Reallöhne im 2. Quartal 2025 um 1,9 % höher als im Vorjahresquartal / Nominallöhne steigen im 2. Quartal 2025 um 4,1 % zum Vorjahresquartal

(ots) - Die Nominallöhne in Deutschland waren im 2. Quartal 2025 um 4,1 % höher als im Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,1 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lagen die Reallöhne damit im 2. Quartal 2025 um 1,9 % höher als im Vorjahresquartal.Damit setzte sich der positive Trend der Reallohnentwicklung fort.
Überdurchschnittliche Steigerungen der Nominallöhne waren im 2. Quartal 2025 bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+7,6 %), den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+7,6 %) und den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+5,5 %) festzustellen.Demgegenüber verzeichneten die Wirtschaftsabschnitte Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+2,7 %) und Kunst, Unterhaltung und Erholung (+2,7 %) sowie Verkehr und Lagerei (+1,7 %) vergleichsweise geringe Nominallohnanstiege. In der Energieversorgung sind die Nominallöhne mit -0,2 % gesunken.
Geringverdienende mitüberdurchschnittlichem Nominallohngewinn
Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) im 2. Quartal 2025 mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 6,5 % wiederholt die stärksten Verdienststeigerungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Verdienste derVollzeitkräfte insgesamt stiegen um 4,3 %. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) lag der Nominallohnanstieg mit +2,5 % unter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Auszubildende wiesen im 2. Quartal 2025 mit +5,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal ein überdurchschnittliches Nominallohnwachstum auf. Geringfügig Beschäftigte hingegen hatten einen Anstieg von nur 0,6 % zu verzeichnen.
Methodische Hinweise:
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Ende 2024 ausgelaufene Inflationsausgleichsprämie wurde in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wurde im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei war. Aus diesem Grund wurde die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet. Das Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie zum Ende des Jahres 2024 kann sich auch im Jahr 2025 noch auf die Entwicklung der Verdienstindizes auswirken.
Weitere Informationen:
Weitere Hintergrundinformationen und die Zeitreihen zu den Real- und Nominallöhnen sind auf der Themenseite"Reallöhne und Nettoverdienste"und in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 62361) verfügbar. In GENESIS-Online stehen neben den jährlichen und vierteljährlichen Indizes auch monatliche Indizes mit Veränderungsraten zum Vorjahresmonat bereit.
Der monatliche Nominallohnindex nach Quintilen und Beschäftigungsart ist auch im"Dashboard Konjunktur"verfügbar, das Teil des"Dashboard Deutschland"(www.dashboard-deutschland.de) ist. In diesem Datenportal bündelt das Statistische Bundesamt hochaktuelle Indikatoren der amtlichen Statistik und weiterer Datenanbieter zu den Themen Wirtschaft und Finanzen sowie Arbeitsmarkt, Bauen und Wohnen, Energie und Ukraine. Mit dem"Pulsmesser Wirtschaft"steht dort auch ein Tool zur Konjunkturbeobachtung in Echtzeit bereit.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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Datum: 29.08.2025 - 08:00 Uhr
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