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ARAG Recht schnell...

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick


(IINews) - +++ Künstliche Intelligenz (KI) darf keine geschützten Texte nutzen +++

Auch wenn es nach Auskunft der ARAG Experten noch nicht rechtskräftig ist, hat dieses Urteil Potenzial: Das US-Unternehmen OpenAI darf in seiner ChatGPT-Anwendung keine urheberrechtlich geschützten Songtexte wiedergeben oder für das Training der KI verwenden, wenn keine Lizenz der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vorliegt. Verstöße könnten künftig zu Zahlungen von Schadensersatz führen. Je nach Entscheidung in letzter Instanz ist das Urteil relevant für alle Werke von Urhebern, beispielsweise aus Kunst, Journalismus, Literatur oder Fotografie (Landgericht München I, Az.: 42 O 14139/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des LG München.





+++ Kreditkarte vom Vater für Playstore benutzt +++

Ein Vater hatte seinem siebenjährigen Sohn ein ehemaliges Arbeitstablet inklusive der hinterlegten Kreditkarte überlassen, das allerdings noch mit seinem Unternehmens-Account verknüpft war. Von Februar 2021 bis September 2022 kaufte der Junge über das Konto rund 1.200 Mal ein, und zwar überwiegend Spiele und Spielinhalte. Er tätigte aber auch In-App-Käufe. Die Preise bewegten sich zwischen 0,99 und 109,99 Euro pro App. Mit seiner Klage verlangte der Vater nun den Gesamtbetrag von über 30.000 Euro der getätigten Mikrotransaktionen zurück. Allerdings ohne Erfolg. Die ARAG Experten verweisen aufein Urteil des Landgericht Karlsruhe, wonach für die Richter ein Rechtsschein dahingehend gesetzt worden ist, dass der Sohn Käufe im Namen des Vaters veranlassen durfte (Az.: 2 O 64/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des LG Karlsruhe.









+++ Haftung des Vermieters für Sturz bei Glatteis +++

Auch wenn ein Hausmeisterdienst den Winterdienstübernimmt, bleibt die Vermieterin verantwortlich. Dies gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn die Vermieterin Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, ihr das Grundstück also nicht allein gehört (Az.: VIII ZR 250/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des BGH.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie imARAG newsroomvorbei.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.11.2025 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



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