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Zwischenbilanz Coronahilfen: Bundesregierung erwartet milliardenschwere Rückzahlungsbilanz

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(ots) - Die Corona-Hilfen werden die Bundesregierung aktuell (Mai 2025) knapp eine Milliarde Euro weniger kosten als bisher kalkuliert.

Das ergab eine Abfrage der Redaktion rbb24 Recherche bei den Wirtschafts- und Finanzministerien der Bundesländer. Nach aktuellem Stand müssen zahlreiche Empfänger von Corona-Hilfen die Zuschüsse zurückzahlen. Das ist dann der Fall, wenn die Ansprüche auf die Hilfen nicht berechtigt waren oder wenn der Umsatzausfall geringer war, als zunächst befürchtet. Bundesweit handelt es um eine Summe von rund 1,9 Milliarden Euro. Zugleich haben andere Unternehmen Anspruch auf Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 913 Millionen Euro, weil sie weniger Hilfen beantragt hatten als ihnen zustand.

Bis Ende September 2024 mussten die Schlussabrechnungen für die die sogenannten November- und Dezemberhilfen und die Überbrückungshilfen und für die Jahre 2020-2022 bei den Bewilligungsbehörden eingereicht werden. Bundesweit lagen Mitte Mai 2025 mehr als 1,4 Millionen Abrechnungen vor.

Insgesamt wurden an in Deutschland ansässige Berechtigte mehr als 68 Milliarden Euro dieser Hilfsgelder ausgezahlt. Die Mittel sollten die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und des Lockdowns ausgleichen.

Die höchste durchschnittliche Fördersumme erhielten mit 155.100 Euro Unternehmen in Berlin. In Brandenburg lag die Durchschnittsumme bei 28.000 Euro. In allen anderen Bundesländern lagen die durchschnittlichen Beträge je Unternehmen zwischen 21.800 Euro (in Sachsen-Anhalt) und 86.000 Euro (inBayern).

Die höchste Summe, die an ein Unternehmen in Berlin unter Berücksichtigung aller Hilfspakete ausgezahlt wurde, lag bei 90,5 Millionen Euro. In Brandenburg erhielt keine Firma mehr als 15 Millionen Euro.

Die in Berlin bewilligten Summen hätten sich nach den"geltend gemachten und geprüften Bedarfen"gerichtet, erklärte der für die Auszahlung der Corona-Hilfen zuständige Sprecher der Investitionsbank (IBB) Jens Holtkamp. Die Unternehmen hätten aufgrund der prognostizierten Umsatzeinbußen einen großen Teil der Fixkosten erstattet bekommen."Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die tatsächliche Bedürftigkeit nicht oder nur teilweise gegeben war, werden diese Mittel zurückgefordert", so der IBB-Sprecher.





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