Für mehr Patientenschutz: Fachgesellschaft fordert Facharztvorbehalt fürästhetische Operationen

(ots) - Die Zahlen für Ästhetisch-Plastische Operationen und Behandlungen steigen von Jahr zu Jahr und damit wachsen auch die Probleme einer ganzen Branche. Das vermeintlich"schnelle Geld"lockt viele unausgebildete Studienabgänger und fachfremde Ärzte mit selbst verliehenen Fantasietiteln (https://www.dgaepc.de/dgaepc-informiert/allgemeine-themen-dgaepc/wahl-des-richtigen-chirurgen/), die Kompetenz und Erfahrung vermitteln sollen, auf den Plan. Sie bieten ohne entsprechende Qualifikation ästhetische Leistungenan - teils mit fatalen Folgen für die behandelten Patienten. Deshalb fordert die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie e.V. eine gesetzliche Regelung für die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen ähnlich wie in Österreich*, Frankreich*und Dänemark*.
"Wir sehen in Deutschland immer häufiger Patienten, die sich nach einer missglückten Operation bei uns vorstellen. Die Zahl der Fehlbehandlungen im Inland steigt über die letzten Jahre. Das ist für uns im Sinne des Patientenschutzes ein nicht hinzunehmender Zustand", sagt Dr. Helge Jens, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und Präsident der DGÄPC.
Demnach sollenästhetische Operationen und Behandlungen nur bestimmen Facharztgruppen erlaubt werden, denen neben einer jahrelangen Ausbildung auch die notwendige Erfahrung zu Grunde liegt. So durchlaufen Fachärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie eine sechsjährige umfassendeAusbildung.
"Beauty Doc"mit TikTok-Account sucht Patienten
"Um diesen Facharzttitel zu erlangen, bedarf es nicht nur einer sechsjährigen Ausbildung, sondern einer stetigen Fort- und Weiterbildung, um den Titel halten zu dürfen. Der Zustand, dass hierzulande frisch von der Uni kommende Ärzte als"Beauty Doc"mit TikTok-Account direkt Patienten behandeln dürfen, ist in unseren Augen grob fahrlässig und gehört endlich geregelt", so Dr. Jens.
Doch das ist nicht das einzige Problem. Denn auch fachfremdeÄrzte versuchen sich in ästhetisch-plastischer Chirurgie. So bieten plötzlich Orthopäden ästhetische Filler- und Botox- Behandlungen an, oder HNO-Ärzte Fettabsaugungen und Brustvergrößerungen.
Schuld daran sind fehlende gesetzliche Regelungen."DieÖsterreicher gehen hier bereits seit 2013 mit gutem Beispiel voran. Hier dürfen per Gesetz Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie sämtliche ästhetische Operationen durchführen, andere Fachgruppen wie Dermatologen, Chirurgen, HNO-Ärzte, MKG-Chirurgen und Augenärzte dürfen dies in ihren Teilbereichen. Das streben wir auch in Deutschland an."
Knapp 5% der Patienten nach Fehlhandlung vorstellig
Den Handlungsbedarf auf Seite der Bunderegierung bestätigt auch die jährliche Patientenerhebung der DGÄPC. Hier gaben 2024 4,6 % der Patienten an, dass es durch die Behandlung eines anderen Arztes zu Unzufriedenheit oder Komplikationen kam. Im Vorjahr waren es 3,5 %. Jeder 5. Patient hiervon wurde nach einer Behandlung im Ausland vorstellig,die restlichen Patienten gaben an, entweder bei einer Beautykette oder einem anderen Arzt gewesen zu sein.
Unwissenheit der Patienten ist großer Knackpunkt
Verantwortlich hierfür ist neben einem gesetzlich geregeltem fehlenden Facharztvorbehalt auch die Unwissenheit der Patienten. Denn, auch das belegt die DGÄPC Statistik (https://www.dgaepc.de/aktuelles/dgaepc-statistik/#elementor-toc__heading-anchor-0) 2024, 48,6 % der jungen Menschen unter 30 und 40,3% der Gesamtzielgruppe (18 - 80+ Jahre) ist der Unterschied zwischen Schönheitschirurgen, Beauty Docs und anderen Fantasietiteln und Facharzt*innen für Plastische und Ästhetische Chirurgie nicht bekannt.
Bis es zu einer gesetzlichen Regelung kommt, bietet die DGÄPC für unsichere Patienten verschiedene Checklisten und Ratgeber zum kostenlosen Download auf der Website an.
*Österreich: ÄsthOpG, Frankreich: Code de la santé publique (Gesundheitsgesetzbuch) und Dänemark: Bekendtgørelse om kosmetisk behandling (Verordnung über kosmetische Behandlungen) sowie Sundhedsloven (Gesundheitsgesetz).
- Hier finden Sie weitere Informationen (https://www.dgaepc.de/dgaepc-informiert/allgemeine-themen-dgaepc/wahl-des-richtigen-chirurgen/) zum Thema und die DGÄPC Checkliste für Patienten zu den Themen Arztqualifikation und Arztbezeichnungen zum kostenlosen Download.
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Datum: 30.06.2025 - 10:15 Uhr
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