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Polizei und Justiz sehen keine Entlastung durch Cannabis-Legalisierung

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(ots) - Justiz und Polizei in Sachsen-Anhalt sehen sich durch die seit 2024 geltende Teillegalisierung von Cannabis nicht in ihrer Arbeit entlastet."Die Arbeitsbelastung für die Landespolizei ist keinesfalls weniger geworden", sagte Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochausgabe)."Die großen Mengen an sichergestelltem Cannabis, die Zunahme des illegalen Drogenmarktes sowie die negativen Effekte im Straßenverkehr zeigen, dass die Landespolizei seit der Teillegalisierung vielfach gefordert ist", betonte die Ministerin.

Das seit April 2024 geltende Cannabis-Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von 50 Gramm zu Hause. Zudem ist der private Anbau von bis zu drei Pflanzen erlaubt. Außerdem dürfen sich staatlich reglementierte Anbauvereine gründen, sie geben Cannabis an registrierte Mitglieder aus.

Trotz all dieser Gesetzeslockerungen erklärte auch Sachsen-Anhalts Justizministerium, dass die Cannabis-Freigabe"bislang nicht zu einer signifikanten Arbeitsentlastung in der Justiz"geführt habe. Stattdessen habe das Cannabis-Gesetz nach Inkrafttreten"zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften geführt". Demnach mussten die Strafverfolgungsbehörden rund 5.100 alte Verfahren und Urteile überprüfen, so das Justizministerium. Der Grund: Das Cannabis-Gesetz sieht eine Amnestieklausel für ältere Delikte vor, die mit dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind."DieÜberprüfungen sind weitestgehend abgeschlossen", erklärte das Justizministerium zu den Alturteilen."Ob eine spürbare Entlastung der Justiz Sachsen-Anhalt in Zukunft zu erwarten ist, bleibt abzuwarten und kann derzeit noch nicht valide eingeschätzt werden."

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Jan Schumann
Telefon: 0391400669411
marc.rath(at)mz.de


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Datum: 07.10.2025 - 18:00 Uhr
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