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Corona Hilfe Rückzahlung: Rechtsberatung und Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen

ID: 2182403

(ots) - So unterstützt die digitale Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater bundesweit Selbstständige und Unternehmen bei der Abwehr der Rückzahlung der Corona-Soforthilfe als auch weiteren Coronahilfen.

Viele Selbstständige und Unternehmen in Deutschland sehen sich derzeit mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert: Die in der Corona-Pandemie ausgezahlten Soforthilfen, Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die der Überbrückung von Liquiditätsengpässen vieler Unternehmen dienten, sollen nun teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden. Was viele aber nicht wissen: Gegen solche Bescheide kann man rechtlich vorgehen. Wichtig ist, dass man rechtzeitig aktiv wird.

Hier setzt die Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater an. Die bundesweit tätige Kanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main und Bad Soden gehört zu den führenden Fachexperten, wenn es um die Rückzahlung der Corona-Hilfen geht. Die Kanzlei spezialisiert sich auf eine digitale, schnelle und rechtssichere Prüfung von Rückforderungsbescheiden, mit dem Ziel, Betroffene beim Rückmeldeverfahren zu unterstützen und unnötige Rückzahlungen zu vermeiden.

Rückforderungsbescheid erhalten - und was nun?

Insbesondere Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen, Rückforderungen der Überbrückungshilfe oder der November- und Dezemberhilfe sorgen derzeit bei vielen für Unsicherheit und viele Unternehmen stellen sich die Frage, ob sie zahlen oder juristisch dagegen vorgehen sollen.

Nicht selten sind die Bescheide etwa aufgrund fehlerhafter Berechnungen, unklarer Begründungen oder unvollständiger Akten angreifbar. Aus Sorge vor Kosten, Aufwand oder fehlender Erfolgsaussicht verzichten viele Betroffene dennoch auf die Einleitung rechtlicher Schritte. Eine frühzeitige Prüfung des Rückforderungsbescheids durch spezialisierte Fachleute kann in diesemFall Klarheit schaffen und dafür sorgen, dass Fristen eingehalten werden und Betroffene über ihre Handlungsmöglichkeiten informiert sind.





Digital, effizient und transparent: Die Arbeitsweise von tes rechtsanwälte steuerberater

Dank der digitalen Mandatsaufnahme der Kanzlei können Betroffene ihre Rückforderungsbescheide direkt online übermitteln. In der Regel erhalten sie innerhalb von 48 Stunden eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung, die Auskunft über Erfolgsaussichten sowie zu beachtende Fristen und Kosten einer Vertretung gibt.

Wird ein Mandatübernommen, kümmert sich die Kanzlei um alle weiteren Schritte, von der fristgerechten Einlegung von Widerspruch oder Klage über die Akteneinsicht bis zur Vertretung gegenüber Behörden oder dem Verwaltungsgericht. Dabei profitieren Mandanten von einem strukturierten, digitalen und zeitsparenden Ablauf.

Widerspruch oder Klage: Jeder Fall ist individuell

Rückforderungsbescheide der Corona-Hilfen sind Verwaltungsakte und werden daher individuell angegriffen, und zwar durch fristgebundene Rechtsmittel. Die Frist für die Nutzung dieser Rechtsmittel beträgt nur einen Monat. Verstreicht sie, wird der Rückforderungsbescheid bestandskräftig.

Ein zentraler Schritt bei der Prüfung ist die Akteneinsicht, bei der sich Fehler der Verwaltung - etwa bei der Berechnungsgrundlage, der Mittelverwendung oder der Anrechnung anderer Hilfen - aufdecken lassen. Die Kanzlei prüft, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat oder ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht sinnvollist.

Wer sollte aktiv werden?

Das Angebot der Kanzlei richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben und nun mit Corona-Rückzahlungen ab 4.500 Euro konfrontiert sind. Angesprochen werden insbesondere digital erreichbare und rechtsschutzversicherte Unternehmen und Selbstständige, die ihren Sitz schwerpunktmäßig inHessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen und Berlin haben und nach juristischer Unterstützung suchen, um unberechtigte Rückforderungen der Corona-Soforthilfe abzuwehren. Jedoch sind auch alle anderen Bundesländer davon betroffen.

Kompetente Vertretung: Darum lohnt sich der Weg zu tes rechtsanwälte steuerberater

tes rechtsanwälte steuerberater gehört zu den wenigen Kanzleien in Deutschland, die auf Rückforderungen der Corona-Soforthilfen spezialisiert sind. Neben der juristischen Expertise profitieren Mandanten von einer schnellen Bearbeitung, klarer Kommunikation und einer kostenlosen Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

Sie erhalten:


- eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Frist, Erfolgsaussichten und Vertretungskosten,
- eine kompetente juristische Beratung durch den gesamten Prozess,
- Transparenzüber Kosten bereits vor Mandatsübernahme
- und die Sicherheit, von einer erfahrenen und spezialisierten Kanzlei vertreten zu werden.

Der nächste Schritt: Rechtzeitig reagieren

Selbstständige und Unternehmen, die einen Rückforderungsbescheid erhalten haben, sollten frühzeitig aktiv werden. Die Kanzlei weist auf die einmonatige Frist hin, nach deren Verstreichen rechtliche Konsequenzen sich oft nicht mehr vermeiden lassen. Jeder Fall bedarf einer individuellen Prüfung,Sammelklagen sind nicht möglich.

Wurden die Corona-Soforthilfen ordnungsgemäß verwendet oder sind die Berechnungen der Behörden fehlerhaft, bestehen für viele Unternehmen gute Erfolgsaussichten. Die rechtssichere und professionelle Vertretung durch tes rechtsanwälte steuerberater bietet Mandanten die nötige Unterstützung und Sicherheit.

Rechtsmittel statt Rückzahlung: Die Lösung gegen unfaire Corona Hilfe Rückzahlungen

Die Corona Hilfe Rückzahlung wird in den kommenden Monaten noch viele Unternehmen betreffen. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall erfahrene juristische Beratung und Unterstützung zu suchen. tes rechtsanwälte steuerberater ist eine verlässliche Anlaufstelle für alle, die gegen unberechtigte Rückforderungen der Corona-Soforthilfe vorgehen möchten.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung (https://www.teslegal.de/schadensersatzrecht/corona-soforthilfe-und-ruckzahlung-was-sie-wissen-mussen?gad_source=1&gad_campaignid=22247012761&gbraid=0AAAAAquWTOfkh9WfB7dnkJ49LARFZ28Ii&gclid=CjwKCAjw3f_BBhAPEiwAaA3K5PQ0niy0rodZ3Lpjb_tk56MxC442TizquQQiRv9Ad4nj7RU6WLqt8xoCZRUQAvD_BwE#kontaktformular) kann der Rückforderungsbescheid online hochgeladen werden.

Pressekontakt:

tietze enders&Partner mbB rechtsanwälte steuerberater
Bleichstraße 64-66, D-60313 Frankfurt am Main
Tel: 069/2575 156 20
Mail: info(at)tes-partner.de


Original-Content von: tietze enders&Partner mbB rechtsanwälte steuerberater, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 02.07.2025 - 14:00 Uhr
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