7 Tipps für Hersteller und Betreiber
Vorbereitung auf EU-Maschinenverordnung
(PresseBox) - Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist ab dem 20. Januar 2027 vollständig verpflichtend anzuwenden. Sie definiert Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und dazugehörigen Produkten sowie unvollständigen Maschinen. Die MVO beinhaltet zahlreiche Neuerungen, auf die sich Hersteller, Betreiber, Händler und Importeure frühzeitig vorbereiten müssen.
Die MVO schafft ein einheitliches Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen in Europa. Sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Anforderungen der neuen Verordnung gelten nicht nur für klassische Maschinen, sondern auch für Software-Komponenten mit Sicherheitsfunktionen und für wesentlich veränderte Maschinen. TÜV SÜD hat die 7 wichtigsten Punkte zusammengefasst und erklärt, wie sich die betroffenen Wirtschaftsakteure auf die Veränderungen einstellen können.
1. Risikobewertung erweitern: Die MVO fordert die präzise Bewertung potenzieller Gefährdungen und die umfassende Dokumentation von Schutzmaßnahmen. Das betrifft in Zukunft nicht nur die Funktionale Sicherheit, sondern auch die Cybersicherheit. Deshalb ist eine umfassende Risikobewertung erforderlich, die auch neue Aspekte wie Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz und digitale Betriebsanleitungen umfasst.
2. Cybersicherheit stärken: Um Sicherheitsrisiken durch Cyberangriffe zu minimieren, müssen Bedrohungen entsprechend bewertet werden. Software, Firmware und sicherheitsrelevante Teile von Steuerungssystemen dürfen nicht so verändert oder manipuliert werden können, dass die sichere Funktion der Maschinen beeinträchtigt wird. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind zu implementieren und zu dokumentieren.
3. KI-Systeme absichern: Sicherheitsbauteile und Maschinen mit selbst lernenden Komponenten, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten, gelten als Produkte mit besonderem Gefährdungspotenzial (siehe Annex I Teil A der MVO). Unabhängig von der Existenz und Anwendung harmonisierter Normen für den KI-Einsatz ist für solche Produkte ein gesondertes Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, welches eine unabhängige Prüfung durch eine notifizierte Stelle beinhaltet. Dabei sollten auch schon kommende Anforderungen an den verantwortungsvollen Einsatz von KI berücksichtigt werden.
4. WesentlicheÄnderungen vorausdenken: Wer eine wesentliche Änderung an einer Maschine vornimmt, kann rechtlich zum Hersteller werden und trägt in diesem Fall die volle Verantwortung – das gilt für Änderungen sowohl im Bereich der Hardware, als auch im Bereich der Software. Unternehmen solltenauch kommende Anforderungen an Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz im Blick haben und bei Aktualisierungen berücksichtigen.
5. Digitale Betriebsanleitung schützen: Betriebsanleitungen und Konformitäts-erklärungen dürfen unter Berücksichtigung der entsprechenden Anforderungen digital bereitgestellt werden. Eine Betriebsanleitung enthält immer auch sicherheitskritische Informationen. Daher muss sie vor möglichen Beschädigungen undunberechtigten Änderungen geschützt werden.
6. CE-Kennzeichnungüberprüfen: Die CE-Kennzeichnung einer Maschine setzt in Zukunft auch voraus, dass die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen erfüllt sind. Aus diesem Grund sollten die CE-Prozesse und die CE-Dokumentation überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
7. Proaktives Risikomanagement: Für die regelgerechte Umsetzung der MVO ist fundiertes und aktuelles Know-how zu Künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit nötig. Unternehmen sollten ihre Teams kontinuierlich schulen und ihre Schulungsprogramme regelmäßig aktualisieren. Dadurch können Risiken frühzeitig erkannt und wirksame Gegenmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
Die neue Maschinenverordnung ist mehr als eine formale Anpassung der bisherigen Maschinenrichtlinie. Sie versucht, die dynamische Entwicklung in diesem Bereich zu berücksichtigen, und fordert eine wesentlich umfassendere Risikobewertung, die auch Bedrohungen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder durch Cyberangriffe beinhaltet.
TÜV SÜD ist eines der weltweit führenden Prüf- und Zertifizierungsunternehmen im Bereich der Maschinensicherheit. Die Expertinnen und Experten verfügen über fundiertes Wissen zu nationalen und internationalen Standards und zu den Anforderungen der europäischen Maschinenverordnung. Die TÜV SÜD Product Service GmbH ist notifizierte Stelle für die meisten Punkte des Anhang I der MVO und hat zudem Prozesse und Prüfverfahren entwickelt, um trotz noch fehlender harmonisierter Normen neue Anforderungen in Bereichen wie Cybersicherheit und KI prüfen und zertifizierenzu können. Das ermöglicht Herstellern einen schnellen, effizienten und sicheren Prozess zur CE-Konformität nach MVO.
Weitere Informationen zu den Leistungen von TÜV SÜD in diesem Bereich gibt es im Internet untertuvsud.com/maschinenverordnung.
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0,autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen anüber 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
Datum: 08.10.2025 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2203636
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Ansprechpartner: Dr. Thomas Oberst
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München
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Kategorie:
Maschinenbau
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