UN-Gericht: Natur- und Klimaschutz sind Menschenrecht
ÖDP begrüßt IGH-Urteil und hofft auf Einsicht und konsequente Umkehr, damit die Erde lebenswert bleibt.

(IINews) - (Würzburg) - Es war die – positive - Eilmeldung des Tages (23. Juli 2025): Der Internationale Gerichtshof erklärte „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zum Menschenrecht": Den Planeten nicht vor dem Klimawandel zu schützen, könne einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen, urteilte das Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. „Zurecht", kommentiert dies Helmut Kauer als 2. Bundesvorsitzender derÖkologisch-Demokratischen Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei): „Diese Entscheidung war überfällig und setzt die Prioritäten für uns alle, aber speziell für die Politik, neu: Wir sind als Menschheit aufgefordert unseren Planeten lebenswert an die nachfolgenden Generationen zu vererben."Für das ÖDP-Bundesvorstandsmitglied ist wichtig, dass damit bereits das zweite Gerichtsurteil vorliegt, das „die deutschen Regierungen zum Handeln verpflichtet". Kauer:„Wir erwarten von einem Kanzler Merz, dessen Partei sich schon vom Namen her der Bewahrung der Schöpfung verpflichtet hat, dies endlich in Politik umzusetzen."
Kurz vor dem diesjährigen globalen Erdüberlastungstag (25. Juli 2025) unterstreicht der IGH-Spruch die Dringlichkeit zur Umkehr. „Wir leben auf Pump", hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) vermeldet. Wir Menschen verschwenden nicht nur die Ressourcen von 1,8 Planeten. Wir beuten die Erde auch immer rascher aus. Das muss auf Dauer in einer Katastrophe enden.
Dem wird der IGH nun mit seinem aktuellen Urteil gerecht.„Es zwingt Staaten und Menschen, mit unserer Erde endlich pfleglicher umzugehen und den Planeten nicht zu ruinieren, bloß weil einige dadurch ihren Profit ziehen. Denn die leben auf Kosten aller übrigen Bewohner und Kreaturen", zieht Kauer ein Fazit aus dem IGH-Spruch:„Das muss künftig unsere Leitlinie sein. Danach handelt die ÖDP seit ihrer Gründung."
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Datum: 24.07.2025 - 12:06 Uhr
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