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Rauchwarnmelder: Sicheres Gefühl, unsichere Kenntnis der Gesetzeslage / 340 Interessierte bei Online-Fortbildung zu Technik, Vorschriften und Verantwortung

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(ots) - Das Thema"Rauchwarnmelder: Technik, Vorschriften und Verantwortung für Feuerwehren"stand im Mittelpunkt der jüngsten Ausgabe der Online-Fortbildung"DFV direkt"des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Referentin Claudia Groetschel (Forum Brandrauchprävention) appellierte an die rund 340 Teilnehmerinnen und Teilnehmer:"Wir haben hier noch ziemlich vielÖffentlichkeitsarbeit für Eigentümer zu leisten und hoffen, dass Sie uns dabei unterstützen werden."Der Deutsche Feuerwehrverband ist seit Gründung Mitglied des Forums Brandrauchprävention und hat die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht politisch wie fachlich eng begleitet.

Nach einer Befragung der Initiative fühlten sich zwar 90 Prozent aller Mieter durch die Rauchwarnmelder sicherer, aber 23 Prozent der Eigentümer würden die Rauchmelderpflicht nicht kennen, obwohl sie für die Installation verantwortlich seien."Rauchwarnmelder sind in privaten Wohnungen inzwischenüberall in Deutschland Pflicht, aber bei weitem nicht alle Menschen kennen die Vorschriften", resümierte Groetschel. Feuerwehren sind beliebte Ansprechpartner, wenn sich Fragen rund um Rauchwarnmelder ergeben: Anlass genug, nun im Rahmen der"DFV direkt"einenÜberblick über Regeln, Technik und häufig gemachte Fehler zu geben.

Die Regeln sind auf den ersten Blick klar: Es sind Rauchwarnmelder in allen privaten Wohnungen zu installieren; das Minimum: Schlafräume, Kinderzimmer und Fluchtwege, also die Flure. Unterschiede gibt es je nach Landesbauordnung hinsichtlich der zu bestückenden Wohnräume. Eine Pflicht für Dachböden und Kellerräume gibt es nicht, aber auch hier sollte man über die kleinen Helfer nachdenken."Nicht zuletzt Waschmaschinen und Trockner sind gerne Ausgangspunkt von Schadensfeuern", begründete Claudia Groetschel. Ebenso uneinheitlich sind die Regelungen, wer für den Betrieb und Prüfung der Melder verantwortlich ist: Hier können sowohl Eigentümer als auch Bewohner in der Pflicht stehen.

Einmal jährlich müssen die Geräte auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Insbesondere, ob die Einlässe frei sind und ob die Batterie noch Energie hat, steht hier im Fokus. Nach spätestens zehn Jahren sollte ein Melder aber mindestens ausgewechselt werden, um Fehlalarme auf Grund von ermüdeten Bauteilen zu vermeiden.





Wenn es denn ein neuer Melder sein soll, hat man die Qual der Wahl. Besondere Melder mit Stummschaltung für Küchen, Vibrationskissen für Personen mit Beeinträchtigung des Gehörs, Fernbedienungen, falls das Klettern auf den Stuhl nicht mehr möglich ist oder auch Lösungen mit Funkvernetzung und Einbindung in die Heimautomatisierung sind am Markt erhältlich. Bei der Wahl zwischen wechselbarer Batterie und fester Zehn-Jahres-Batterie geht die Empfehlung tendenziell zur festen Alternative. Vor dem Hintergrund, dass ein Austausch nach zehn Jahren erfolgen sollte, ist dies die ökologisch sinnvollere Variante. Ungeachtet der vorgenannten Wahlmöglichkeiten sollten aber einigePunkte beachtet werden. Der neue Melder muss der EN 14604 entsprechen. Ein sicheres Zeichen hierfür ist das CE-Zeichen."Wer hierüber hinaus höhere Qualitätsstandards gesichert sehen möchte, achtet auf das Q auf dem Melder: Dies steht für das Qualitätskennzeichen für Rauchmelder", so Groetschel. Sie riet zur Vorsicht bei der Bestellung von Rauchmeldern im Ausland: Hier seien die erforderlichen Qualitätsmerkmal mitunter nicht gegeben.

Wer ins Thema tiefer einsteigen möchte, Informationsmaterial für den nächsten Tag der offenen Tür benötigt oder sich auch am Jugendwettbewerb"120 Sekunden zumÜberleben"beteiligen möchte, findet viele Informationen und auch die landesspezifischen Regelungen auf www.rauchmelder-lebensretter.de. Die Seite beinhaltet viele wertvolle Informationen wie etwa im Fachbereich für Feuerwehren die Möglichkeit zur kostenlosen Bestellung von Informationsmaterial und Broschüren,aber auch ein Online-Escape-Game. Unter www.120sek.de ist zusätzlich der Jugendwettbewerb zu finden, der sich neben Schulklassen der Stufe 7 bis 10 auch an Jugendfeuerwehren richtet.

Die nächsten Ausgaben von"DFV direkt"zum Vormerken:


- Montag, 22. September: Aufbau und Möglichkeiten des Technischen Hilfswerks (Dr. Simone Kraatz)
- Mittwoch, 15. Oktober: Einsatzminimierung durch korrekte Entsorgung: Initiative"Batterie-zurück"(Anne Blöss)
- Mittwoch, 12. November: Waldbrandbekämpfung in Frankreich (Jochen Thorns)
- Mittwoch, 10. Dezember: Vorstellung der Feuerwehren in der Ukraine (Markus und Melanie Gras)

Informationen hierzu finden sich unter https://www.feuerwehrverband.de/veranstaltungen/dfv-direkt/; dort folgen auch die Anmeldemöglichkeiten.

(Helge Kudenholdt, DFV-Presseteam)

Pressekontakt:

Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- undÖffentlichkeitsarbeit
Silvia Oestreicher
Telefon: 030-28 88 48 823
E-Mail: oestreicher(at)dfv.org

Facebook: www.facebook.de/112willkommen
feuerwehrverband.de


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