Einbruchdiebstahl: Wenn der Täter schon im Wohnzimmer sitzt
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(IINews) - Es war ein Dienstagabend, 23:47 Uhr, als Herr Schmitz in der Küche stand und mit seinem Thermomix um das letzte Stück gefrorene Lasagne kämpfte. Während er sich fragte, ob er dafür überhaupt noch versichert ist, hörte er plötzlich ein verdächtiges Klirren aus dem Wohnzimmer. Kein Kater, kein Sturm – sondern jemand, der die Balkontür als „Gratis-Eintrittskarte“ verstand. Ein klassischer Fall von Einbruchdiebstahl.
Der Täter? Schwarze Kapuze, ein Rucksack so groß wie das Ego eines Fitness-Influencers, und erstaunlich gute Kenntnisse im Bereich „Wie räume ich in 7 Minuten ein komplettes Wohnzimmer leer?“. Fernseher, Laptop, Schmuck der Schwiegermutter – alles weg. Sogar die Kaffeekapseln hater eingepackt.
Herr Schmitz stand nun vor der eigentlichen Herausforderung: Nicht der Einbruch, sondern die Bürokratie danach. Denn die Versicherung zahlt nur, wenn man die Spielregeln kennt. Sprich: Polizei anrufen, Anzeige erstatten, Fotos machen, Liste der entwendeten Gegenstände erstellen, Belege raussuchen – und bitte keine Fantasieprodukte dazuschmuggeln („Rolex von 1972“, die eigentlich vom Basar stammt).
Und hier kommt die gute Nachricht: Wer nach einem Einbruchdiebstahl clever handelt, muss nicht auch noch den finanziellen Schaden selbst tragen.
Risk-BOT Tipp:„Nach einem Einbruchdiebstahl gilt: Ruhe bewahren, Polizei rufen, Schaden dokumentieren, Versicherung informieren – in genau dieser Reihenfolge.“
Wenn es kompliziert wird, springt Roland, der Versicherungscoach, ein. Mitüber 20 Jahren Erfahrung sorgt er dafür, dass selbst die hartnäckigste Versicherung nicht mehr kneift.
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Datum: 15.09.2025 - 08:56 Uhr
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