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Unternehmensnachfolge im Mittelstand

ID: 2180255

Steuerliche Weichenstellungen und Abschreibungsmöglichkeiten rücken in den Fokus


(IINews) - Der deutsche Mittelstand steht vor einem tiefgreifenden Generationswechsel. Studien des IfM Bonn und der KfW zeigen: Bis 2027 werdenüber **850.000 mittelständische Unternehmen** in Deutschland eine Nachfolgelösung benötigen. Besonders alarmierend ist, dass fast jeder dritte Unternehmer über 60 Jahre bislang keinen geeigneten Nachfolger gefunden hat. Die wirtschaftlichen Folgen drohen gravierend zu werden - nicht nur für Arbeitsplätze und regionale Strukturen, sondern auch für die Steuerbasis der Kommunen.

Angesichts dieser Entwicklungen rücken steuerliche Anreize und Abschreibungsmodelle für Unternehmensübergaben stärker in den politischen und betriebswirtschaftlichen Fokus.



Nachfolgekrise trifft Kern des Mittelstands

Der Mittelstand - häufig inhabergeführt und lokal verwurzelt - stellt mit über 99% der Unternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Doch viele dieser Unternehmen sehen sich einem strukturellen Problem gegenüber: Während die Gründer- und Inhabergeneration langsam in den Ruhestand tritt, bleibt die Nachfolgegeneration oft aus - sei es aus Mangel an Interesse, Kapital oder Kenntnis über die steuerlichen Auswirkungen eines Übergangs.

In zahlreichen Fällen scheitert die Unternehmensnachfolge nicht an betriebswirtschaftlichen Faktoren, sondern an steuerlichen Hürden und einer fehlenden strategischen Planung.



Steuerliche Belastung beiÜbergabe oft unterschätzt

Ein zentraler Aspekt der Nachfolge ist die erbschaft- oder schenkungsteuerliche Behandlung der Unternehmensübertragung. Zwar sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unter bestimmten Bedingungen Steuerbefreiungen von bis zu 85% oder sogar 100% des Betriebsvermögens vor (§13a, §13b ErbStG), doch sind diese an strenge Voraussetzungen gebunden:

* **Lohnsummenklausel**: Die Fortführung des Betriebs mit gleichbleibender Lohnsumme über fünf bzw. sieben Jahre





* **Behaltensfristen**: Veräußerungsverbot innerhalb von 5 oder 7 Jahren

* **Mindestbeteiligung** bei Kapitalgesellschaften

Diese Regelungen sollen eine reine Steuergestaltung verhindern, stellen aber für Nachfolger insbesondere in kapitalintensiven oder personalarmen Unternehmen ein hohes Risiko dar.



Neues Abschreibungsmodell: Kaufpreisabschreibungüber 10 Jahre

Zur Entlastung potenzieller Erwerber wird derzeit auf politischer Ebene verstärkt über ein neues Abschreibungsmodell diskutiert, das dem Mittelstand neue Gestaltungsspielräume eröffnen könnte:

Die Kaufpreisabschreibungüber zehn Jahre.

Dabei soll der Kaufpreis einesübernommenen Unternehmens steuerlich linear über zehn Jahre als Betriebsausgabe abgeschrieben werden dürfen. Dies würde insbesondere familienfremden Käufern - also externen Nachfolgern oder Investoren - einen Anreiz bieten, ein Unternehmen zu erwerben, da die steuerliche Belastung über die Jahre verteilt und damit die Liquiditätswirkung gemildert wird.





Vorteile dieses Modells:

* Planungssicherheit für Käufer und Investoren

* Anreiz zur Betriebsfortführung statt Liquidation

* Reduktion der Steuerlast in der Anlaufphase nach derÜbernahme

* Vermeidung von Stilllegungen und Arbeitsplatzverlust

Obgleich dieses Modell bislang noch nicht gesetzlich verankert ist, erfährt es breite Unterstützung aus Kammern, Verbänden (z.B. BVMW, DIHK) und steuerpolitischen Fachgremien.



Degressive AfA und Investitionsanreize inÜbergangsphasen

Auch außerhalb der klassischen Nachfolgeregelung bietet das Steuerrecht Möglichkeiten, Übergaben steuerlich zu gestalten. Besonders wichtig sind dabei Abschreibungen, etwa im Rahmen von Investitionen nach der Übernahme.

Die Bundesregierung hat zum Jahresbeginn 2025 ein Investitionspaket verabschiedet, das auch für Nachfolger relevant ist. Darin enthalten:

* Degressive Abschreibung** (AfA) auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens von bis zu 30%

* Sonderabschreibung nach§7g EStG (Investitionsabzugsbetrag) bei kleinen und mittleren Unternehmen

* Forschungszulage und Innovationsprämien

Diese Maßnahmen bieten Nachfolgern die Möglichkeit, notwendige Modernisierungen oder Digitalisierungsmaßnahmen nach der Übernahme steuerlich wirksam geltend zu machen und so Liquidität zu sichern.



Steuerberatung als kritischer Erfolgsfaktor

Die Unternehmensnachfolge ist ein hochkomplexer Prozess - juristisch, wirtschaftlich und emotional. Doch gerade in der steuerlichen Gestaltung steckt großes Potenzial, um sowohl für Übergeber als auch Übernehmer eine nachhaltige Lösung zu schaffen. Eine frühzeitige steuerliche Begleitung - idealerweise über mehrere Jahre - kann nicht nur Steuerlasten vermeiden, sondern auch Liquiditätsspielräume eröffnen.



Fazit: Steuerpolitik muss Nachfolge fördern - nicht erschweren

Der Mittelstand braucht nicht nur Förderprogramme, sondern vor allem verlässliche und gestaltbare steuerliche Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge. Die derzeit diskutierte Kaufpreisabschreibung über zehn Jahre wäre ein entscheidender Hebel, um Unternehmensübergaben attraktiver zu machen. In Verbindung mitgezielten Abschreibungsmodellen und weniger Bürokratie könnte Deutschland die drohende Nachfolgelücke zumindest teilweise schließen - und die wirtschaftliche Zukunft des Mittelstands sichern.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

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PresseKontakt / Agentur:

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Alfredstr. 157
45131 Essen
Ralf.Klein(at)FRTG-group.de
0201/822896-22
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Datum: 24.06.2025 - 11:35 Uhr
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