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ESG Risikopläne: Aufsichtliche Offenlegungen zu ESG-Risiken nach Artikel 449a CRR

ID: 2191422

(PresseBox) - Kurz gesagt: Mit dem Omnibus-Paket will die EU Nachhaltigkeits-Pflichten vereinfachen – weniger Datenpunkte, kleinerer Anwendungsbereich, mehr Proportionalität. Die BaFin begrüßt das grundsätzlich, fordert aber mehr Konsistenz zwischen Transitionsplänen (CSRD/CSDDD) und ESG-Risikoplänen (CRD/CRR/Solvency II) sowie Übergangslösungen bei auseinanderlaufenden Zeitplänen.

Für dich heißt das: doppelte Arbeit vermeiden, Planlogiken vereinheitlichen und datenseitig zweigleisig fahren (standardisierte Offenlegung und alternative Daten).

ESG-Risiken sicher offenlegen: Praxistipps zu Artikel 449a CRR

Handlungsfeld   /    Praxistipp (was tun?)   /   Bezug/Quelle

Omnibus&Proportionalität 

- Plane mit weniger Pflichtdaten im Markt und stelle dich zweigleisig auf: Standard-Offenlegung + Alternativ-/Drittanbieter-Daten. Dokumentiere Annahmen/Unsicherheiten.

- Omnibus; CRR Art. 449a

Kohärenz der Pläne:

- Verzahne Transitionsplan (CSRD/CSDDD) und ESG-Risikoplan (CRD/CRR/Solvency II): gleiche Datenbasis, gemeinsame KPIs, einheitliche Szenarien.

- BaFin; CSRD/CSDDD; CRD/CRR

Zeitliche Lücken

- Berücksichtige „Stop-the-clock“ bei CSRD/CSDDD und weiterhin laufende Pillar-3-Pflichten. Lege eine Übergangs-Disclosure mit Proxy-/Alternativdaten offen.

- Rat der EU; CRR Art. 449a

EBA No-Action

- Nutz’ No-Action-Hinweise als Brücke – aber halte deinen Pillar-3-Prozess produktionsfähig (Datenflüsse, Prüfpfad, Verantwortlichkeiten).

- EBA (Pillar 3)

Szenarien

- Wähle 1–2 Klimaszenarien (geordnet/ungeordnet) und spiele diese durch beide Planwelten (Transition&Risiko). Parameter (z. B. CO?-Preis) zentral pflegen.





- CRR Art. 449a; interne Szenario-Policy

KPIs/KRIs-Mapping

- Hinterlege pro Transformations-KPI (z. B. tCO?e/Revenue) einen Risiko-Zwilling (z. B. Exposure zu Hoch-Emittern, Portfolio-Temperatur).

- CSRD/Taxonomie ? Pillar 3

Governance

- Richte einen ESG-Steuerkreis (CFO/CRO/CSO/Legal/IR) ein, verankere Schwellenwerte in Kredit-/Underwriting-/Investment-Policies (Limits, Covenants, Exclusions).

- CRD/CRR; Solvency II

Modulares Disclosure

- Bau wiederverwendbare Reporting-Bausteine (Pillar 3, CSRD, Taxonomie, SFDR) auf einem Single-Source-of-Truth-Datenkern mit Versionierung.

- CRR Art. 449a; CSRD/ESRS

KMU-Proportionalität

- Frag Daten bei KMU nur gezielt an (Trigger: Branche/Exponierung/Standort). Nutze zuerstöffentliche/Third-Party-Quellen; begründe jede Anfrage.

- BaFin (Proportionalität)

SFDR„Transition“

- Mach Transitionspfade prüfbar: Zwischenziele, CapEx-Plan, KPIs. Gleiche Pfade mit Risikokennzahlen ab, um Produkt-Claims zu stützen.

- SFDR-Review; Plattform für nachhaltiges Finanzwesen

Formale Kennzahlen

- Bereite GAR/BTAR&weitere Pillar-3-Kennzahlen vor; dokumentiere Lücken&Proxy-Methoden. Behalte Stichtage (z. B. 31.12.2025) im Projektplan.

- EBA (Pillar 3); CRR Art. 449a

90-Tage-Plan

- 0–30T: Radar&Gap-Analyse. 31–60T: Dateninventar&Szenarien. 61–90T: Governance, Policies&Disclosure-Templates live.

