InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Allgemeinverbindliche Ausbildungsvergütungen und Einstiegslohn im Tischlerhandwerk

ID: 2181970

(ots) - Im Tischlerhandwerk der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz gelten ab dem 1. Juli 2025 erstmals allgemeinverbindliche tarifliche Mindestvergütungen für Auszubildende sowie ein einheitlicher Einstiegslohn für Tischlergesellen. Dies teilte der Fachverband Leben Raum Gestaltung mit.

Demnach ist die Ausbildungsvergütung künftig einheitlich geregelt und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 800 Euro, im zweiten 900 Euro und im dritten 1.000 Euro. Für ausgelernte Fachkräfte ist mindestens eine Bezahlung nach Lohngruppe 4 des geltenden Lohn- und Gehaltstarifvertrags vorgeschrieben. Der aktuelle Einstiegslohn liegt damit in Hessen bei 17,52 Euro und in Rheinland-Pfalz bei 16,89 Euro.

Die Allgemeinverbindlichkeit betrifft alle Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse im Tischlerhandwerk und im handwerksähnlichen Gewerbe (Einbau genormter Baufertigteile) - unabhängig von einer Mitgliedschaft in Innung oder Gewerkschaft. Grundlage ist ein gemeinsamer Antrag des Fachverbandes und der IG Metall vom 3. Dezember 2024. Nach Zustimmung durch die Tarifausschüsse der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz erklärten die jeweiligen Landesarbeitsministerinnen die Tarifverträge für allgemeinverbindlich. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in Kürze.

Stärkung der Ausbildung und der Tarifbindung

Der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Leben Raum Gestaltung, Hermann Hubing, begrüßt die Entscheidung:"Die Allgemeinverbindlichkeit ist wichtig, um Fachkräfte im Tischlerhandwerk zu halten."Zugleich ruft er alle Betriebe auf, die neuen Vorgaben umzusetzen:"Unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit müssen die festgelegten Vergütungen eingehalten werden. Wer dem nicht nachkommt, riskiert bei Prüfungen durch Sozialversicherungsträger oder im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen ernsthafte Konsequenzen."

Mit dieser Entscheidung unterstreicht das Tischlerhandwerk in Hessen und Rheinland-Pfalz seine Rolle als attraktiver Ausbildungsberuf mit klaren Perspektiven und fairen Arbeitsbedingungen.





Pressekontakt:

Gero Jentzsch
Bereichsleiter Kommunikation
Presse- undÖffentlichkeitsarbeit
Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz
Landesinnungsverband für das Tischler- und Bestatter-Handwerk sowie Montagegewerbe
Auf der Roten Erde 9
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 7919-71
Fax: 05621 7919-89
E-Mail: jentzsch(at)leben-raum-gestaltung.de


Original-Content von: Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Verbände der Wertschöpfungskette für Druckprodukte fordern Bürokratieabbau und praxisnahe Umsetzung der Entwaldungsverordnung Häuser und Wohnungen in Niedersachsen werden teurer
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.07.2025 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2181970
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Bad Wildungen



Kategorie:

Medien & Unterhaltung



Dieser Fachartikel wurde bisher 10 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Allgemeinverbindliche Ausbildungsvergütungen und Einstiegslohn im Tischlerhandwerk"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.270
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 55


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.