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Leerverkaufsrisiken überzeugend beschränkt

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Leerverkaufsrisiken überzeugend beschränkt


(pressrelations) - grundlage für die Finanzaufsicht verbessert

Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte ("Leerverkaufsverbot") im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Ralph Brinkhaus MdB:

CDU/CSU und FDP ziehen zügig Schlussfolgerungen aus der Finanz- und Eurokrise. Ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatspapieren der Eurozone verbieten wir ebenso unmittelbar durch Gesetz wie ungedeckte Kreditausfallversicherungen auf Staatsschuldtitel der Eurozone, die nicht Absicherungszwecken dienen. Zudem verbessern wir die Rechtsgrundlage für die Finanzaufsicht BaFin, Verbote von Leerverkäufen von Derivaten kurzfristig und zielgenau einzuführen. Mit einer zusätzlichen erhöhten Markttransparenz durch niedrige Meldeschwellen erhöhen wir den Druck auf rein spekulative Investoren. Versuche, Sand ins Getriebe der Finanzmärkte durch Leerverkäufe zu streuen, wird es in Zukunft nicht mehr geben können. Wir beschränken also die Risiken aus Geschäften, die in Extremsituationen zu Turbulenzen beitragen. Mit dem Gesetz sind wir zugleich Vorreiter in Europa und Vorbild für weitere internationale Maßnahmen. CDU/CSU und FDP beweisen wieder einmal ihre Handlungsfähigkeit im Bereich der Finanzmärkte.


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion(at)cducsu.de
http://www.cducsu.de



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Datum: 28.06.2010 - 19:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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