525.000 Euro Entschädigung nach Unfall–Quirmbach&Partner erzielt juristischen Durchbruch
Ein tragischer Verkehrsunfall auf der A3 führte zu einem jahrelangen Rechtsstreit mit einem Gegner aus dem Ausland.
Fast Facts–das Wichtigste in Kürze
•Schwerer Verkehrsunfall auf der A3 bei Wiesbaden im Jahr 2011
•Dauerhafte Pflegebedürftigkeit des Unfallopfers
•Komplexes Verfahren mit italienischer Versicherung
•Oberlandesgericht erkennt 50?% Haftung an
•Einigung: 525.000 Euro außergerichtliche Entschädigung
(IINews) - Als die Verantwortung schwer zu greifen war
Die juristische Aufarbeitung gestaltete sich langwierig: Zwar gab es Hinweise auf eine bestimmte Spedition, doch eindeutige Beweise fehlten. Erst neun Jahre später erkannte das Oberlandesgericht Frankfurt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Verursachung und sprach der Spedition eine 50-prozentige Haftung zu. Auch dem Unfallopfer wurde ein Mitverschulden zugesprochen. Für die Familie war das Urteil ein Meilenstein, aber noch kein Abschluss.
Juristischer Einsatz trotz schwieriger Umstände
Das Anwaltsbüro Quirmbach&Partner wurde beauftragt, die zivilrechtlichen Ansprüche gegen eine italienische Versicherung durchzusetzen. Trotz rechtlich fragwürdiger Verjährungseinwände und zäher Verhandlungen führten die Anwälte das Verfahren im Namen der Eltern weiter nachdem ihr Sohn im Jahr 2021 an den Unfallfolgen verstorben war.
Fünf Jahre Durchhaltevermögen zahlen sich aus
Inüber fünf Jahren intensiver außergerichtlicher Verhandlungen bewiesen der Anwalt Thomas Gfrörer nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch Einfühlungsvermögen. Die Themen reichten von internationalem Versicherungsrecht bis hin zur emotional belastenden Kommunikation. Das Ergebnis: Eine Entschädigung in Höhe von 525.000 Euro – ein bedeutender Erfolg für die Hinterbliebenen.
Was Betroffene daraus lernen können
Solche Fälle zeigen, wie wichtig frühzeitige Beweissicherung, vollständige medizinische Dokumentation und spezialisierte rechtliche Unterstützung sind. Und: Auch bei komplexen Konstellationen ist Gerechtigkeit möglich – mit Ausdauer und fachkundiger Begleitung.
Das Anwaltsbüro Quirmbach&Partner, Montabaur, ist auf die Vertretung von Opfern schwerwiegender Personenschäden nach Unfall oder Behandlungsfehler spezialisiert. Es vertritt ausschließlich Geschädigte und deren Angehörige, jedoch nie die Gegenseite. Mit jahrzehntelanger Erfahrung, Empathie und juristischer Expertise stehen die hoch spezialisierten Anwälte ihren Mandantinnen und Mandanten bundesweit zur Seite.
Ulrike Fetz
Anwaltsbüro Quirmbach&Partner mbB
Telefon: 02602 / 99 96 9-0
E-Mail: presse(at)quirmbach.de
Web: www.ihr-anwalt.com
Datum: 21.08.2025 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2192593
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Ansprechpartner: Ulrike Fetz
Stadt:
Montabaur
Telefon: 026029996953
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.08.2025
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