Schlafen als Präventionsmaßnahme

(ots) - Wer schlecht schläft, gefährdet nicht nur seine Gesundheit, sondern auch die Sicherheit am Arbeitsplatz. Darauf macht die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) aufmerksam - und gibt fünf Tipps für besseren Schlaf.
Müdigkeit ist ein unterschätztes Risiko im Berufsalltag - ob im Straßenverkehr, an Maschinen oder im Büro. Wer nachts nicht ausreichend schläft, ist am nächsten Tag weniger konzentriert, reagiert langsamer und arbeitet unaufmerksamer. Studien zeigen zudem: Dauerhafter Schlafmangel erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erwartungen und verkürzt die Lebenserwartung.
Nach einer erholsamen Nacht hingegen sind Menschen leistungsfähiger, konzentrierter und vor allem sicherer unterwegs. Das gilt für alle Beschäftigten - und besonders für Führungskräfte, Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter oder Menschen mit hoher Verantwortung. Gerade diese Menschen sind auf eine erholsame Nachtruhe angewiesen, um tagsüber Entscheidungen treffen und dauerhaft bei der Sache sein zu können.
Unternehmen können unterstützen
Zwar sind guter Schlaf und Schlafgewohnheiten individuell, doch auch Betriebe können die Rahmenbedingungen verbessern: etwa durch Aufklärung, gesundheitsgerechte Arbeitszeitgestaltung oder wissenschaftlich fundierte Schichtmodelle. Schnell rotierende Schichten etwa helfen, die innere Uhr weniger aus dem Gleichgewicht zu bringen.
Beschäftigte selbst sollten aufmerksam werden, wenn sie regelmäßig nicht ein- oder durchschlafen können oder morgens nicht erholt sind. Oft helfen schon kleine Änderungen der Schlafgewohnheiten.
Fünf Tipps der BG ETEM für besseren Schlaf
1. Regelmäßigkeit zählt: Gehen Sie möglichst zur gleichen Zeit ins Bett und stehen Sie zur gleichen Zeit auf - auch am Wochenende. Konstanz ist die wichtigste Grundlage für erholsamen Schlaf.
2. Kein Tagesschlaf bei Schlafproblemen: Wer nachts schlecht schläft, sollte tagsüber wach bleiben. Nur so baut sich genug"Schlafdruck"auf, um nachts durchzuschlafen.
3. Entspannung vor dem Schlaf: Zwei bis drei Stunden vor dem Zubettgehen sollten Sie keine aufregenden Tätigkeiten oder intensiven Sport treiben. Besser: ruhige Routinen, Lesen oder Entspannungsübungen.
4. Vorsicht bei Alkohol und Genussmitteln: Alkohol mag das Einschlafen erleichtern, verschlechtert aber den Schlafverlauf erheblich. Auch Nikotin und späte Mahlzeiten können den Schlaf stören.
5. Schlafumgebung und Rhythmus beachten: Achten Sie auf eine ruhige, dunkle Umgebung und ausreichend Schlafdauer. Diese liegt idealerweise zwischen sieben und acht Stunden. Weniger als fünf oder mehr als neun Stunden Schlaf über längere Zeit belasten die Gesundheit.
Neuer Podcast der BG ETEM
Mehr Hintergründe und praktische Hinweise bietet die aktuelle Folge des BG ETEM-Podcasts"Ganz sicher". Moderatorin Katrin Degenhardt spricht darin mit Dr. Riccardo Stoohs, Schlafmediziner und Mitgründer einer privaten Schlafklinik in Dortmund, über den Zusammenhang von Schlaf und Sicherheit, Insomnie und die Frage, ob es wirklich so schlimm ist, bei laufendem Fernseher einzuschlafen.
Podcast anhören und mehr Informationen
Der Podcast der BG ETEM ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse www.bgetem.de/ganzsicher zu finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge"Arbeitsschutzzz...: Was Schlaf mit Sicherheit zu tun hat"geht es hier. (https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/themen-und-geschichten/podcasts/folge-46-arbeitsschutzzz-was-schlaf-mit-sicherheit-zu-tun-hat)
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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Datum: 11.11.2025 - 09:33 Uhr
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