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Gasbohrungen vor Borkum: Deutsche Umwelthilfe setzt nach Gerichtsentscheidung auf Erfolg ihrer Klagen gegen Bohrgenehmigungen

ID: 2190359

(ots) - Nachdem das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg den Bau des Seekabels für die Gasplattform"N05-A"vor Borkum im Eilverfahren erlaubt hat, setzt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf das Hauptverfahren gegen die Trassengenehmigung sowie ihre Klagen gegen die Bohrgenehmigungen auf deutscher und niederländischer Seite, um das fossile Großprojekt noch zu stoppen. Die DUH warnt vor einer irreversiblen Schädigung des Riffs und hatte gegen die Genehmigung des Kabels geklagt, da dieses durch eines der letzten einzigartigen und europarechtlich geschützten Steinriffe in der deutschen Nordseeverlaufen soll und Teile dessen durch den Bau irreversibel zerstören würden. Mit der Entscheidung des OVG könnte das niederländische Unternehmen One-Dyas nun unmittelbar mit den Bauarbeiten durch ein geschütztes Steinriff beginnen - trotz massiver Kritik von Umweltorganisationen, Wissenschaft und Bevölkerung.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Der heutige Beschluss ist ein schwerer Rückschlag für den Schutz des Wattenmeers und ein fatales Signal für die Klimapolitik. Inmitten eines europarechtlich geschützten Riffs wird der Weg freigemacht für neue fossile Infrastruktur - gegen jede klimapolitische Vernunft. Das Projekt ist ökologisch unverantwortlich und extrem klimaschädlich. Aber mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist der letzte Satz noch nicht gesprochen. Wir schauen jetzt auf unsere laufenden Klagen gegen die Bohrgenehmigungen in den Niederlanden und Deutschland, um die Gasförderung inmitten der Nordsee noch aufzuhalten. Wir werden vor Gericht weiter gegen dieses zerstörerische fossile Großprojekt kämpfen."

Sandra Franke, Umweltbeauftragte der Stadt Borkum:"Steinriffe zeichnen sich durch eine besonders hohe Artenvielfalt aus und bieten für viele Tierarten Nahrung sowie Versteck- und Laichmöglichkeiten. Davon profitieren auch zahlreiche Seevögel und Meeressäugetiere, wie beispielsweise Robben, die auch auf den Sandbänken vor Borkum ruhen. Die Wiederherstellung von Riffen ist kompliziert, Erfolge sind schwer abzuschätzen und der Prozess kann Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Es ist für uns unverständlich, wie man angesichts der Artenkrise, solche wertvollen Lebensräume in unmittelbarer Nähe zum UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer und Natura 2000-Gebieten für eine fossile Erdgasförderung opfert."





Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen:"Die Entscheidung ist ein fatales Signal für die Nordsee und den Meeresschutz in Deutschland. Eines der letzten und wertvollsten Steinriffe, ein Hotspot der Artenvielfalt im Wattenmeer, soll den wirtschaftlichen Interessen eines fossilen Großkonzerns geopfert werden. Umso dringender fordern wir die politischen Entscheidungsträger in Niedersachsen auf, ihrer Verantwortung für den Klima- und Umweltschutz gerecht zu werden und das Abkommen zur Gasförderung in der Nordsee im Bundesrat abzulehnen."

Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland:"Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat im Juli klar erkannt, was die Kabeltrasse vom Windpark zur Gasplattform darstellt: Greenwashing. Eine minimale CO2-Einsparung bei der Stromversorgung rechtfertigt nicht die Zerstörung geschützter Riffe, wenn gleichzeitig fossile Förderung mit enormen Emissionen ermöglicht wird. Dass das OVG Lüneburg nun den Weg für diese Maßnahme trotzdem freimacht, ist nicht nachvollziehbar, erst recht angesichts der jüngsten Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs, der alle Staaten zur aktiven Reduktion von Treibhausgasen verpflichtet. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht völkerrechtswidrig über den Schutz unserer Meeresnatur gestellt werden."

Hintergrund:

Für die Gasförderung und die dazugehörige Infrastruktur benötigt One-Dyas verschiedene Genehmigungen niederländischer und deutscher Behörden. Die DUH geht gemeinsam mit der Stadt Borkum, der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e. V., dem BUND Niedersachsen auf dem Rechtsweg gegen die Bohrungen und weitere damit in Verbindung stehende Projekte vor. Konkret klagt die DUH gegen Gasfördergenehmigungen auf deutscher und niederländischer Seite sowie die Verlegung des Seekabels, mit dem die Gasförderplattform durch einen Offshore Windpark mit Strom angeblich klimaneutral betrieben werden soll.

Seit 2024 klagt die DUH gegen die Genehmigung des Stromkabels. Das OVG Lüneburg hat nun im Eilverfahren den Sofortvollzug der Genehmigung für den Kabelbau entschieden. Das Hauptsacheverfahren gegen die Kabelgenehmigung ist weiterhin ausstehend. Allerdings kann One-Dyas bereits mit dem Kabelbau beginnen, was eine irreversible Schädigung des geschützten Steinriffs nach sich ziehen würde.

Die DUH klagt zudem gegen die Gasfördergenehmigungen in Deutschland und den Niederlanden aufgrund der verheerenden Klimawirkung und irreversibler Schädigung des benachbarten UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer. Am 18. April 2024 wurde die niederländische Bohrgenehmigung von der Rechtsbank in den Haag zunächst als rechtswidrig erklärt. Einen Monat nach dem Urteil stellte die niederländische Genehmigungsbehörde jedoch eine neue Genehmigung aus. Die Rechtmäßigkeit beklagt die DUH derzeit vor dem höchsten niederländischen Verwaltungsgericht, dem Raad van State. Ebenso geht die DUH vor Gericht gegen die Genehmigung der Richtbohrungen in deutschem Gebiet durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vor.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de

Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland e.V.
0151 59166553, bernd(at)meyerer.net

Sandra Franke, Stadt Borkum
022 303205, sandra.franke(at)borkum.de

Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen
0175 5650852, susanne.gerstner(at)nds.bund.net

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 11.08.2025 - 13:16 Uhr
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