InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Recht schnell...

ID: 2189479

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick


(IINews) - +++ Autofenster putzen als Wegeunfall +++

Wer unmittelbar vor der Fahrt zur Arbeit die Autofenster reinigt, weil sie wegen schlechten Wetters dreckig geworden sind, ist laut ARAG Experten bei einem Sturz unfallversichert. Diese Vorbereitungshandlung ist dem Sozialgericht Hamburg zufolge keine Zäsur, die den Unfallschutz ausschließt (Az.: S 40 U 140/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelleUrteil des SG Hamburg.



+++ Keine saubere Zufahrt +++

Im Jahr 2023 baute die Stadt Trier eine Zuwegung um. Statt wie vorher von Asphalt und Pflastersteinen ist der Boden seither von einer wassergebundenen, sandbasierten Deckschicht bedeckt. Eine Grundstückseigentümerin war mit dieser Veränderung unzufrieden. Sie forderte die Stadt Trier dazu auf, die gepflasterte oder geteerte Einfahrt innerhalb von acht Wochen wiederherzustellen. Ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Trier entschied laut ARAG Experten, dass ein sauberer Zugang bzw. eine saubere Zufahrt zum Grundstück nicht unter den eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauch falle (Az.: 9 K 1302/25.TR).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des VG Trier.



+++ Keine ausreichende Aufklärung +++

Weil ein Halter die Behörden bei der Ermittlung eines Fahrsünders nicht unterstützt, muss er jetzt 18 Monate lang ein Fahrtenbuch führen. Eine E-Mail, die er schon drei Tage vor den Verkehrsverstößen schickte, wollte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - sowie die Behörde selbst - nicht als Unterstützung bei der Aufklärung werten, da diese sich auf einen anderen Verstoß bezog. Das Gericht führte laut ARAG Experten aus, dass es doch eher unüblich sei, dass sich ein Fahrzeughalter schon als Fahrzeugführer ausschließe, bevor der Verkehrsverstoß begangen worden sei (Az.: 14K 6335/24).





Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des VG Gelsenkirchen.



+++ Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern für Hyaluron-Behandlungen unzulässig +++

Wer für Schönheitsbehandlungen mit Hyaluron-Spritzen wirbt, darf dabei keine Vorher-Nachher-Bilder verwenden. Das verstößt laut ARAG Experten gegen das Heilmittelwerbegesetz. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs handelt es sich auch bei Hyaluron-Injektionen um"operative plastisch-chirurgische Eingriffe", da mit einem Instrument - in der Regel einer Spritze - in den Körper eingegriffen und die äußere Form verändert wird. Für solche Eingriffe ist Werbung mit Vorher-Nachher-Darstellungen gesetzlich verboten, wenn sie medizinisch nicht notwendig sind (Az.: I ZR 170/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuellePressemitteilung des BGH.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie imARAG newsroomvorbei.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAGüber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen vonüber 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Auswärtiges Amt kritisiert Bitte um Aufnahme verletzter Kinder aus Gaza - Güler: Menschen kann am besten direkt in der Region geholfen werden Baustellenführung im Mainzer Rathaus: Ein Wahrzeichen zwischen Vergangenheit und Zukunft
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 06.08.2025 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2189479
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Dieser Fachartikel wurde bisher 5 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wespen, Mücken und teure Notdienste ...

Wenn die Temperaturen steigen, beginnt die Zeit der Wespen, Mücken und anderer ungeliebter Insekten. Während einige Insektenarten nur lästig sind, können andere ernsthafte Probleme verursachen. Sei es durch allergische Reaktionen oder sogar Schä ...

Recht und Pflichten im Restaurant ...

Ein Restaurantbesuch sollte eigentlich entspannt und genussvoll sein. Doch manchmal stehen plötzlich rechtliche Fragen auf der Speisekarte: Dürfen Wirte No-Show-Gebühren verlangen, wenn man eine Reservierung verpasst? Müssen Gäste auch zahlen, w ...

Heiße Gefahr im Auto ...

Ob Kind, Hund oder Handy - im aufgeheizten Auto kann es schnell brenzlig werden. Schon bei moderaten Temperaturen wird das geparkte Auto binnen weniger Minuten zur Hitzefalle. Was für Kinder und Tiere schnell lebensgefährlich werden kann, ist auch ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.272
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 43


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.