird in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Gremienvorsitzenden am 20. Juli 2010 in Berlin stattfinden.


Pressekontakt:
SWR-Gremienbüro,
Harald Wüllenweber,
Tel.: 0711/929-1043,
E-Mail: harald.wuellenweber(at)swr.de

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Datum: 02.07.2010 - 20:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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