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DORA: Warum regulierte Unternehmen ihre Auslagerungen jetzt neu bewerten müssen

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Warum DORA jetzt zur Nagelprobe für Governance wird


(PresseBox) - Seit dem 17. Januar 2025 ist die EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) in Kraft– und mit ihr ein einheitlicher Regulierungsrahmen für die digitale Resilienz aller Finanzunternehmen in der EU. Betroffen sind Banken, Wertpapierinstitute, Zahlungsdienstleister, Krypto-Dienstleister, Kapitalverwaltungsgesellschaften und weitere regulierte Institute. DORA verpflichtet dieseUnternehmen, ihre Fähigkeiten zur Erkennung, Abwehr und Wiederherstellung bei IKT-bezogenen Vorfällen nachweislich zu stärken.

Besonderes Augenmerk gilt dabei der Steuerung von Auslagerungen. Denn viele Compliance- und IT-Funktionen sind heute bereits an externe Dienstleisterübertragen. DORA verschärft in diesem Zusammenhang die Anforderungen deutlich: Die Anforderungen an vertragliche Regelungen, Exit-Strategien, Risikobewertung und Prüfungsrechte steigen erheblich. Für viele Institute bedeutet das: Bestehende Auslagerungsmodelle müssen überprüft und angepasst werden, um weiterhin rechts- und prüfungssicher zu bleiben.

Neue Anforderungen an Auslagerungen– und neue Herausforderungen

DORA verpflichtet Finanzunternehmen unter anderem zur Führung eines detaillierten Auslagerungsregisters. Zudem müssen alle IKT-Dienstleister systematisch überwacht und in ein institutsweites Risikomanagement eingebunden werden. Vertragsinhalte sind zu standardisieren, Exit-Strategien vorzuhalten und die Prüfungsrechte der Aufsicht explizit sicherzustellen. Die Komplexität steigt insbesondere dort, wo mehrere Schlüsselrollen – etwa Compliance, Geldwäscheprävention oder Informationssicherheit – extern besetzt sind.

Insbesondere kleine und mittelgroße Institute stehen vor der Herausforderung, regulatorische Anforderungen und interne Ressourcen in Einklang zu bringen. Der Aufbau eigener, vollumfänglich DORA-konformer Strukturen ist oft weder wirtschaftlich noch zeitlich realisierbar. Genau hier setzen spezialisierte Auslagerungslösungen an.





„DORA verändert die regulatorische Praxis grundlegend – vor allem, was Verträge, Risikobewertungen und Kontrollrechte bei Auslagerungen betrifft“, erklärt Achim Schulz, Geschäftsführer der S+P Compliance Services. „Mit unserem Modell können Institute schnell, effizient und gesetzeskonform reagieren – ohne eigenen Ressourcenaufbau.“

DORA-ready mit demS+P Compliance Package

Die S+P Compliance Services bieten mit dem S+P Compliance Package eine vollständig dokumentierte und bereits DORA-konforme Auslagerung zentraler Compliance- und Prüfungsfunktionen an. Dazu zählen unter anderem:

Compliance Officer

Geldwäschebeauftragter

Informationssicherheitsbeauftragter

Interne Revision

Alle Leistungen erfüllen höchste Prüfungsstandards und sind zertifiziert nach ISO 27001, ISO 9001 sowie IDW PS 951 und ISAE 3402. Ergänzend liegt ein ESG-Rating vor – ein zusätzlicher Vorteil im Kontext der erweiterten Governance-Anforderungen.

Ein besonderer Vorteil: Die Lösung ist kurzfristig einsatzbereit und vollständig revisionssicher. Auch die vertraglichen Rahmenbedingungen und Leistungsbeschreibungen sind bereits so gestaltet, dass sie die Vorgaben von DORA in Bezug auf Kontrollrechte, Vertragsinhalte und Exit-Regelungen erfüllen.

