Bonner Arbeitsrechtler Thüsing verteidigt Abtreibungsverbot in katholischer Klinik -"Legitimes Interesse"an Einhaltung und Durchsetzung der kirchlichen Lehre

(ots) - Köln. Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing hat das Recht der katholischen Kirche verteidigt, Ärzten in ihrem Einflussbereich Abtreibungen zu verbieten."Was der Arbeitgeber nicht will, das braucht er nicht als Erfüllung von Arbeitspflichten hinzunehmen", sagte Thüsing dem"Kölner Stadt-Anzeiger"(Donnerstag-Ausgabe). Der Chefarzt eines Krankenhauses in Lippstadt, das nach einer Fusion in katholischer Trägerschaft ist, klagt gegen eine Dienstanweisung, die ihm Abtreibungen verbietet - sowohl in der Klinik selbst als auch in der Privatpraxis des Gynäkologen. Das jetzt katholische Klinikum habe"ein berechtigtes Interesse daran, dass ihr leitender Mitarbeiter in seinem Dienst nichts tut, was dem katholischen Verständnis vom menschlichen Leben so diametral entgegenläuft wie eine Abtreibung", sagte Thüsing, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes gehöre zum Kernbestand der kirchlichen Lehre und des katholischen Ethos."Das muss das Krankenhaus ernst nehmen und es auch nach innen durchsetzen können."Die Ausgangslage in dem Arbeitsrechtsstreit sei ungewöhnlich, erläuterte Thüsing. Als Sachverständiger hat er die katholische Kirche in verschiedenen arbeitsrechtlichen Verfahren vertreten. Nach einem Betriebsübergang könne der neue Arbeitgeber sein Weisungsrecht nach eigenem Ermessen ausüben und sei nicht daran gebunden, was vorher galt."Insofern fehlt mir wirklich die juristische Fantasie, wie der Arzt hier mit seiner Klage erfolgreich sein sollte. Aber ich lasse mich natürlich auch gern überraschen."
"Sehr viel spannender"sei die Auflage, dass der Arzt auch in seiner privaten Praxis keine Abtreibungen durchführen dürfe. Auch hier sieht Thüsing nach eigenen Worten ein legitimes Interesse des Arbeitgebers. Der Arzt sei"als Person unteilbar". Als Chefarzt bekleide er eine herausgehobene Position, in der er auch für die Klinik stehe. Thüsing betonte, in Übereinstimmung mit kirchlicher Lehre und geltendem deutschen Recht seien Abtreibungen in der katholischen Klinik dann möglich, wenn Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr ist. In anderen Fällen - etwa bei Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung oder bei einer schweren Behinderung des Fötus - sage die Kirche dagegen: Im Grundsatz keine Abtreibung."Das ist hart zu hören in einer säkularen, pluralistischen Gesellschaft. Aber wer eine Pluralität der Krankenhausträger haben will, der muss auch das hinnehmen. Katholische Kliniken dienen der Nächstenliebe, die eben auch auf das ungeborene Leben gerichtet ist."Thüsing ließ erkennen, dass der Träger sich angesichts des vorgerückten Alters des Chefarztes durch Abwarten nicht nur großes Aufsehen, sondern auch einen mutmaßlich langwierigen Rechtsstreit weit über die Pensionierungsgrenze des Klägers hinaus hätte ersparen können."Das Krankenhaus ist hier konsequenter, als es andere vielleicht gewesen wären."
Das Interview im Wortlaut:
www.ksta.de/1080637
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Datum: 07.08.2025 - 15:17 Uhr
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