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Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klagen gegen Burger King, Burgermeister, Nordsee und Subway

ID: 2190450

(ots) -
- Landgerichte bestätigen nach Klagen der DUH: Nordsee, Burgermeister, Subway und Burger King müssen Mehrwegangebot einführen bzw. verbessern
- Mangelhafte Kontrollen der Mehrwegangebotspflicht durch Behörden: DUH-Testbesuche hatten Verstöße erst aufgedeckt
- DUH fordert Umweltminister Schneider auf, mit bundesweiter Einweg-Steuer Mehrweg in die Breite zu bringen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat wichtige Erfolge für Abfallvermeidung und Verbraucherschutz erzielt: Die Landgerichte Berlin und Frankfurt am Main haben Franchisenehmer der Fast-Food-Ketten Nordsee und Burgermeister sowie Subway und Burger King dazu verurteilt, in den getesteten Filialen ein Mehrwegangebot einzuführen beziehungsweise nachzubessern und für alle ihre Getränke und Speisen, die von der Mehrwegangebotspflicht betroffen sind, Mehrwegverpackungen bereitzustellen. Testbesuche der DUH hatten zuvor ergeben, dass dies nicht der Fall ist.

Um Mehrweg in die breite Nutzung zu bringen, fordert die DUH von Umweltminister Schneider eine nationale Einweg-Steuer auf Takeaway-Verpackungen von mindestens 50 Cent.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:"Bei Franchise-Filialen von Nordsee, Burgermeister, Subway und Burger King haben wir immer noch ein gänzlich fehlendes oder ein unzureichendes Mehrwegangebot festgestellt. Insbesondere für die größten Konzerne der Gastronomiebranche sollte es selbstverständlich sein, dass Kundinnen und Kunden überall verlässlich Mehrwegbecher erhalten, weil dort der meiste Verpackungsmüll anfällt. Stattdessen setzen sie scheinbar immer noch darauf, dass die Mehrwegangebotspflicht kaum bis gar nicht von den zuständigen Landesbehörden überprüft wird. Bayerns Innenminister Herrmann will nun sogar verhindern, dass bayerische Städte die Gastronomie für ihren Einweg-Müll in die Verantwortung nehmen, indem er kommunale Verpackungssteuern verbietet. Dabei zeigen Tübingen und Konstanz, dass dies der richtige Weg zu weniger Einweg-Müll ist. Bundesumweltminister Schneider sollte die von uns aufgezeigten Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht zum Anlassnehmen, um mit einer nationalen Einweg-Steuer auf Takeaway-Verpackungen klare Anreize zur Mehrwegnutzung zu setzen."





Die DUH-Testpersonen haben in Franchise-Filialen von Nordsee, Burgermeister sowie Subway gar kein Mehrwegangebot vorgefunden. Bei einer weiteren Nordsee- sowie einer Burger King-Filiale wurde zwar ein unternehmensübergreifendes Mehrwegsystem beworben, allerdings erhielten die Testpersonen im Testzeitraum November 2024 nicht für alle bestellten Produkte einen Mehrwegbecher.

Elena Schägg, Stellvertretende DUH-Leiterin für Kreislaufwirtschaft:"Es ist nicht rechtens, wenn Gastronomiebetriebe Erfrischungsgetränke in Einwegbechern in verschiedenen Größen anbieten, aber für Mehrweg nur eine begrenzte Auswahl haben, so wie in einer von uns besuchten Nordsee-Filiale. Unser Eindruck verhärtet sich, dass viele große Gastronomiebetriebe offenbar gar nicht wollen, dass Kundinnen und Kunden Mehrweg nutzen. Auch wenn wir unsere Mehrweg-Tests fortführen werden, können wir nicht jede einzelne Filiale überprüfen, sich an geltendes Recht zu halten. Deshalb müssen die verantwortlichen Landesbehörden endlich verstärkt kontrollieren und hohe Bußgelder verhängen, damit die Mehrwegangebotspflicht ernst genommen wird."

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz(at)duh.de

Elena Schägg, Stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft
0151 72626157, schaegg(at)duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


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Datum: 12.08.2025 - 07:00 Uhr
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