Was passiert, wenn der Ex plötzlich wesentlich mehr verdient?
Viele Unterhaltsregelungen zwischen geschiedenen Ehepartnern oder getrennten Eltern werden auf Grundlage des damaligen Einkommens festgelegt. Doch was geschieht, wenn sich die Einkommenssituation eines Ex-Partners deutlich verändert–insbesondere, wenn er plötzlich wesentlich mehr verdient? Rechtsanwalt Kirchhoff aus Berlin, spezialisiert auf Familien- und Erbrecht, erklärt, welche Rechte Betroffene haben und welche Schritte sinnvoll sind.

(IINews) - Mehr Einkommen kann mehr Unterhalt bedeuten
Im deutschen Familienrecht gilt: Unterhaltsansprüche orientieren sich grundsätzlich am aktuellen Einkommen des Verpflichteten. Wenn also ein Ex-Partner eine deutliche Gehaltserhöhung erhält, kann dies zu einem höheren Unterhaltsanspruch führen – sowohl im Kindes- als auch im Ehegattenunterhalt. „Eine wesentliche Einkommenssteigerung ist in der Regel ein triftiger Grund, eine Anpassung des Unterhalts einzufordern“, so Kirchhoff.
Kindesunterhalt: Anspruch auf Neuberechnung
Beim Kindesunterhalt orientieren sich die Zahlungen an der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig angepasst wird. Kommt es zu einem Einkommenssprung, kann der Unterhaltspflichtige in eine höhere Einkommensgruppe eingeordnet werden. „Elternteile, die für das Kind den Unterhalt erhalten, sollten bei einer spürbaren Einkommenssteigerung desEx eine Neuberechnung verlangen“, rät Kirchhoff.
Ehegattenunterhalt: Veränderungsklage möglich
Auch beim Ehegattenunterhalt kann das höhere Einkommen des Ex-Partners eine Rolle spielen. Wer glaubt, Anspruch auf mehr Unterhalt zu haben, kann eine sogenannte Abänderungsklage beim Familiengericht einreichen. „Allerdings muss die Einkommenssteigerung erheblich sein, um eine Anpassung rechtfertigen zu können“, betontKirchhoff.
Keine automatische Anpassung
Wichtig zu wissen: Unterhaltszahlungen passen sich nicht automatisch an, nur weil sich das Einkommen verändert. Es liegt an der unterhaltsberechtigten Person, aktiv zu werden und die Neuberechnung einzufordern. „Viele Betroffene wissen das nicht und verschenken dadurch möglicherweise erhebliche Ansprüche“, warnt Kirchhoff.
Transparenzpflicht beim Einkommen
Unterhaltspflichtige sind verpflichtet, regelmäßig ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen – in der Regel alle zwei Jahre. Wer trotz Nachfragen keine Auskünfte erteilt, kann auf Herausgabe der Einkommensnachweise verklagt werden. „Gerade wenn man Anhaltspunkte für eine Gehaltserhöhung hat, ist es wichtig, die Auskunftspflicht einzufordern“, erklärt Kirchhoff.
Rechte sichern, Ansprüche prüfen
Ein deutlich höheres Einkommen des Ex-Partners kann für Unterhaltsberechtigte spürbare finanzielle Verbesserungen bringen. Wichtig ist, nicht abzuwarten, sondern zeitnah aktiv zu werden. Rechtsanwalt Kirchhoff rät: „Lassen Sie prüfen, ob Ihre Unterhaltsansprüche neu berechnet werden müssen – und sichern Sie sich, was Ihnen und gegebenenfalls Ihren Kindern zusteht.“
Rechtsanwalt Kirchhoff ist in Berlin als erfahrener Ansprechpartner für Familien- und Erbrecht tätig. Mit fundiertem Fachwissen berät er Mandanten in Fragen rund um Trennung, Scheidung und Unterhalt. Ziel ist es stets, Mandanten durch rechtliche Klarheit Sicherheit und Perspektiven zu geben.
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
Roswitha Gladel
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Datum: 12.09.2025 - 18:50 Uhr
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