- Interner Projektplan

Fallstricke vermeiden

-„Zwei Welten“ (Strategie vs. Risiko) vermeiden, Proxy-Methoden sauber dokumentieren, keine Gießkannen-Abfragen bei KMU.

- BaFin-Erwartungen; Best Practice

1) Worum geht’s beim Omnibus-Paket – und warum betrifft dich das?

Die EU-Kommission schlägt ein Vereinfachungsbündel vor: geringere Pflichten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS) und in der Taxonomie-Verordnung, teils mit deutlich reduziertem Scope und weniger Datenpunkten. Das soll Kosten senken und Umsetzung beschleunigen. Erste Schätzungen nennen Milliarden-Entlastungen bei einmaligem Anpassungsaufwand; gleichzeitig laufen die politischen Verhandlungen. Noch ist nichts final – aber die Richtung ist klar: Entlastung bei gleichzeitiger Ausrichtung auf Wesentliches.

Warum betrifft dich das? Weil weniger CSRD-Daten in der Realwirtschaft nicht automatisch heißt, dass Finanzinstitute weniger brauchen. Im Gegenteil: aufsichtliche Offenlegungspflichten (z. B. CRR/Pillar 3) können gleichzeitig laufen – und Institute fragen Daten trotzdem ab, wenn sie sie für das eigene Reporting benötigen. Genau hier fordert die BaFin: Wenn CSRD/TR vereinfacht werden, sollten entsprechende Anpassungen auch in aufsichtlichen Offenlegungen mitgezogen werden – sonst verpufft die Entlastung. BaFin

2) ESG-Risikoplan vs. Transitionsplan– die Essenz

Transitionsplan (CSRD/CSDDD): Strategischer Pfad deiner Transformation – z. B. Dekarbonisierung, Lieferketten-Maßnahmen, Meilensteine, Zielpfade und Investitionspläne.

ESG-Risikoplan (CRD/CRR/Solvency II): Risikoperspektive deines Geschäfts – Identifikation, Messung, Steuerung von ESG-Risiken (physisch/transition, sozial, Governance) inkl. Stresstests, Limits, Kontrollen und Pillar-3-Offenlegung.

Problem bisher: Beide Plan-Typen existieren oft nebeneinander, nutzen ähnliche Daten (Szenarien, KPIs), reden aber zu selten miteinander. BaFin drängt auf Kohärenz: gleiche Kernbausteine, wechselseitige Nutzung von Analysen/KPIs und klare Anschlussfähigkeit. So sparst du Aufwand und erhöhst die Glaubwürdigkeit. BaFin

3) Zeitliche Stolperfallen:„Stop-the-clock“, CRR-Deadlines&No-Action

Zeitversatz ist das große Praxisproblem: Anwendungsdaten von CSRD/CSDDD werden (teils) verschoben – Stichwort „Stop-the-clock“ –, während aufsichtliche Offenlegungen nach CRR/Pillar 3 weiterlaufen. Das führt bei Kreditinstituten zu Datenlücken, weil sie für Pillar-3-ESG-Disclosure auf Gegenpartei-Daten angewiesen sind. Der Rat der EUhat bereits eine Position zum Stop-the-clock-Mechanismus beschlossen (Legislativprozess läuft). Rat der Europäischen Union

Parallel dazu gilt CRR Art. 449a: Institute müssen ESG-Risiken offenlegen (Pillar 3). Die Anforderungen sind gesetzt, der Zeitdruck real – Reportings knüpfen u. a. an den Stichtag 31.12.2025 an; je nach Größe/Listing variieren Details, aber: ESG-Transparenz wird Pillar-3-Standard. European Banking Authority

Um genau diese Lücke zu adressieren, hat die EBA inzwischen einen No-Action-Letter angekündigt bzw. veröffentlicht: aufsichtsfreundliche Auslegung und Übergangshinweise, bis die Omnibus-Änderungen klarer verankert sind und technische Standards angepasst wurden. Das verschafft Luft, ersetzt aber keine Vorbereitung. European Banking Authority

4) Datenrealität: Weniger CSRD-Pflichtdaten – mehr Verantwortung im Risikomanagement

Mit dem Omnibus-Paket werden weniger Unternehmen detailliert berichten müssen, teils ist von einer Reduktion um ~80 % die Rede bzw. Hürden wie>1.000 Mitarbeitende werden diskutiert. Konsequenz: Du kannst nicht mehr überall auf standardisierte Offenlegung bauen. Aufsichtliche Erwartung (u. a. BaFin): Nutze alternative/öffentliche Quellen, Drittanbieter-Daten, Proxy-Modelle – aber vermeide flächendeckende Pflichtabfragen bei KMU ohne klaren Use Case. Proportionalität zählt. 

