InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Berufsrechtsschutz spart nicht nur Nerven, sondern auch Steuern

ID: 2196571

(IINews) - Alljährlich fragen sich viele, ob Rechtsschutzversicherungen absetzbar sind, wenn sie über ihrer Steuererklärung sitzen. Das ist zum Teil möglich und nicht einmal kompliziert. Das Finanzamt erkennt Kosten für die Rechtsschutzversicherung dann an, wenn berufliche Risiken und Einnahmequellen dadurch abgedeckt werden."Sogar bei einem Komplettrechtsschutz, der aus mehreren Bausteinen besteht, kann der berufliche Anteil abgesetzt werden", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Dies betrifft rund die Hälfte aller Haushalte in Deutschland, die eine Rechtsschutzpolice abgeschlossen haben.



Berufsrechtsschutz lohnt sich doppelt



Kommt es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber, z.B. wegen einer ungerechtfertigten Abmahnung, einer Kündigung, einem unangemessenen Arbeitszeugnis, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder ausbleibenden Lohnzahlungen, übernimmt ein Berufsrechtsschutz die Kosten für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren. Neben dieser Sicherheit im Streitfall gibt es aber auch einen Steuerbonus. Anders als diemeisten personenbezogenen Vorsorgeversicherungen werden die Beiträge für den Rechtsschutz in der Steuererklärung von Angestellten als Werbungskosten eingetragen. Während sich der Berufsrechtsschutz in voller Höhe absetzen lässt, ist die Absicherung anderer Rechtsgebiete leider nicht absetzbar, da sie in der Regel das Privatleben betreffen.



Richtiger Umgang mit Kombipolicen



Viele Rechtsschutzversicherungen werden jedoch als Kombipaket angeboten - zum Beispiel mit den Bausteinen Privat-, Verkehrs- oder Mietrechtsschutz. In diesem Fall ist nur der Beitragsanteil für den Berufsrechtsschutz steuerlich relevant. Manche Versicherer weisen diesen von selbst auf der Beitragsrechnung aus."Steuerpflichtige sollten ihre Versicherungsunterlagen dahingehend prüfen und im Zweifel beim Versicherer eine Beitragsaufstellung nach beruflichen und privaten Anteilen anfordern, um den absetzbaren Anteil belegen zu können", rät der Steuerexperte Tobias Gerauer. Ohne diese Aufteilung kann das Finanzamt den Abzug ablehnen. Es kann aber durchaus vorkommen, dass eine eigene Schätzung des prozentualen Anteils ohne Nachweis erfolgreich ist.







So steigt der Steuerbonus nach oben



Ein greifbarer steuerlicher Vorteil entsteht für Arbeitnehmende, wenn die Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro im Jahr überschritten wird. Zu den weiteren berufsbezogenen Werbungskosten zählen beispielsweise Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung sowie Bewerbungs- oder Fortbildungsausgaben. Wer keinen Berufsrechtsschutz besitzt, kann im Fall eines Falles immer noch die immensen Kosten eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht steuerlich absetzen, da auch diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.



www.steuertipps.de


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach§4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
presse(at)lohi.de
09402 5040147
www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Europäischer Zukunftskompass: Potenziale heben, Werte neu entdecken, Identität ermöglichen Die Automobilindustrie benötigt Planungssicherheit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.09.2025 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2196571
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Gerauer
Stadt:

München


Telefon: 089 278 131 78

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Dieser Fachartikel wurde bisher 69 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Berufsrechtsschutz spart nicht nur Nerven, sondern auch Steuern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Zeit des Gebens und Steuernsparens ...

Trotz wirtschaftlicher Belastungen zeigt Deutschland weiterhin starke Solidarität. Im vergangenen Jahr blieb die Hilfsbereitschaft auf einem beeindruckend hohen Niveau: Laut Deutschem Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) wurden in Deutschland 1 ...

Eine Erbschaft ist dem Finanzamt zu melden ...

Ob ein Einfamilienhaus, Geldvermögen oder Familienschmuck - wer erbt, hat nicht nur Grund zur Freude, sondern auch Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Denn jede Erbschaft und jedes Vermächtnis muss gemeldet werden. Da auf das Erbe möglicherweise S ...

Steuerspartipps zum Jahresende ...

Das kalendarische Jahr neigt sich dem Ende zu. Damit endet auch das laufende Steuerjahr bald. Wenige Wochen bleiben Steuerzahlern noch Zeit, um sich um ihre Steuerangelegenheiten zu kümmern und das eine oder andere zu optimieren. Für das Finanzamt ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.288
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 47


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.