Grenzüberschreitende Erbfälle: steigende Bedeutung für deutsche Familien mit Immobilienbesitz in Frankreich
Immer mehr Deutsche besitzen Immobilien in Frankreich und stehen im Erbfall vor komplexen Fragen des französischen Erbrechts. RA H. Schwarzkopf berät bei Erbfällen zwischen Deutschland und Frankreich.

(IINews) - Hamburg / Südfrankreich, November 2025 - Deutsche Familien mit Immobilien in Frankreich stehen im Erbfall zunehmend vor rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen. Ob Ferienhaus in der Provence, Apartment in Paris oder Landgut an der Côte d Azur - grenzüberschreitende Erbfälle nehmen stetig zu.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf,mit Kanzleistandorten in Hamburg und Südfrankreich, ist auf grenzüberschreitendes Immobilien- und Erbrecht spezialisiert. Er betreut deutsche Mandanten, die Vermögen oder Immobilien in Frankreich besitzen, sowohl bei der Nachlassplanung als auch bei der Abwicklung internationaler Erbfälle.
Zunehmende Internationalisierung privater Nachlässe
Immer mehr Deutsche erfüllen sich den Traum vom eigenen Haus in Frankreich. Doch im Erbfall führt das häufig zu Unsicherheiten. Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) im Jahr 2015 richtet sich das anwendbare Erbrecht grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Wer in Deutschland lebt, aber Immobilien in Frankreich besitzt, muss deshalb rechtzeitig entscheiden, ob deutsches oder französisches Erbrecht gelten soll.
Ohne klare Rechtswahl kann französisches Erbrecht Anwendung finden - mit erheblichen Folgen für Pflichtteilsrechte, Erbquoten und Steuerlast.
Unterschiede zwischen deutschem und französischem Erbrecht
Das französische Erbrecht unterscheidet sich in mehreren Punkten deutlich vom deutschen:
* Kinder haben einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass ("réserve héréditaire"), der nicht beliebig umgangen werden kann.
* Ehepartner sind im französischen Recht oft schlechter gestellt als im deutschen.
* Die französische Erbschaftsteuer kann - abhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert der Immobilie - erheblich höher ausfallen als in Deutschland.
"Wer in Frankreich eine Immobilie besitzt, sollte sich frühzeitig beraten lassen", sagt Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf.
"Ein rechtssicheres Testament und eine klare Rechtswahl können Streit und steuerliche Nachteile vermeiden."
Individuelle Beratung bei deutsch-französischen Erbfällen
Rechtsanwalt Schwarzkopf bietet Mandanten umfassende Unterstützung in allen Fragen des deutsch-französischen Erbrechts:
* Gestaltung und Anpassung von Testamenten mit Auslandsbezug
* Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung
* Abwicklung von Nachlässen mit Immobilien in Frankreich
* Pflichtteils- und Erbauseinandersetzungen
* Zusammenarbeit mit französischen Notaren und Behörden
* Prüfung steuerlicher Folgen und Nachlassplanung
Dank seiner Tätigkeit in Hamburg und Südfrankreich kann Rechtsanwalt Schwarzkopf Mandanten persönlich in beiden Ländern begleiten.
Internationale Erfahrung für komplexe Fälle
Henning Schwarzkopf ist deutscher Rechtsanwalt mit internationalem Hintergrund. Nach seiner Zulassung in Deutschland studierte und arbeitete er mehrere Jahre in den USA, später in Hongkong, Singapur, Südostasien und Frankreich. Heute berät er schwerpunktmäßig deutsche Mandanten bei grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen und Erbfällen, insbesondere im Verhältnis zu Frankreich.
Diese internationale Erfahrung ermöglicht eine umfassende Beratung unter Berücksichtigung der jeweiligen Rechtsordnungen und steuerlichen Besonderheiten - ein entscheidender Vorteil für Eigentümer mit Vermögen in mehreren Ländern.
Fazit:
Grenzüberschreitende Erbfälle gewinnen für deutsche Familien mit Immobilien in Frankreich zunehmend an Bedeutung. Unterschiede im Erb- und Steuerrecht machen eine fachkundige Beratung unverzichtbar.
Mit seiner Spezialisierung auf das deutsch-französische Erbrecht unterstützt Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf Mandanten bei der rechtssicheren Nachlassgestaltung und Erbabwicklung - sowohl in Deutschland als auch in Frankreich.
Firma / Herausgeber:
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Internationales Immobilien- und Erbrecht
Hamburg&Südfrankreich
www.schwarzkopf-law.com
?? info(at)schwarzkopf-law.com
Ansprechpartner für die Presse:
Henning Schwarzkopf, M.C.L.,Rechtsanwalt
E-Mail: info(at)schwarzkkopf-law.com
Web:www.schwarzkopf-law.com
Themen in diesem Fachartikel:
grenzueberschreitender-erbfall
deutsch
franzoesisches-erbrecht
erbrecht-frankreich
testament-frankreich
eu
erbrechtsverordnung
erbfall-immobilie-frankreich
nachlassplanung-frankreich
deutsch
fran
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., ist seit vielen Jahren in Hamburg und in Südfrankreich tätig. Er berät Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen rechtlichen Belangenund unterstützt sie bei allen damit verbundenen im juristischen und praktischen Fragestellungen.
Vor Ort greift er auf ein breit aufgestelltes Netzwerk hochqualifizierter Fachleute und Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen zurück. Dank seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und seiner langjährigen Präsenz in Monaco und an der Côte d´Azur verfügt erüber umfassende grenzüberschreitende Erfahrung und berät seine Mandanten individuell, lösungsorientiert und kompetent.
Seine Kanzlei steht für Transparenz, gründliche rechtliche Analyse, Effizienz und Zuverlässigkeit.
Caprivistrasse 33, 22587 Hamburg
Datum: 04.11.2025 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2209387
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Stadt:
Hamburg
Telefon: (+49-40) 32 43 33
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Dieser Fachartikel wurde bisher 23 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Grenzüberschreitende Erbfälle: steigende Bedeutung für deutsche Familien mit Immobilienbesitz in Frankreich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




