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Keine Patente auf Pflanzen und Tiere

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Keine Patente auf Pflanzen und Tiere


(pressrelations) -
Anlaesslich der Plenardebatte zum Antrag "Keine Patente auf Pflanzen und Tiere" der SPD-Bundestagsfraktion erklaeren der zustaendige Berichterstatter im Rechtsausschuss Matthias Miersch und der agrarpolitische Sprecher Wilhelm Priesmeier:

Wir fordern in unserem Antrag "Keine Patente auf Pflanzen und Tiere" ein europaweites Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren. Die Bundesregierung muss sich auf europaeischer Ebene fuer eine Revision der EU-Biopatentrichtlinie einsetzen und eine Anpassung des europaeischen Patentabkommens fordern. Das europaeischen Patentrecht muss zukuenftig auch bio-ethische und sozial-ethische Belange beruecksichtigen.

Bislang ist nur die Patentierung von Pflanzensorten und Tierrassen verboten. Jedoch fehlt fuer ein generelles Verbot der Patentierung einzelner Tiere und Pflanzen die massgeblichen Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene.

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums fuer Wirtschaft und Technologie zu "Patentschutz und Innovation" vom Maerz 2007 warnt ausdruecklich vor "Fehlentwicklungen im europaeischen Patentsystem".

Die Zahl der Biopatente auf Pflanzen und Tiere steigt weiter.
Die Patentanmelder gehen dazu ueber, relativ aehnliche Anmeldungen einzureichen. Das fuehrt dazu, dass das Europaeische Patentamt ueberlastet ist, Patentanmeldungen nur unzureichend geprueft und dann Patente moeglicherweise unberechtigt erteilt werden.

Die Formulierung in der Biopatentrichtlinie "dass im wesentlichen biologische Verfahren" nicht patentierbar sein sollen, bietet Patentanwaelten einen grossen Interpretationsspielraum. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen nicht patentierbaren Zuechtungsverfahren und patentierbaren technischen Verfahren.

Die anstehende muendliche Verhandlung vor der grossen Beschwerdekammer des Europaeischen Patentamtes zum sogenannten
Brokkoli- und Tomaten-Patent muss zwei grundsaetzliche Fragen
klaeren: Wann handelt es sich um eine klassische Methode der Kreuzung und Selektion? Inwieweit kann das Verfahren durch die Ergaenzung eines technischen Verfahrensschritts patentiert werden?






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Datum: 01.07.2010 - 17:47 Uhr
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