InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Mehr Netto für Familien

ID: 2187855

Steuerliche Entlastung ab 2025 durch höhere Freibeträge und Kinderförderung


(IINews) - Mit dem Inkrafttreten des neuen Steuerpakets der Bundesregierung zum 1. Januar 2025 profitieren Millionen Familien in Deutschland von spürbaren steuerlichen Entlastungen. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags sowie eine verbesserte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Diese Maßnahmen sind Teil der neuen"Familienförderoffensive 2025", die das Ziel verfolgt, Familien finanziell zu stärken und gleichzeitig das Steuerrecht moderner und gerechter zu gestalten.

Erhöhung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags

Der Grundfreibetrag - jener Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt - wird zum 1. Januar 2025 von 11.604Euro auf 12.000Euro angehoben. Für verheiratete Paare gilt künftig ein gemeinsamer Freibetrag von 24.000Euro. Diese Anhebung trägt dazu bei, insbesondere Gering- und Mittelverdiener steuerlich zu entlasten.

Parallel dazu steigt auch der Kinderfreibetrag. Lag dieser im Jahr 2024 noch bei 6.384Euro je Kind, wird er 2025 auf 6.600Euro erhöht. Diese Maßnahme hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerlast von Eltern und stellt eine Alternative zum Kindergeld dar. Familien mit höheren Einkommen profitieren häufig stärker vom Kinderfreibetrag als vom monatlichen Kindergeld - insbesondere, wenn der Steuersatz über 30%liegt.

Mehr Abzug bei Kinderbetreuungskosten

Ein weiteres Kernstück der Reform betrifft die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Ab 2025 können 80% der Betreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.800Euro pro Kind und Jahr steuerlich geltend gemacht werden - eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Grenze von 4.000Euro bei nur 66% Abzugsfähigkeit.

Damit trägt der Gesetzgeber der steigenden Belastung berufstätiger Eltern Rechnung und setzt gezielt Anreize für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ob Kita-Gebühren, Hortkosten oder private Tagespflege: Die Ausgaben können künftig einfacher und umfangreicher steuermindernd angesetzt werden. Voraussetzung bleibt, dass die Betreuung aus beruflichen oder erwerbsbedingten Gründen erfolgt und durch Rechnungen bzw. Überweisungen belegt ist.





Entlastung auch bei Alleinerziehenden und Teilzeitfamilien

Auch Alleinerziehende profitieren. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 500Euro auf 4.620Euro jährlich erhöht. Damit sollen insbesondere Mütter (rund 90% der Alleinerziehenden) besser gegen steigende Lebenshaltungs- und Betreuungskosten abgesichert werden.

Für getrennt lebende Eltern oder Patchworkfamilien gibt es Klarstellungen: Auch Stiefeltern oder Lebenspartner in nichtehelichen Lebensgemeinschaften können künftig anteilige Freibeträge beanspruchen - abhängig vom Betreuungsanteil und dem gemeinsamen Haushalt.

Fiskalpolitischer Hintergrund und Bewertung

Laut Bundesfinanzministerium beläuft sich das gesamte Entlastungsvolumen der steuerlichen Familienförderung auf rund 10Mrd.Euro jährlich. Finanziert werden die Maßnahmen durch Umschichtungen im Haushalt und eine teilweise Rückführung von Krisenhilfen aus der Corona-Zeit. Die Reform gilt als Kompromiss zwischen Sozial- und Wirtschaftspolitik.

Familienverbände und Steuerexperten begrüßen die Neuregelungen grundsätzlich. Kritisiert wird jedoch, dass Inflationseffekte nur teilweise abgefedert werden und weitere Schritte - wie etwa eine Indexierung des Kinderfreibetrags - fehlen.

Fazit: Mehr Gerechtigkeit für Familien

Die steuerlichen Anpassungen ab 2025 sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Familien mit Kindern gezielt zu entlasten. Höhere Freibeträge und die verbesserte Absetzbarkeit von Betreuungskosten tragen dazu bei, die reale Kaufkraft zu stärken und berufstätige Eltern zu unterstützen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wachsender Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt der Gesetzgeber damit ein wichtiges Signal.

Ob die Maßnahmen langfristig ausreichen, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und der Fachkräftesicherung zu begegnen, bleibt abzuwarten. Klar ist aber: Die steuerliche Förderung von Familien ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit - sie ist auch eine Investition in die Zukunft.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice



PresseKontakt / Agentur:

FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
Ralf.Klein(at)FRTG-group.de
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Die Lunulis erobern die Welt! Tiervermittlung mit Herz - Die Plattform von Tierheimat für Tierfreunde
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.07.2025 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2187855
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Kuth
Stadt:

Essen


Telefon: 0201/822896-10

Kategorie:

Familie & Kinder



Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mehr Netto für Familien"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

FRTG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Steuern für Influencer - Worauf es jetzt ankommt ...

Wer regelmäßig Produkte bewirbt, Einnahmen aus Kooperationen erzielt oder eigene Marken verkauft, muss sich mit dem deutschen Steuerrecht auseinandersetzen. Die FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen erklärt, welche steuerlichen Aspekte Influence ...

Unternehmensnachfolge im Mittelstand ...

Der deutsche Mittelstand steht vor einem tiefgreifenden Generationswechsel. Studien des IfM Bonn und der KfW zeigen: Bis 2027 werdenüber **850.000 mittelständische Unternehmen** in Deutschland eine Nachfolgelösung benötigen. Besonders alarmierend ...

Alle Meldungen von FRTG Steuerberatungsgesellschaft



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.271
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 38


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.