Wissen Sie, was Sie bei einer Autofahrt dabeihaben müssen?
Fachanwalt Oliver Schüler aus Berlin erklärt Ihnen, was Sie immer mitnehmen müssen und was Sie außerdem dabei haben sollten

(IINews) - Redaktion: Herr Schüler, Sie sind Fachanwalt für Verkehrsrecht. Was sind eigentlich die Dinge, die man als Autofahrer in Deutschland bei jeder Fahrt zwingend dabei haben muss?
Oliver Schüler: Die Liste ist gar nicht so lang – aber sehr wichtig. Gesetzlich vorgeschrieben sind der Führerschein, die Zulassungsbescheinigung Teil I – also der Fahrzeugschein –, eine Warnweste, ein Warndreieck und ein vollständiger, nicht abgelaufener Verbandskasten. Diese Dinge müssen im Fahrzeug mitgeführt werden, sonst drohen Bußgelder.
Redaktion: Fangen wir mit dem Klassiker an: dem Führerschein. Warum ist der so wichtig?
Schüler: Weil er die Voraussetzung dafür ist, überhaupt ein Fahrzeug führen zu dürfen. Wer ohne Führerschein fährt – sei es, weil er ihn vergessen hat oder gar nie besessen hat – begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Wichtig: Nur das Original zählt,Kopien helfen bei einer Kontrolle nicht weiter.
Redaktion: Und wie sieht es mit dem Fahrzeugschein aus?
Schüler: Auch hier gilt: Das Original muss dabei sein. Der Fahrzeugschein dokumentiert, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist. Wird er bei einer Kontrolle nicht vorgelegt, kann das ein Bußgeld zur Folge haben – auch wenn man der Halter ist.
Redaktion: Seit 2014 ist auch die Warnweste Pflicht. Gibt es da Besonderheiten?
Schüler: Ja. Es reicht nicht, sie einfach im Kofferraum liegen zu haben. Die Warnweste muss griffbereit im Fahrzeuginnenraum sein – etwa unter dem Sitz oder im Handschuhfach. Die Pflicht gilt für Pkw, Lkw und Busse – Motorräder sind ausgenommen. Wer sie bei einer Kontrolle nicht vorweisen kann, muss mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.
Redaktion: Auch das Warndreieck ist vielen bekannt– was muss man dazu wissen?
Schüler: Es ist Pflicht, und es muss funktionstüchtig und vollständig sein. Bei einer Panne oder einem Unfall muss es richtig aufgestellt werden – etwa 100 Meter hinter dem Fahrzeug auf Landstraßen, bis zu 400 Meter auf Autobahnen. Wer es nicht dabei hat, zahlt ebenfalls ein Bußgeld.
Redaktion: Der Verbandskasten wird oft unterschätzt. Was ist da wichtig?
Schüler: Neben der Vollständigkeit spielt das Verfallsdatum eine zentrale Rolle. Viele wissen nicht, dass die enthaltenen sterilen Produkte ein Ablaufdatum haben. Ist das überschritten, gilt der Verbandskasten als unbrauchbar. Übrigens: Früher mussten auch Corona-Masken enthalten sein – das ist aktuell nicht mehr Pflicht, kann aber bei Auslandsfahrten eine Rolle spielen.
Redaktion: Gibt es auch Dinge, die man nicht zwingend dabei haben muss, die aber empfehlenswert sind?
Schüler: Absolut. Ich empfehle z.?B. im Winter immer Eiskratzer, Enteiser und Starthilfekabel. Auch eine Taschenlampe, ein Abschleppseil, ein Parkmünzvorrat oder eine Sicherheitsweste für jeden Insassen machen im Ernstfall den Unterschied. Auch die Telefonnummer der eigenen Versicherung oder eines Pannendienstes sollte griffbereit sein.
Redaktion: Was passiert, wenn man in eine Kontrolle gerät und etwas fehlt?
Schüler: Je nach Verstoß wird ein Verwarngeld fällig – etwa 10 bis 15 Euro. Klingt harmlos, aber im Falle eines Unfalls können fehlende Ausrüstungsgegenstände auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall macht man sich strafbar, wenn man z.?B. wegen fehlender Erste-Hilfe-Materialien keine Hilfe leisten konnte.
Redaktion: Was raten Sie, wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert?
Schüler: Nicht gleich zahlen, sondern prüfen lassen – gerade wenn es um größere Verstöße geht. Es kann immer formale Fehler geben oder Spielräume in der Auslegung. Ich überprüfe für meine Mandanten z.?B., ob die Kontrolle korrekt abgelaufen ist, ob Fristen eingehaltenwurden oder ob Einspruch sinnvoll ist.
Redaktion: Bieten Sie in Ihrer Kanzlei regelmäßig Beratung zu solchen Themen an?
Schüler: Ja. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht begleite ich meine Mandanten bei allen Fragen rund um Führerschein, Bußgelder, Punkte, Fahrverbote oder Unfälle. Ob es um ein verpasstes Mitführdokument oder eine ernste verkehrsrechtliche Auseinandersetzung geht – ich setze mich für klare Lösungen und faire Verfahren ein.
Redaktion: Ihr Fazit in einem Satz?
Schüler: Wer vorbereitet fährt – mit den richtigen Dokumenten und der vorgeschriebenen Ausstattung – spart sich Ärger, Zeit und manchmal sogar viel Geld.
Seitüber 29 Jahren betreut Herr Schüler Mandanten in allen Fragen, die das Verkehrsrecht betreffen. Als staatlich autorisierter„Fachanwalt für Verkehrsrecht”habe ich mich besonders auf die Bereiche Bußgeld und Verkehrsstraftaten spezialisiert.
Schwerpunkt Verkehrsstrafrecht:
Fahrerflucht, Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Fahren ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis
Fahrlässige Körperverletzung (beispielsweise als Unfallverursacher)
Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
Kennzeichenmissbrauch
Drogenkonsum im Straßenverkehr
Trunkenheitsfahrt nach§315,§316 StGB
Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren:
Geschwindigkeitsüberschreitung
Rotlichtverstoß
Handynutzung am Steuer
Abstandsunterschreitungen
Ich helfe Ihnen auch weiter, wenn es um das Führerscheinrecht, also dem Entzug des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis geht. Sprechen Sie mich an, bei einem Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer oder einer Drogenfahrt unter Marihuana / Cannabis.
Als„Fachanwalt für Verkehrsrecht”befasse ich mich mit dem Fahrerlaubnisrecht und dem Verkehrszivilrecht. Ich führe Unfallregulierung durch und kümmere mich um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Außerdemübernehme die Abwicklung mit Versicherungen, die auf dem Verkehrshaftungsrecht beruhen.
Rechtsanwalt
Oliver Schüler
Gardeschützenweg 74
12203 Berlin
Deutschland
Kontakt
E-Mail: info(at)ra-schueler.de
Telefon: +49 / 30 / 75 48 90 96
Mobile: +49 / 170 380 36 32
Fax: +49 / 30 / 75 48 90 98
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
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Datum: 06.08.2025 - 12:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Interview
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