InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nichtüberall

ID: 2195229

R+V-Infocenter: Bei Fotos von oben den Datenschutz und die Sicherheit im Blick behalten


(IINews) - Wiesbaden, 3. September 2025. Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, so das Infocenter der R+V-Versicherung.



"Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur"Beiwerk"sind und nicht das eigentliche Motiv."Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt Nuß. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig.



Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu

Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden."Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken sind grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt", sagt R+V-Experte Nuß. Wer mit seiner Drohne Personen ohne ihre Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nuraußerhalb der Badezeiten fliegen. Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden."Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", ergänzt Nuß.







Vor Abflug registrieren

Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Das Gerät bekommt dann eine elektronische Identifikationsnummer, mit der sie bei Vorfällen oder Verstößen zugeordnet werden kann. Sascha Nuß rät den Drohnenpiloten, sich vor vorab über alle Vorschriften zu informieren.



Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen (Flughöhe mindestens 100 Meter).

- Ob mit oder ohne Kamera, für alle Drohnen unter 250 g gilt: Man muss keine Prüfung für den EU-Kompetenznachweis machen, jedoch die rechtlichen Vorgaben kennen und einhalten.

- Die meisten privaten Drohnen dürfen in einer maximalen Höhe von 120 Metern über dem Grund fliegen - allerdings nicht überall: Einschränkungen sind mit dem Map Tool auf der Digitalen Plattform"Unbemannte Luftfahrt"(dipul) einsehbar.

- Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Es gibt spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßigüber Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudieüber die"Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts& Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
ruv-infocenter(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neues Pilotseminar für Schichtleiter: Temperatur-Checkliste für Babyschlafsäcke
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.09.2025 - 14:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2195229
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gesa Fritz
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 0611 533-52284

Kategorie:

Vermischtes



Dieser Fachartikel wurde bisher 26 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nichtüberall"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Akku leer: Gefahren beim Laden von E-Bikes ...

Wiesbaden, 25. August 2025. E-Bike-Akkus wieder aufladen: In den eigenen vier Wänden ist das kein Problem. Anders sieht es in gemeinschaftlich genutzten Räumen oder am Arbeitsplatz aus. Dort ist eine Erlaubnis notwendig. Darauf macht das Infocenter ...

Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter? ...

Wiesbaden, 18. August 2025. Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden wer ...

Auch Radfahrer können Punkte in Flensburg bekommen ...

Wiesbaden, 12. August 2025. Schnellüber die rote Ampel gefahren - dafür können auch Radfahrer einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister kassieren. Der Führerschein ist noch auf Probe? Dann können die Folgen noch drastischer sein. Darauf ma ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 40


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.