5) SFDR-Update&„Transitionsprodukt“: Warum dein Transitionsplan „prüfbar“ sein muss

Die Überarbeitung der SFDR (Offenlegungsverordnung) zielt u. a. auf Produktkategorien – eine vorgeschlagene Kategorie „Transition“ wäre für Produkte gedacht, die glaubwürdige Dekarbonisierungspfade verfolgen. Für dich heißt das: Transitionspläne müssen prüfbare Pfade und messbare Zwischenziele enthalten, sonst leidet Produkt-Glaubwürdigkeit und Vertrieb. Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen hat dazu ein Kategorisierungskonzept vorgelegt. Die BaFin verweist explizit auf glaubwürdige, verifizierbare Transition-Pfade. FinanceBaFin

6) Praxis: So verzahnst du ESG-Risikoplan und Transitionsplan– schlank, konsistent, prüfungssicher

Dein Ziel: eine gemeinsame Daten- und Logik-Basis, die zwei Zwecke erfüllt: Transformation steuern (Transition) und Risiken managen/berichten (ESG-Risk). So gehst du vor:

Scope&Materialität harmonisierenDefiniere einmal, welche ESG-Themen materiell sind – für Strategie und Risiko. Nutze doppelte Materialität (Impact&Financial Materiality) als Klammer, verankere Schwellenwerte (z. B. Umsatz-/Emissionsanteile, Lieferkettentiefe).

Ein Dateninventar, zwei SichtenBaue ein zentrales ESG-Dateninventar mit Datenklassen: Primärdaten (eigene Messungen, Lieferantenauskünfte), Sekundärdaten (öffentliche Quellen), Drittanbieter-Daten, Modelle/Schätzwerte. Kennzeichne Qualität/Unsicherheit. Transitionsplan nutzt es für Zielpfade&CapEx/Opex-Roadmaps, Risikoplan für Szenarien, Stresstests, Limits.

Szenarien synchronisierenWähle 1–2 Klimaszenarien (z. B. „geordnet/ungeordnet“) und Sozial/Governance-Stressfaktoren. Transitionsplan: Was heißt das für Emissions-Trajectory, Technologiepfade, Lieferantenwechsel? Risikoplan: Welche Ausfall-/Marktrisiken, Spread-Effekte, Underwriting-Risiken resultieren? Gleiche Szenarien = doppelte Nutzbarkeit der Analytik.

KPIs/KRIs spiegelnTransitions-KPIs (z. B. tCO?e/Revenue, Taxonomie-Umsatz) haben Risk-Zwillinge (Kredit-/Markt-Exposure zu Hoch-Emittern, Portfolio-Temperatur, Stranded-Asset-Quote). Definiere Mappings: Jede Transformationskennzahl hat eine Risikokennzahl – so entfallen doppelte Messkonzepte.

Steuerung&Governance zusammenführenEin Gremium (z. B. ESG-Steuerkreis) verantwortet beide Pläne; Rollen: CFO (Daten/KPIs), CRO (Risiko), CSO (Strategie), CPO/COO (Lieferkette), IR/Legal (Disclosure). Policies (Kredit/Underwriting/Investment) verankern Thresholds aus beiden Planlogiken.

Offenlegung modular denkenBaue Disclosure-Bausteine, die Pillar 3, CSRD, Taxonomie, SFDR bedienen – gleicher Datenkern, unterschiedliches Layout. Halte Quellen/Versionen revisionssicher. So kommst du durch Prüfung und aufsichtliche Reviews.

KMU-Umgang proportionalisierenEntwickle Abfrage-Checklisten mit Triggervariablen (z. B. Exponierung, Branche, Standort). Nur wenn Risikomanagement es braucht, fragst du gezielt nach – ansonsten öffentliche/Drittanbieter-Daten. Das entspricht dem Proportionalitätsgedanken der Aufsicht. BaFin

7) Mini-Blueprint für deinen ESG-Risikoplan (mit Transitions-Anschlussfähigkeit)

A. Executive Summary (1 Seite)Wichtigste Risiken, Top-KPIs, Haupterkenntnisse aus Szenarien, Maßnahmen 12–24 Monate.

B. Risiko-Universum&Materialität (2–3 Seiten)Liste physische/Transition-Risiken, Sozial-/Governance-Risiken; Ranking nach Auswirkung/Wahrscheinlichkeit; Link zu Transitions-Hebeln (z. B. Energie-Switch, Lieferantenwechsel).

