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Rückgang bei den Arbeitsunfällen - Aber wie ist man abgesichert, wenn doch mal was passiert?

ID: 2192942

(ots) - Mehr als 712.000 Arbeitsunfälle gab es im vergangenen Jahr. Das geht aus Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung hervor, die ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), kürzlich veröffentlicht hat. Klingt viel, tatsächlich sind die Zahlen aber rückläufig. Passiert doch mal etwas, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber wann ist ein Unfall auch ein Arbeitsunfall, wer genau ist hier abgesichert und welche Leistungen gibt s von der gesetzlichen Unfallversicherung? Helke Michael berichtet.

Sprecherin: Passiert ein Unfall während der Arbeit, also auch im Homeoffice, ist es in vielen Fällen ein Arbeitsunfall. Mitversichert sind die unmittelbaren Wege zur Arbeit und von der Arbeit nach Hause. Das alles betrifft übrigens nicht nur Beschäftigte,...

O-Ton 1 (Daniel Gräfingholt, 12 Sek.):"...sondern beispielsweise auch Kinder in Kitas, Studierende oder Ersthelfende. Egal, ob der Bauarbeiter vom Gerüst stürzt oder das Kita-Kind hinfällt, versicherungsrechtlich kann beides ein Arbeitsunfall sein."

Sprecherin: So Daniel Gräfingholt, Referent in der Hauptabteilung Versicherung und Leistung der DGUV. Außerdem gesetzlich unfallversichert können beispielsweise pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige wie Wahlhelfende, Elternbeiräte oder Schülerlotsen sein. Es gibt aber auch Fälle bei der Arbeit, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.

O-Ton 2 (Daniel Gräfingholt, 20 Sek.):"Private Tätigkeiten, die eigentlich nichts mit der Arbeit zu tun haben, gehören dazu. Das kann das Spülmaschinenausräumen in der Pause im Homeoffice sein oder auch der Umweg zum privaten Einkauf nach Feierabend auf dem Weg nach Hause. Ebenfalls könnte der Versicherungsschutz auch entfallen, wenn die Unfälle nur rein zufällig bei der Arbeit passieren. Also zum Beispiel: Ich erleide einen Herzinfarkt, während ich am Schreibtisch sitze."

Sprecherin: Kommt es zu einem Arbeitsunfall, müssen ihn Arbeitgebende, Schule oder Kita direkt dem zuständigen Versicherungsträger melden. Das geht mittlerweile ganz einfach über ein Online-Serviceportal der DGUV. Die Unfallversicherungsträger leisten dann sowohl medizinische, berufliche als auch soziale Reha.





O-Ton 3 (Daniel Gräfingholt, 16 Sek.):"Und nennen dieses Prinzip Alles aus einer Hand . Das bedeutet, alles, was für die medizinische Rehabilitation notwendig ist, um den Versicherten vollständig gesundheitlich wiederherzustellen, wird auch unternommen. Ziel ist dabei immer, dass die Person in ihre alte Tätigkeit, in ihr altes Leben zurückkann."

Sprecherin: Ist das nicht möglich, unterstützen die Unfallversicherungsträger beim Umbau des Arbeitsplatzes oder der Jobvermittlung. Können Versicherte nur noch sehr eingeschränkt oder sogar gar nicht mehr arbeiten, bekommen Betroffene eine sogenannte Unfallrente.

O-Ton 4 (Daniel Gräfingholt, 20 Sek.):"Die Höhe der Rente richtet sich dabei nach mehreren Faktoren, unter anderem der Schwere der Verletzung, aber auch dem Verdienst, die die Versicherten im Jahr vor dem Unfall hatten. Für das gesamte Leistungsspektrum der Unfallversicherung müssen die Versicherten selbst keinen Beitrag zahlen, dasmachen allein die Arbeitgebenden und bei Schülerinnen und Schülern oder Kindern in Kitas zahlt den Versicherungsschutz der Staat."

Bei den Arbeitsunfällen gab es im vergangenen Jahr einen Rückgang zu vermelden, so die aktuellen Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls doch mal etwas passieren sollte, unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung mit vielen Leistungen wie Reha, Umbau des Arbeitsplatzes und im Zweifel sogar miteiner sogenannten Unfallrente. Mehr Infos zum Thema finden Sie auf der Homepage der gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de.

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
presse(at)dguv.de
030-13001-1414


Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),übermittelt durch news aktuell


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