Gewerkschaftsbund fordert Verschärfung des geplanten Bundestariftreuegesetzes / DGB-Vorstand Körzell:"Bundestag muss gründlich nachbessern"- Jährliche Mehreinnahmen auf 190 Millionen beziffert

(ots) - Das geplante Bundestariftreuegesetz (BTTG) könnte den Sozialversicherungen und dem Fiskus jährliche Mehreinnahmen in Höhe von mindestens 190 Millionen Euro bringen. Das berichtet die"Neue Osnabrücker Zeitung"(NOZ) unter Verweis auf ihr vorliegende Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Basis für die Mehreinnahmen ist das höhere Lohnvolumen infolge des Gesetzes.
"Allein bei konservativer Schätzung bringt das Gesetz den Beschäftigten, dem Fiskus und den Sozialkassen jährlich insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag ein. Das übersehen Kritiker des Gesetzes gern", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell im Gespräch mit der"NOZ". Im Gegensatz zu dem"enormen Schaden", der in Deutschland jedes Jahr durch Tarifflucht entstehe, seien die im Haushalt entstehenden Kosten für Umsetzung und Kontrolle des Gesetzes verkraftbar; sie werden auf einmalig auf rund 7,4 Millionen Euro und rund drei Millionen Euro Fixkosten jährlich beziffert.
Vor deröffentlichen Anhörung zum Bundestariftreuegesetz am Montag im Bundestag fordert der DGB eine Verschärfung der aus seiner Sicht noch unzureichenden Pläne."Der aktuelle Gesetzentwurf enthält noch zu viele Ausnahmen, zu viele Schlupflöcher - das Parlament muss nachbessern, und zwar gründlich. Denn je mehr man das Gesetz verwässert, desto unmöglicher wird die Kontrolle", sagte Körzell. Er betonte:"Die Union scheintüberall für Law and Order zu stehen, nur nicht auf dem Arbeitsmarkt. Wir brauchen noch dieses Jahr ein Bundestariftreuegesetz mit Biss".
Nach Ansicht des Gewerkschaftsbundes schließt der im Gesetzentwurf vorgesehene Schwellenwert massenhaft kleinere Aufträge aus Handwerk und Mittelstand aus. Und was die Ausnahmen für Bundeswehr, Sicherheitsbehörden oder Lieferleistungen angehe?"Weg damit", forderte DGB-Vorstand Körzell. Es brauche zudem ein"Kontrollregime mit Zähnen: klare Haftungsregeln, genug Personal, Nachweispflichten auch für Subunternehmer und Leihfirmen".
Den Vorwurf der Arbeitgeber, das geplante Tariftreuegesetz schaffe nur zusätzliche Bürokratiebelastung, lässt die Gewerkschaftsseite nicht gelten."Das Saarland und Berlin zeigen längst, wie s geht. Für tarifgebundene Betriebe reicht ein simples, zweiseitiges Formular. Völlig unbürokratisch", sagte DGB-Vorstand Körzell der"NOZ".
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