C. Szenarien&Stresstests (3–4 Seiten)Annahmen, Zeithorizonte, Portfolio-Sensitivitäten, Hotspots (Region/Branche). Ergebnis: Limits, Risikobudgets, Frühwarnindikatoren.

D. Steuerung&Maßnahmen (3–4 Seiten)Kredit-/Underwriting-Adjustments, Konditionen, Kunden-Engagement-Pfad, Ausschlüsse/Best-in-Class, Kapitalallokation (CapEx), Meilensteine und Owner.

E. Daten&Modelle (2–3 Seiten)Quellenmix, Datenlücken, Schätzmethoden, Qualitätsscores, Vendor-Oversight. Kompatibilität mit CSRD/Taxonomie/SFDR sicherstellen.

F. Offenlegung&Kontrolle (2–3 Seiten)Pillar-3-Bausteine, Governance (Gremien, Rollen), Kontroll-/Audit-Plan, Zeitplan bis 31.12.2025 (bzw. aktuelle Stichtage). European Banking Authority

8) Auswirkungen auf Produkte&Kunden– worauf du achten solltest

SFDR&Produktkategorien: Wenn Taxonomie-Daten seltener öffentlich sind, kann das Quoten oder Produktversprechen unter Druck setzen. Prüfe Prospekte, Methodik und Datenpfade – justiere bei Bedarf. Transitions-Produkte brauchen glaubwürdige Pfade (Zwischenziele, CapEx-Line-of-Sight, KPIs). Finance

Kredit- und Anlagegeschäft: Engagement mit Kunden hochfahren, aber gezielt: Datenanforderungen nur, wenn Risikosteuerung sie wirklich braucht. Kein „Gießkannen-Fragebogen“ für alle KMU. Mehr Nutzung von öffentlichen/Third-Party-Daten. BaFin

Wettbewerb&Standort: Die Debatte über Entlastung vs. Transparenz bleibt politisch. Für dich zählt Pragmatismus: gleichbleibende Steuerungsqualität bei schlankerem Reporting – nicht umgekehrt.

Vergleich kompakt– Omnibus-Paket&Positionen

Thema   /   Bisherige Regelung   /   Neue Regelung (Omnibus/Positionen)

CSRD/Taxonomie– Umfang

- Breiter Scope, viele Datenpunkte, KMU oft miterfasst.

- Reduzierter Scope und weniger Datenpunkte; deutliche Entlastung für kleinere Unternehmen.

CSRD vs. CRR/CRD

- Regelwerke laufen teils nebeneinander, Institute fordern Daten trotz CSRD-Entlastungen.

- Harmonisierungsforderung: CSRD-Erleichterungen auch in aufsichtliche Offenlegungübertragen, sonst verpufft Entlastung.

Zeitplan

- Auseinanderfallende Startzeitpunkte (CSRD verschoben, CRR läuft).

-„Stop-the-clock“: Verschiebungen auf CSRD/CSDDD-Seite; trotzdem Pillar 3 bleibt – Übergangsklarstellungen nötig.

CRR Art. 449a

- ESG-Offenlegung (Pillar 3) schrittweise, zunächst vor allem große Institute.

- Verbreiterte Anwendung&Stichtage (u. a. 31.12.2025)– Institute brauchen Gegenpartei-Daten.

No-Action-Letter

- Keine spezifischeÜbergangserleichterung für ESG-Pillar-3.

- EBA-No-Action-Letter als temporäre Abhilfe gegen Rechts-/Operative Unsicherheit.

SFDR&Produktlogik

- Kategorien unscharf, Datenverfügbarkeit stark CSRD/Taxonomie-abhängig.

- Kategorie„Transition“ in Diskussion; glaubwürdige, prüfbare Pfade werden wichtiger.

10) Dein 90-Tage-Plan– schlank, aber wirksam

Phase 1 (0–30 Tage): Orientierung&Lücken schließen

Regelwerks-Radar aktualisieren: Omnibus, Stop-the-clock, EBA-No-Action, CRR 449a, SFDR-Review.

