Handverletzungen sind besonders häufig / Arbeitsunfallgeschehen 2024: Unfälle durch nicht kraftbetriebene Handwerkzeuge

(ots) - Der Gebrauch von Werkzeugen ist immer noch mit erheblichen Unfallgefahren verbunden. 2024 kam es zu 61.308 meldepflichtigen Arbeitsunfällen im betrieblichen Umfeld mit oder durch ein nicht kraftbetriebenes Handwerkzeug. Das entspricht etwa 9 Prozent aller Arbeitsunfälle im Betrieb (685.543 insgesamt). Das geht aus der neuen Broschüre"Arbeitsunfallgeschehen 2024 (https://publikationen.dguv.de/statistiken/arbeitsunfallgeschehen/5157/arbeitsunfallgeschehen-2024)"der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor.
Die gefährlichsten manuellen Handwerkzeuge sind alle Arten von Messern. 34.605 aller Arbeitsunfälle (56 Prozent) durch nicht kraftbetriebene Handwerkzeuge entfielen 2024 auf sie. Seltener traten Verletzungen durch Gegenstände des (Bau-) Handwerks wie Hammer (12 Prozent), Schraubenschlüssel (5 Prozent), Schraubenzieher (2 Prozent) oder andere Werkzeuge wie Handsägen, Zangen oder Meißel auf. Eine spezielle Gruppe bilden medizinische Gerätschaften, auf die etwa 1.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle zurückzuführen sind.
Am häufigsten werden die Hände durch Handwerkzeuge verletzt. Betrachtet man die letzten fünf Jahre, dann war in fast 82 Prozent aller Arbeitsunfälle mit Handwerkzeugen dieses Körperteil betroffen. Unfälle mit Handwerkzeugen sind auch mit längeren Ausfallzeiten verbunden: In 40 Prozent der Fälle - wieder bezogen auf die Zahlen seit 2020 - dauerte die Genesungszeit nicht länger als eine Woche, bei weiteren 48 Prozent 1 bis 4 Wochen. Aber 8 Prozent der Verunfallten waren länger als 4 Wochen (bis zu einem halben Jahr) arbeitsunfähig nach ihrem Unfall. Bei 109 Versicherten waren die Unfallfolgen so schwer nach Verletzungen mit nicht kraftbetriebenen Handwerkzeugen, dass Ihnen 2024 eine Unfallrente zuerkannt wurde.
Unfällen richtig vorbeugen
Wie können Betriebe und Beschäftigte die Gefahren beim Umgang mit Handwerkzeugen minimieren?
Die Sicherheit beginnt bereits bei der sorgfältigen Auswahl des richtigen Werkzeugs für die jeweilige Arbeitsaufgabe. Das GS-Zeichen weist darauf hin, dass ein Werkzeug geprüft wurde in Bezug auf seine Arbeitssicherheit.
Wichtig ist auch die Ergonomie des Werkzeugs: Das Handwerkzeug muss der menschlichen Hand"gefallen", das heißt es muss für den Anwender sicher und bequem zu greifen sein.
Ordnung undÜbersicht bei der Lagerung und dem Transport tragen auch zur Sicherheit bei. Klingen sollten zum Beispiel verdeckt sein oder in speziellen Halterungen aufbewahrt werden, um das Risiko zufällig hineinzugreifen, zu mindern.
Zudem bedürfen Handwerkzeuge einer regelmäßigen Pflege, Wartung und Instandhaltung, um ihre Funktionstüchtigkeit zu erhalten und die Arbeitssicherheit während des Gebrauchs zu gewährleisten.
Zentral ist zudem die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten, die Handwerkzeuge nutzen.
All diese Punkte sollten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Sie ist die Grundlage für eine sichere Beschaffung und Nutzung von Werkzeugen.
Ausführliche Hinweise zum sicheren Umgang mit verschiedenen Werkzeugen finden Sie in der Broschüre"Mensch am Arbeitsplatz - Arbeiten mit Handwerkzeugen (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/299/mensch-und-arbeitsplatz-arbeiten-mit-handwerkzeugen)".
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
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Tel.: +49 30 13001-1414
E-Mail: presse(at)dguv.de
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Datum: 05.11.2025 - 10:00 Uhr
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