DORA-konforme Auslagerung in der Praxis

Die Umsetzung erfolgt in klaren Schritten: Zunächst analysiert S+P die aufsichtsrechtliche Einstufung und das Risikoprofil des Instituts. Auf dieser Basis wird ein passgenaues Angebot erstellt, das die erforderlichen Funktionen abdeckt. Nach Vertragsabschluss kann die operative Übernahme innerhalb weniger Tage erfolgen. Dabei begleitet S+P nicht nur die Einführung, sondern auch die interne Dokumentation und – bei Bedarf – die Anzeige der Auslagerung bei der BaFin.

Diese Vorgehensweise sichert nicht nur eine schnelle Umsetzung, sondern auch ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Die Prozesse sind darauf ausgelegt, auch in Sonderprüfungen oder bei DORA-spezifischen Anfragen der Aufsicht vollständig nachvollziehbar und prüfbar zu sein.

Weitere Details zur Umsetzung und zu häufigen Fragen bietet der Fachbeitrag „DORA Compliance meistern – so gelingt der Einstieg“.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist

DORA ist keine Zukunftsregulierung mehr– sie ist geltendes Recht. Das bedeutet: Institute müssen heute bereits in der Lage sein, regulatorische Anforderungen an IKT-Auslagerungen vollumfänglich zu erfüllen und nachzuweisen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an die Governance-Fähigkeit der Geschäftsleitung – und damit auch an die Auswahl, Steuerung und Kontrolle externer Dienstleister.

Eine DORA-konforme Auslagerung zentraler Funktionen kann hier eine strategisch kluge Entscheidung sein. Sie entlastet interne Ressourcen, reduziert haftungsrelevante Risiken und stärkt gleichzeitig die digitale Resilienz des Instituts.

S+P bietet mit seiner modularen Struktur und umfassenden Erfahrung im regulatorischen Umfeld eine Lösung, die sowohl effizient als auch zukunftssicher ist. Weitere Informationen zur DORA-Readiness von S+P finden Sie unter „DORA-ready with S+P“ und „DORA-Anforderungen im Fokus“.

Fazit

DORA markiert eine neueÄra der regulatorischen Governance im Finanzsektor. Wer zentrale Funktionen wie Compliance, Geldwäsche oder Informationssicherheit auslagert, muss jetzt sicherstellen, dass diese Modelle DORA-konform und revisionssicher ausgestaltet sind. Externe Lösungen wie das S+P Compliance Package bieten hierfür einen praxiserprobten und zertifizierten Rahmen.

Finanzunternehmen, die heute handeln, schaffen nicht nur regulatorische Sicherheit– sie positionieren sich zugleich als resilient, prüfbereit und zukunftsfähig.

„DORA ist nicht nur eine neue Verordnung – sie ist eine Einladung zur Professionalisierung der Governance“, so Achim Schulz. „Ausgelagerte Funktionen müssen heute dieselben Standards erfüllen wie interne – und genau das gewährleisten wir.“

Weitere Informationen und die Möglichkeit zumkostenfreien Orientierungsgesprächfinden Sie unter:https://sp-compliance.com/...

S+P Compliance Services ist spezialisierter Anbieter für die Auslagerung von Compliance-Funktionen in BaFin-regulierten Unternehmen. Das Unternehmen stellt externe Compliance Officer, Geldwäschebeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte und Interne Revisoren – zertifiziert nach ISO 27001, ISO 9001, IDW PS 951 und ISAE 3402. Die Lösungen sind sofort einsetzbar, revisionssicher und individuell auf Lizenz und Risikoprofil abgestimmt.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

S+P Compliance Services ist spezialisierter Anbieter für die Auslagerung von Compliance-Funktionen in BaFin-regulierten Unternehmen. Das Unternehmen stellt externe Compliance Officer, Geldwäschebeauftragte, Informationssicherheitsbeauftragte und Interne Revisoren–zertifiziert nach ISO 27001, ISO 9001, IDW PS 951 und ISAE 3402. Die Lösungen sind sofort einsetzbar, revisionssicher und individuell auf Lizenz und Risikoprofil abgestimmt.



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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 19.07.2025 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Achim Schulz
Stadt:

Unterföhring bei München


Telefon: +498945242970100

Kategorie:

Dienstleistung



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