Inventur: Welche Transitions-Elemente existieren schon? Welche ESG-Risk-Bausteine sind da (Szenarien, KRIs, Limits)?

Gap-Analyse: Wo überlappen Inhalte? Wo fehlen Daten/KPIs? Mapping-Tabelle Transitions-?-Risk erstellen.

Phase 2 (31–60 Tage): Datenkern&Szenarien zusammenziehen

Dateninventar bauen: Quellen, Qualität, Verantwortliche, Proxy-Regeln bei Lücken.

Szenarien vereinheitlichen (2–3 Kernpfade), Parameter abstimmen (z. B. CO?-Preis, Nachfrage-Schocks).

KPI-Set definieren: Doppelte Nutzbarkeit (Plan- und Risk-Logik) sicherstellen.

Phase 3 (61–90 Tage): Steuerung&Disclosure produktionsreif machen

Governance festziehen (ESG-Steuerkreis, RACI), Policy-Anpassungen beschließen (Kredit/Underwriting/Investment).

Pillar-3-Bausteine und CSRD-Module als wiederverwendbare Templates aufsetzen (Single-Source-of-Truth).

KMU-Abfrage-Guideline: Triggerbasiert statt Gießkanne; Vendor-Oversight für Datenanbieter schärfen. BaFin

11) Häufige Fallstricke – und wie du sie vermeidest

„Zwei Welten“ im Haus: Strategie schreibt ambitionierte Net-Zero-Roadmaps, Risiko rechnet mit anderen Szenarien. Fix: Szenarien/KPIs einmal festlegen, beide Pläne daran ausrichten.

Daten-Perfektionismus: Warten auf die „perfekte“ Offenlegungswelt bremst dich aus. Fix: Proxy-Methoden sauber dokumentieren, Bandbreiten/Unsicherheiten transparent machen.

Abfrage-Overkill bei KMU: Pauschale Fragebögen ruinieren Kundenbeziehungen. Fix: Proportionalität, Trigger und Alternativdaten – plus klare Begründung, wenn du Daten anforderst. BaFin

12) Fazit: Vereinfachen– aber konsistent

Das Omnibus-Paket ist eine Chance: Weniger Bürokratie, mehr Fokus auf Wesentliches. Damit das in der Praxis nicht zum Datenengpass wird, brauchst du zwei Dinge:

Kohärenz zwischen Transitions- und ESG-Risikoplan – ein Datenkern, zwei Perspektiven.

Pragmatische Datenstrategie – Standard-Offenlegung nutzen, Lücken mit Alt-/Dritt-/Proxy-Daten überbrücken, No-Action-Guidance verstehen, aber vorbereitet bleiben.

Die BaFin bringt es auf den Punkt: Vereinfachen – aber konsequent konsistent. Wer das beherzigt, spart Aufwand, besteht Prüfungen und steuert sein ESG-Risiko wirksamer.

ESG-Offenlegungen nach Artikel 449a CRR – Übersicht

Bereich   /   Inhalt/Pflicht   /   Quelle (Anhang XXXIX)

Qualitative Angaben

Tabelle 1 – Umweltrisiken: Strategie, Ziele, Governance, Risikomanagement, Datenqualität

Tabelle 1

Tabelle 2 – Soziale Risiken: Menschenrechte, Arbeitsnormen, Verbraucherschutz, Governance & Risikomanagement

Tabelle 2

Tabelle 3 – Unternehmensführungsrisiken: Governance-Qualität der Gegenparteien, Ethik, Transparenz

Tabelle 3

Quantitative Angaben

Meldebogen 1: Transitionsrisiken – Kreditqualität, Sektoren, Emissionen, Restlaufzeit

MB 1

Meldebogen 2: Immobilien – Energieeffizienz der Sicherheiten

MB 2

Meldebogen 3: Angleichung an Pariser Klimaziele (IEA-Szenarien)

MB 3

Meldebogen 4: Exponierung gegenüber den 20 CO?-intensivsten Unternehmen

MB 4

Meldebogen 5: Physische Klimarisiken – Branche, Geografie, Laufzeit

MB 5

Meldebogen 6–8: Green Asset Ratio (GAR) – Bestand&Zuflüsse, Taxonomiekonformität

MB 6–8

Meldebogen 9: Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) für nicht berichtspflichtige Gegenparteien

MB 9

Meldebogen 10: Sonstige Klimaschutzmaßnahmen, nicht taxonomiekonform

MB 10

Zeithorizont

Startdaten: z. B. 31.12.2023 (GAR), 30.06.2024 (Scope-Emissionen, Paris-Angleichung), 31.12.2024 (BTAR)

CRR / EBA

1. Hintergrund&Ziel

Artikel 449a CRR verpflichtet Kreditinstitute zu detaillierten Offenlegungen über ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance).

