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Genehmigungsverfahren für Betrieb des LNG-Terminals Mukran: Deutsche Umwelthilfe fordert Einschreiten von Umweltminister Backhaus

ID: 2208859

(ots) -
- LNG-Terminal Mukran: Behörde verweigert wohl auf Wunsch von Terminal-Betreiberfirma digitale Offenlegung von Antragsunterlagen und Herausgabe von Umweltinformationen
- Mehr als 2000 Seiten Antragsunterlagen in Verfahren für dauerhaften Betrieb ohne Landstromversorgung sind nur in Papierform, vor Ort und zu eingeschränkten Öffnungszeiten einsehbar
- DUH fordert Umweltminister Backhaus auf, ein transparentes und rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert gravierende Transparenz- und Informationsmängel im laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren für den Betrieb der stationären LNG-Terminalschiffe im Hafen von Mukran auf Rügen. In einem Brief fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation den mecklenburg-vorpommerschen Umweltminister Till Backhaus auf, für rechtmäßige und diskrimierungsfreie Beteiligung sowie freien Zugang zu Antragsunterlagen und eine Herausgabe sonstiger relevanter Umweltinformationen zu sorgen.

Einerseits geht es um Einschränkungen der öffentlichen Einsicht in Antragsunterlagen der Betreiberfirma Deutsche Regas für den auf einmal beabsichtigten Weiterbetrieb der Terminalschiffe ohne Landstromanschluss bis Ende 2043. Hier liegen mehr als 2000 Seiten ausschließlich in Papierform und vor Ort in Stralsund undSassnitz zu eingeschränkten Öffnungszeiten aus. Die Deutsche Regas hatte in ihrem Änderungsgenehmigungsantrag der Veröffentlichung ihrer Antragsunterlagen im Internet ausdrücklich widersprochen. Die zuständige Behörde in Mecklenburg-Vorpommern, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), ist dem nicht entgegentreten, obwohl die Unterlagen nach Kenntnis der DUH digital vorhanden sind und vom StALU auch digital anderweitig verwendet werden. Die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet ist in anderen Bundesländern weitgehend Standard.

Andererseits kritisiert die DUH den Umgang der zuständigen Behörde in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Umweltinformationsrecht. Die DUH hatte bereits im April 2025 um Einsicht in umweltrelevante Informationen etwa zu Messberichten über Luftschadstoff- und Lärmemissionen gebeten. Bis heute hat die DUH diese Informationen nicht vollständig erhalten.





DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:"Eine sachgerechte Prüfung der Antragsunterlagen für den Weiterbetrieb des LNG-Terminals Rügen ist aktuell faktisch unmöglich. Die Menschen auf Rügen haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Risiken und Belastungen mit dem LNG-Terminal Mukran in einem geänderten Betrieb ohne die eigentlich geforderteLandstromversorgung verbunden sind. Das gleiche gilt für Umweltverbände, die im Sinne des Gemeinwohls Belange des Umwelt- und Klimaschutzes vertreten. Profitinteressierte Betreiber dürfen nicht faktisch darüber entscheiden, welche Umweltinformationen die Öffentlichkeit wie erhält.Wir fordern Minister Backhaus auf, ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren sicherzustellen. Die zuständige Behörde muss die Bekanntmachung und Auslegung für das Änderungsgenehmigungsverfahren korrigieren und so wiederholen, wie es überall sonst Standard ist."

Link:

Zum Brief: https://l.duh.de/p251103

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 03.11.2025 - 08:00 Uhr
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