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10. bis 16. November 2025: Aktionswoche haut+job / Außenarbeiter haben Recht auf Hautkrebsvorsorge

ID: 2209365

(ots) - Berufsbedingte Hauterkrankungen belegen nach wie vor Spitzenpositionen in der Berufskrankheitenstatistik. Dazu zählt insbesondere heller Hautkrebs durch UV-Strahlung. Die Aufklärungskampagne"haut+job"des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) widmet sich mit der Aktionswoche vom 10.-16. November 2025 der Vorbeugung und der Versorgung von berufsbedingtem Hautkrebs (BK 5103).

Die Zahlen sind gestiegen: Nach einem coronabedingten Rückgang nahm in den Jahren nach der Pandemie die Anzahl an Verdachtsmeldungen auf eine berufsbedingte Hautkrebserkrankung wieder zu und lag 2024 laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bei rund 7.800 (2022: 6.700). Besonders gefährdet sind Outdoorworker wie Beschäftigte aus den Bereichen Straßenbau, Dach-, Garten- und Landschaftsbau, Land- und Forstwirtschaft, Bäderbetriebe, Weinbau, Schifffahrt- und Tourismus, aber auch Briefträgerinnen und Briefträger und Angestellte im öffentlichen Dienst wie Grünanlagenbedienstete.

Was viele von ihnen nicht wissen: Laut der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ihren Außenbeschäftigten regelmäßig eine kostenlose arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung zum berufsbedingten Hautkrebs anzubieten. Auf diese sogenannte Angebotsvorsorge machen Hautärztinnen und Hautärzte anlässlich der bundesweiten Aktionswoche"haut+job"vom 10.-16. November aufmerksam.

Konkret definiert die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.3, für wen das Angebot gilt. Demnach müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Vorsorge anbieten, wenn diese


- im Zeitraum von April bis September zwischen 10 Uhr und 15 Uhr MEZ (entspricht 11 Uhr bis 16 Uhr MESZ)
- mindestens 1 Stunde pro Arbeitstag
- an mindestens 50 Arbeitstagen im Freien tätig sind.
- Bei Arbeiten im Schatten ist eine Angebotsvorsorge ab einer Dauer von mindestens 2 Stunden anzubieten.

Die Angebotsvorsorge kann alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner führen die Beratung und die Untersuchung durch und werden bei unklaren Hautbefunden den Rat einer Hautärztin oder eines Hautarztes einholen.





Begleitet wird die Aktion durch eine Social-Media-Kampagne auf Instagram sowie die neuüberarbeitete Website www.haut-und-job.de, die Informationen zu Hautschutz, Prävention und Meldung bündelt.

Über die Kampagne"haut+job"

Die bundesweite Aktionswoche"haut+job"ist Teil der gesamteuropäischen Initiative"Healthy Skin(at)Work"unter dem Dach der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV) mit dem Ziel, die Zahl der beruflich bedingten Hauterkrankungen deutlich zu verringern und den Hautschutz am Arbeitsplatz zu verbessern. Die Aktionswoche steht alljährlich ganz im Zeichen der Aufklärung über Ursachen beruflicherHauterkrankungen und über mögliche Schutz- und Therapiemaßnahmen. Die haut+job-Kampagnenwebsite unter www.haut-und-job.de hält die wichtigsten Informationen rund um berufsbedingte Hauterkrankungen bereit. In Deutschland wird die Kampagne vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V.(BVDD), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und dem Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) getragen.

Pressekontakt:

Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V.
Pressestelle
Wolfgang Hardt
Tel: 02251 7762525
w.hardt(at)bvdd.de


Original-Content von: Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V.,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 04.11.2025 - 13:09 Uhr
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Gesundheit & Medizin



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