Zweck: Transparenz schaffen, wie Banken ESG-Risiken erkennen, steuern und mindern. Die Anforderungen sind in Anhang XXXIX (Tabellen&Meldebögen) und Anhang XL (Erläuterungen) konkretisiert.

Definitionen:

Umweltrisiko: physische Risiken (z.?B. Extremwetter) + Transitionsrisiken (z.?B. CO?-Politik, Umstellung auf CO2-arme Wirtschaft)

Soziales Risiko: Verlustgefahr durch negative Wirkungen aus sozialen Faktoren (Menschenrechte, Arbeitsrecht, Verbraucherschutz)

Unternehmensführungsrisiko: Risiken aus Schwächen in Governance-Strukturen von Gegenparteien

2. Qualitative Angaben (Tabellen 1–3)

Tabelle 1– Umweltrisiken

Institute müssen u.?a. beschreiben:

Geschäftsstrategie: Einbindung von Umweltrisiken in Geschäftsmodell, Ziele&Kennzahlen, Investitionsplanung, Zusammenarbeit mit Gegenparteien

Governance: Zuständigkeiten im Leitungsorgan, Einbindung in Entscheidungsprozesse, Berichtswege, Vergütungspolitik

Risikomanagement: Methoden/Standards, Verfahren zur Risikoidentifikation, -messung, -überwachung, Limits, Verknüpfung mit Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken, Datenqualität

Tabelle 2– Soziale Risiken

Geschäftsstrategie: Einbindung sozialer Risiken (Arbeitsnormen, Menschenrechte, Konsumentenschutz) in Zielsetzungen

Governance: Rollen&Zuständigkeiten, Ressourcen, interne Ausschüsse, Vergütungspolitik

Risikomanagement: Bewertungsmethoden, Szenarioanalysen (z.?B. soziale Auswirkungen des Klimawandels), Limits, Verbindung zu Risikoarten

Tabelle 3– Unternehmensführungsrisiken

Governance: Berücksichtigung der Governance-Leistungsfähigkeit von Gegenparteien (Ethik, Strategie, Inklusion, Transparenz, Interessenkonflikte)

Risikomanagement: Einbindung dieser Governance-Aspekte in Risikoanalysen

3. Zeitplan

30. Juni 2024: Start bestimmter Offenlegungspflichten (z.?B. CO?-Emissionen in Meldebogen 1, Angleichungsparameter in MB 3)

31. Dezember 2023: Erste GAR-Offenlegung (Meldebögen 6–8)

31. Dezember 2024: Start BTAR-Offenlegung (Meldebögen 9 ff.)

Ab 2025: Erweiterung auf weitere Datenpunkte, z.?B. GAR-BTAR-Kombinationen

4. Praxishinweis für Compliance

Datenquellen sichern: interne Systeme + Drittanbieter

Wesentlichkeitsanalyse durchführen (inkl. doppelter Wesentlichkeit)

Abgleich mit CSRD/CSDDD zur Konsistenz

Fristen im Controlling verankern

IT-Formatvorgaben für Meldebögen prüfen (festes Layout für viele Tabellen)

ESG-Risiken sicher offenlegen– was heißt das konkret? Die EU will mit dem Omnibus Simplification Package Berichts- und Sorgfaltspflichten vereinfachen. Für dich heißt das: **Proportionalität nutzen**, Doppelarbeit vermeiden und die **Pillar-3-Offenlegung nach Art. 449a CRR** sauber vorbereiten. Wie du ESG in der Unternehmensspitze verankerst, zeigt der Überblick zu ESG & Nachhaltigkeit in der C-Level-Strategie. Parallel arbeitet die Aufsicht an klareren Erwartungen– lies hier, worauf es bei der Bankenaufsicht ankommt: EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken. Und für die praktische Umsetzung im Tagesgeschäft findest du kompakte Tipps und Tools unter Nachhaltigkeit: So steuerst du die Risiken – damit du Disclosure, Governance und Datenflüsse pragmatisch und prüfungssicher aufstellst.

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Datum: 17.08.2025 - 09:00 Uhr
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